Möser, Justus: Patriotische Phantasien. Bd. 3. 2. Aufl. Berlin, 1778.
Diese Gründe bewogen auch würklich Ihro Königl. Daß die Supplicanten zwar ihre Schweine den wobey es auch mehrerer dagegen geschehenen Vorstellun- Noch weniger mag es mit Billigkeit den Genossen Daß sie wegen des Weidens, welches sie zur Win- jedoch wurde dieses Urtheil nachwärts von der Universität daß
Dieſe Gruͤnde bewogen auch wuͤrklich Ihro Koͤnigl. Daß die Supplicanten zwar ihre Schweine den wobey es auch mehrerer dagegen geſchehenen Vorſtellun- Noch weniger mag es mit Billigkeit den Genoſſen Daß ſie wegen des Weidens, welches ſie zur Win- jedoch wurde dieſes Urtheil nachwaͤrts von der Univerſitaͤt daß
<TEI> <text> <body> <div n="1"> <cit> <quote><pb facs="#f0226" n="212"/><fw place="top" type="header"><hi rendition="#b">Vom Huͤten der Schweine.</hi></fw><lb/> nicht aber befohlen, daß ſo gleich jeder ſein Schwein auf<lb/> dem Stalle oder vor einem Hirten halten ſolle; das Her-<lb/> kommen rede fuͤr die Freyheit, wie die Roſten und Fall-<lb/> thuͤren an den Kirchhoͤfen zeugten, welche ihre Vorfah-<lb/> ren nicht gemacht haben wuͤrden, wenn die Schweine<lb/> nicht das Recht gehabt haͤtten, frey zu gehen.</quote> <bibl/> </cit><lb/> <p>Dieſe Gruͤnde bewogen auch wuͤrklich Ihro Koͤnigl.<lb/> Hoheit jenen Befehl wieder einzuziehen, und dagegen un-<lb/> term 2 May 1722. zu verabſchieden:</p><lb/> <cit> <quote> <hi rendition="#et">Daß die Supplicanten zwar ihre Schweine den<lb/> Winter uͤber wie bisher ohne Hirten laufen zu laſſen<lb/> berechtiget ſeyn, ſelbige aber doch des Nachts auf-<lb/> ſtallen und bewahren, auch den uͤberſteigenden<lb/> Schweinen ſogenannten Heckhoͤlzer umhangen, die<lb/> Unterthanen hingegen ihre Gaͤrten gehoͤrig befriedi-<lb/> gen ſollten,</hi> </quote> <bibl/> </cit><lb/> <p>wobey es auch mehrerer dagegen geſchehenen Vorſtellun-<lb/> gen ungeachtet, nachwaͤrts belaſſen wurde.</p><lb/> <p>Noch weniger mag es mit Billigkeit den Genoſſen<lb/> eines gemeinſchaftlichen Feldes oder Eſches verarget wer-<lb/> den, wenn ſie zu der Zeit, wo das Schwein eine guͤldne<lb/> Schnautze haben ſoll, ihr Vieh in demſelben ohne Hirten<lb/> herumlaufen laſſen. Die Univerſitaͤt zu Jena erkannte<lb/> dieſes in Sachen der Heker und Waller Bauerſchaften ge-<lb/> gen den Landesfuͤrſtlichen Fiſcus folgendermaſſen:</p><lb/> <cit> <quote> <hi rendition="#et">Daß ſie wegen des Weidens, welches ſie zur Win-<lb/> terzeit, auf ihren eignen eingefriedigten Eſchen,<lb/> ohne jemandes Schaden, mit den Schweinen vor-<lb/> nehmen, mit aller Strafe billig zu verſchonen.</hi> </quote> <bibl/> </cit><lb/> <p>jedoch wurde dieſes Urtheil nachwaͤrts von der Univerſitaͤt<lb/> zu Rinteln dergeſtalt</p><lb/> <fw place="bottom" type="catch">daß</fw><lb/> </div> </body> </text> </TEI> [212/0226]
Vom Huͤten der Schweine.
nicht aber befohlen, daß ſo gleich jeder ſein Schwein auf
dem Stalle oder vor einem Hirten halten ſolle; das Her-
kommen rede fuͤr die Freyheit, wie die Roſten und Fall-
thuͤren an den Kirchhoͤfen zeugten, welche ihre Vorfah-
ren nicht gemacht haben wuͤrden, wenn die Schweine
nicht das Recht gehabt haͤtten, frey zu gehen.
Dieſe Gruͤnde bewogen auch wuͤrklich Ihro Koͤnigl.
Hoheit jenen Befehl wieder einzuziehen, und dagegen un-
term 2 May 1722. zu verabſchieden:
Daß die Supplicanten zwar ihre Schweine den
Winter uͤber wie bisher ohne Hirten laufen zu laſſen
berechtiget ſeyn, ſelbige aber doch des Nachts auf-
ſtallen und bewahren, auch den uͤberſteigenden
Schweinen ſogenannten Heckhoͤlzer umhangen, die
Unterthanen hingegen ihre Gaͤrten gehoͤrig befriedi-
gen ſollten,
wobey es auch mehrerer dagegen geſchehenen Vorſtellun-
gen ungeachtet, nachwaͤrts belaſſen wurde.
Noch weniger mag es mit Billigkeit den Genoſſen
eines gemeinſchaftlichen Feldes oder Eſches verarget wer-
den, wenn ſie zu der Zeit, wo das Schwein eine guͤldne
Schnautze haben ſoll, ihr Vieh in demſelben ohne Hirten
herumlaufen laſſen. Die Univerſitaͤt zu Jena erkannte
dieſes in Sachen der Heker und Waller Bauerſchaften ge-
gen den Landesfuͤrſtlichen Fiſcus folgendermaſſen:
Daß ſie wegen des Weidens, welches ſie zur Win-
terzeit, auf ihren eignen eingefriedigten Eſchen,
ohne jemandes Schaden, mit den Schweinen vor-
nehmen, mit aller Strafe billig zu verſchonen.
jedoch wurde dieſes Urtheil nachwaͤrts von der Univerſitaͤt
zu Rinteln dergeſtalt
daß
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