Möser, Justus: Patriotische Phantasien. Bd. 3. 2. Aufl. Berlin, 1778.Nachricht von den Streitigkeiten Kayserl. und des Reichs Gerichtsbarkeit allein unterwor-fene See begleiten zu lassen. Bey dem Verfahren der Königin aber ist zu bemerken, daß sie zwar ihr Gegenma- nifest, worinn der Hanse die Käumung ihres Kauf hauses zu London (Steelyard), auf den 24 März angesetzt war, ausgehen lies, gleichwohl aber zwey Gesandten an den Kayser und verschiedene Reichsfürsten abschickte, und sich zur gütlichen Unterhandlung erbot, woraus man wohl schliessen mag, daß durch das gegenseitige Verbot die Eng- länder mehr als die Deutschen beschweret waren. Hätten vollends die Hansischen, ihren Willen, welcher dahin gieng, den Gehrauch und Verkauf aller englischen Waaren in Deutschland zu verbieten, erreicht: so mögte ihnen der Streich noch empfindlicher gewesen seyn. Dadurch nun daß dieses nicht geschehen, haben sich die ganzen
Nachricht von den Streitigkeiten Kayſerl. und des Reichs Gerichtsbarkeit allein unterwor-fene See begleiten zu laſſen. Bey dem Verfahren der Koͤnigin aber iſt zu bemerken, daß ſie zwar ihr Gegenma- nifeſt, worinn der Hanſe die Kaͤumung ihres Kauf hauſes zu London (Steelyard), auf den 24 Maͤrz angeſetzt war, ausgehen lies, gleichwohl aber zwey Geſandten an den Kayſer und verſchiedene Reichsfuͤrſten abſchickte, und ſich zur guͤtlichen Unterhandlung erbot, woraus man wohl ſchlieſſen mag, daß durch das gegenſeitige Verbot die Eng- laͤnder mehr als die Deutſchen beſchweret waren. Haͤtten vollends die Hanſiſchen, ihren Willen, welcher dahin gieng, den Gehrauch und Verkauf aller engliſchen Waaren in Deutſchland zu verbieten, erreicht: ſo moͤgte ihnen der Streich noch empfindlicher geweſen ſeyn. Dadurch nun daß dieſes nicht geſchehen, haben ſich die ganzen
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Nachricht von den Streitigkeiten
Kayſerl. und des Reichs Gerichtsbarkeit allein unterwor-
fene See begleiten zu laſſen. Bey dem Verfahren der
Koͤnigin aber iſt zu bemerken, daß ſie zwar ihr Gegenma-
nifeſt, worinn der Hanſe die Kaͤumung ihres Kauf hauſes
zu London (Steelyard), auf den 24 Maͤrz angeſetzt war,
ausgehen lies, gleichwohl aber zwey Geſandten an den
Kayſer und verſchiedene Reichsfuͤrſten abſchickte, und ſich
zur guͤtlichen Unterhandlung erbot, woraus man wohl
ſchlieſſen mag, daß durch das gegenſeitige Verbot die Eng-
laͤnder mehr als die Deutſchen beſchweret waren. Haͤtten
vollends die Hanſiſchen, ihren Willen, welcher dahin
gieng, den Gehrauch und Verkauf aller engliſchen Waaren
in Deutſchland zu verbieten, erreicht: ſo moͤgte ihnen der
Streich noch empfindlicher geweſen ſeyn.
Dadurch nun daß dieſes nicht geſchehen, haben ſich die
Sachen in der Folge alſo geaͤndert, daß auſſerdem was
die jetzige engliſche Compagnie in Hamburg noch thut, alle
engliſche Waaren, welche nur abzuſetzen ſind, entweder mit
deutſchen oder engliſchen Schiffen ohne beſondre von dem
Reiche oder einem deutſchen Handlungsbunde darauf geleg-
te Impoſten frey eingehen und verkaufet werden moͤgen,
und unſre Seeſtaͤdte ihnen dazu die Haͤnde bieten; dagegen
aber nach England aus Deutſchland nicht alles was dort
abgeſetzt werden kann, ſondern nur dasjenige, was die
daruͤber einverſtandene Nation zulaſſen, und nachdem es
ihr einheimiſcher Vortheil erfordert, bald mehr bald min-
der beſchwert, abgehen mag. Die Englaͤnder koͤnnen uns
ſo viel eigne und fremde Seiden- und Wollen- Holz- und
Eiſenwaaren zufuͤhren, als ſie abſetzen koͤnnen, wir hinge-
gen duͤrfen nur mit unſern eignen Producten, welche ſie
nicht entbehren koͤnnen, dahin handeln. Die Seeſtaͤdte
vertreten dabey die Stelle der Antwerper, die zuletzt den
ganzen
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