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Möser, Justus: Patriotische Phantasien. Bd. 3. 2. Aufl. Berlin, 1778.

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in den Intelligenzblättern.
anzugeben und zu erweisen, so dann ihnen die Umstände
und Bedingungen des Schuldners eröfne, und folgends
ihre Erklärung darüber vernehme.
und dieses kann allemal in wenigen Zeilen hinlänglich ge-
sagt werden. Der Name des Schuldners oder desjenigen
der die Ladung sucht, der Ort des Gerichts, der Tag der
Erscheinung, die Absicht, wozu die Ladung erkannt wor-
den, und der Nachtheil der den Ausbleibenden zuwächst,
nebst der Ankündigung des Arrestes, macht immer das
Wesen derselben aus.

Andere Arten von Ladungen leiden noch eine grössere
Kürze; als z. E.

1) In Sachen -- wird auf den 25. dieses ein Urtheil
eröfnet werden.
2) Es ist über das Vermögen des ... der Concours
eröffnet; und haben dessen Gläubiger ihre Forderun-
gen am 25 dieses zum erstenmal bey Strafe eines
ewigen Stillschweigen anzugeben und zu rechtfertigen.
3) Es soll der Verkauf des dem N zuständigen zu N.
belegenen und auf 100 Thaler gerichtlich gewürdig-
ten Hauses am 25. dieses am Gerichte hieselbst vor-
genommen werden, welches sowohl den Gläubigern
als Kauflustigen hiemit zur Nachricht bekannt ge-
macht wird.
4) Auf Anhalten des Gutsherrn ist über den zu ...
belegenen Hof General-Arrest erkannt, und wer-
den dessen Gläubiger einmal für alle, auf den 25.
dieses vorgeladen, um sich nach vorgängigen Beweis
ihrer Forderungen, über die ihnen zu thuende gütliche
Vorschläge, und bey deren Verwerfung über die ein-
gegebenen Abäusserungsursachen zu erklären;
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in den Intelligenzblaͤttern.
anzugeben und zu erweiſen, ſo dann ihnen die Umſtaͤnde
und Bedingungen des Schuldners eroͤfne, und folgends
ihre Erklaͤrung daruͤber vernehme.
und dieſes kann allemal in wenigen Zeilen hinlaͤnglich ge-
ſagt werden. Der Name des Schuldners oder desjenigen
der die Ladung ſucht, der Ort des Gerichts, der Tag der
Erſcheinung, die Abſicht, wozu die Ladung erkannt wor-
den, und der Nachtheil der den Ausbleibenden zuwaͤchſt,
nebſt der Ankuͤndigung des Arreſtes, macht immer das
Weſen derſelben aus.

Andere Arten von Ladungen leiden noch eine groͤſſere
Kuͤrze; als z. E.

1) In Sachen — wird auf den 25. dieſes ein Urtheil
eroͤfnet werden.
2) Es iſt uͤber das Vermoͤgen des … der Concours
eroͤffnet; und haben deſſen Glaͤubiger ihre Forderun-
gen am 25 dieſes zum erſtenmal bey Strafe eines
ewigen Stillſchweigen anzugeben und zu rechtfertigen.
3) Es ſoll der Verkauf des dem N zuſtaͤndigen zu N.
belegenen und auf 100 Thaler gerichtlich gewuͤrdig-
ten Hauſes am 25. dieſes am Gerichte hieſelbſt vor-
genommen werden, welches ſowohl den Glaͤubigern
als Kaufluſtigen hiemit zur Nachricht bekannt ge-
macht wird.
4) Auf Anhalten des Gutsherrn iſt uͤber den zu …
belegenen Hof General-Arreſt erkannt, und wer-
den deſſen Glaͤubiger einmal fuͤr alle, auf den 25.
dieſes vorgeladen, um ſich nach vorgaͤngigen Beweis
ihrer Forderungen, uͤber die ihnen zu thuende guͤtliche
Vorſchlaͤge, und bey deren Verwerfung uͤber die ein-
gegebenen Abaͤuſſerungsurſachen zu erklaͤren;
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[119/0133] in den Intelligenzblaͤttern. anzugeben und zu erweiſen, ſo dann ihnen die Umſtaͤnde und Bedingungen des Schuldners eroͤfne, und folgends ihre Erklaͤrung daruͤber vernehme. und dieſes kann allemal in wenigen Zeilen hinlaͤnglich ge- ſagt werden. Der Name des Schuldners oder desjenigen der die Ladung ſucht, der Ort des Gerichts, der Tag der Erſcheinung, die Abſicht, wozu die Ladung erkannt wor- den, und der Nachtheil der den Ausbleibenden zuwaͤchſt, nebſt der Ankuͤndigung des Arreſtes, macht immer das Weſen derſelben aus. Andere Arten von Ladungen leiden noch eine groͤſſere Kuͤrze; als z. E. 1) In Sachen — wird auf den 25. dieſes ein Urtheil eroͤfnet werden. 2) Es iſt uͤber das Vermoͤgen des … der Concours eroͤffnet; und haben deſſen Glaͤubiger ihre Forderun- gen am 25 dieſes zum erſtenmal bey Strafe eines ewigen Stillſchweigen anzugeben und zu rechtfertigen. 3) Es ſoll der Verkauf des dem N zuſtaͤndigen zu N. belegenen und auf 100 Thaler gerichtlich gewuͤrdig- ten Hauſes am 25. dieſes am Gerichte hieſelbſt vor- genommen werden, welches ſowohl den Glaͤubigern als Kaufluſtigen hiemit zur Nachricht bekannt ge- macht wird. 4) Auf Anhalten des Gutsherrn iſt uͤber den zu … belegenen Hof General-Arreſt erkannt, und wer- den deſſen Glaͤubiger einmal fuͤr alle, auf den 25. dieſes vorgeladen, um ſich nach vorgaͤngigen Beweis ihrer Forderungen, uͤber die ihnen zu thuende guͤtliche Vorſchlaͤge, und bey deren Verwerfung uͤber die ein- gegebenen Abaͤuſſerungsurſachen zu erklaͤren; Man H 4

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Zitationshilfe: Möser, Justus: Patriotische Phantasien. Bd. 3. 2. Aufl. Berlin, 1778, S. 119. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/moeser_phantasien03_1778/133>, abgerufen am 24.11.2024.