Möser, Justus: Patriotische Phantasien. Bd. 3. 2. Aufl. Berlin, 1778.in den Intelligenzblättern. daß jeder seine anhabende Ansprachen ex quocunquecapite, oder sie haben Namen wie sie wollen, zum Pro- tocoll anzugeben, und die allenfalls in Händen habende Siegel und Briefe in originali produciren, fortan seine Forderungen rechtserforderlich beweisen solle. Die Worte, Nichts ist aber schleppender und unerträglicher als die Findet der Richter nach einer angemessenen Untersuchung, ver- H 3
in den Intelligenzblaͤttern. daß jeder ſeine anhabende Anſprachen ex quocunquecapite, oder ſie haben Namen wie ſie wollen, zum Pro- tocoll anzugeben, und die allenfalls in Haͤnden habende Siegel und Briefe in originali produciren, fortan ſeine Forderungen rechtserforderlich beweiſen ſolle. Die Worte, Nichts iſt aber ſchleppender und unertraͤglicher als die Findet der Richter nach einer angemeſſenen Unterſuchung, ver- H 3
<TEI> <text> <body> <div n="1"> <p> <pb facs="#f0131" n="117"/> <fw place="top" type="header"> <hi rendition="#b">in den Intelligenzblaͤttern.</hi> </fw><lb/> <hi rendition="#et">daß jeder ſeine anhabende Anſprachen <hi rendition="#aq">ex quocunque<lb/> capite,</hi> oder ſie haben Namen wie ſie wollen, zum Pro-<lb/> tocoll anzugeben, und die allenfalls in Haͤnden habende<lb/> Siegel und Briefe <hi rendition="#aq">in originali produci</hi>ren, fortan<lb/> ſeine Forderungen rechtserforderlich beweiſen ſolle.</hi> </p><lb/> <p>Die Worte,<lb/><hi rendition="#et">daß jeder ſeine Forderungen angeben und erweiſen ſolle,</hi><lb/> reichen allein zu, und in den mehrſten Faͤllen iſt auch die<lb/> Warnung,<lb/><hi rendition="#et">daß den nicht erſcheinenden ein ewiges Stillſchweigen<lb/> eingebunden, oder dieſelben <hi rendition="#aq">pro conſentientibus</hi> gehal-<lb/> ten werden ſollen,</hi><lb/> uͤberfluͤßig, weil ſie aus der Natur der Sache fließt, und<lb/> ſich ein jeder leicht die Rechnung machen kann, worin das<lb/> rechtliche Nachtheil bey einer Ladung beſteht; in beſondern<lb/> Faͤllen aber ſagen die Worte:<lb/><hi rendition="#et">bey Strafe des ewigen Stillſchweigens, oder, bey Ver-<lb/> luſt des Rechts zu widerſprechen</hi><lb/> eben ſo viel aber kuͤrzer.</p><lb/> <p>Nichts iſt aber ſchleppender und unertraͤglicher als die<lb/> Erzaͤhlung desjenigen, was der Schuldner <hi rendition="#fr">des breitern</hi><lb/> ſchriftlich zu vernehmen gegeben, und wie <hi rendition="#fr">er ahndurch und<lb/> anmitt</hi> zu Lande und Waſſer ungluͤcklich geweſen. Hier<lb/> haͤufen und verwickeln ſich oft die Verbindungswoͤrter der-<lb/> maſſen, und die Erzaͤhlung, welche der Richter nicht etwa<lb/> aus einer vorhergegangenen Unterſuchung, ſondern aus dem<lb/> Klagliede des Schuldners abſingt, wird fuͤr den Leſer ſo<lb/> langweilig; ſie nimmt dabey in einem kleinen Blatte ſo vie-<lb/> len Raum ein, daß man ſolche billig als unnuͤtzes Geſchwaͤtz<lb/> brandmarken, und auf ewig daraus verweiſen ſollte.</p><lb/> <p>Findet der Richter nach einer angemeſſenen Unterſuchung,<lb/> daß der Schuldner wegen erlittener Ungluͤcksfaͤlle Mitleid<lb/> <fw place="bottom" type="sig">H 3</fw><fw place="bottom" type="catch">ver-</fw><lb/></p> </div> </body> </text> </TEI> [117/0131]
in den Intelligenzblaͤttern.
daß jeder ſeine anhabende Anſprachen ex quocunque
capite, oder ſie haben Namen wie ſie wollen, zum Pro-
tocoll anzugeben, und die allenfalls in Haͤnden habende
Siegel und Briefe in originali produciren, fortan
ſeine Forderungen rechtserforderlich beweiſen ſolle.
Die Worte,
daß jeder ſeine Forderungen angeben und erweiſen ſolle,
reichen allein zu, und in den mehrſten Faͤllen iſt auch die
Warnung,
daß den nicht erſcheinenden ein ewiges Stillſchweigen
eingebunden, oder dieſelben pro conſentientibus gehal-
ten werden ſollen,
uͤberfluͤßig, weil ſie aus der Natur der Sache fließt, und
ſich ein jeder leicht die Rechnung machen kann, worin das
rechtliche Nachtheil bey einer Ladung beſteht; in beſondern
Faͤllen aber ſagen die Worte:
bey Strafe des ewigen Stillſchweigens, oder, bey Ver-
luſt des Rechts zu widerſprechen
eben ſo viel aber kuͤrzer.
Nichts iſt aber ſchleppender und unertraͤglicher als die
Erzaͤhlung desjenigen, was der Schuldner des breitern
ſchriftlich zu vernehmen gegeben, und wie er ahndurch und
anmitt zu Lande und Waſſer ungluͤcklich geweſen. Hier
haͤufen und verwickeln ſich oft die Verbindungswoͤrter der-
maſſen, und die Erzaͤhlung, welche der Richter nicht etwa
aus einer vorhergegangenen Unterſuchung, ſondern aus dem
Klagliede des Schuldners abſingt, wird fuͤr den Leſer ſo
langweilig; ſie nimmt dabey in einem kleinen Blatte ſo vie-
len Raum ein, daß man ſolche billig als unnuͤtzes Geſchwaͤtz
brandmarken, und auf ewig daraus verweiſen ſollte.
Findet der Richter nach einer angemeſſenen Unterſuchung,
daß der Schuldner wegen erlittener Ungluͤcksfaͤlle Mitleid
ver-
H 3
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeFür das DTA wurde die „Neue verbesserte und verme… [mehr] Dieses Werk wurde gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien im Double-Keying-Verfahren von Nicht-Muttersprachlern erfasst und in XML/TEI P5 nach DTA-Basisformat kodiert.
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |