Wenn unter der besten Guarantie und Sicherheit in der Hauptstadt des Landes eine Bank errichtet würde, worinn man sein Geld zur Sicherheit verwahren, und allen- falls auch bis zu einer bessern Gelegenheit, zwey vom Hun- dert als eine Zinse davon genießen könnte;
Wenn alle Depositengelder, welche bey den Gerichten un- gebraucht liegen, in diese Bank geschickt werden müßten;
Wenn anstatt bey öffentlichen Versteigerungen baar Geld ins Gerichte zu bezahlen, jeder Käufer nur zu bescheinigen ge- brauchte, daß er den Kaufschilling in diese Bank geliefert hätte;
Wenn so oft Gläubiger im Gerichte bezahlet werden müß- ten, der Richter ihnen nur die Scheine auf diese Bank zu geben brauchte, um bey derselben ihre Bezahlungen zu em- pfangen;
Wenn alle Vormünder angewiesen würden die Gelder ih- rer Pupillen nicht über 8 Tage im Hause zu haben, sondern solche bis zu einer bessern Belegung in die Bank zu liefern;
Wenn denn der Vormund, so bald er eine bessere Bele- gung fände, demjenigen, der das Geld annimmt, nur den Bank- schein einliefern dürfte, um das Geld selbst in Empfang zu nehmen.
Wenn alle pia corpora nach dem Exempel der Vormün- der verfahren müßten.
Wenn
Vorſchlag zu einer Zettelbank.
LXXXV. Vorſchlag zu einer Zettelbank.
Wenn unter der beſten Guarantie und Sicherheit in der Hauptſtadt des Landes eine Bank errichtet wuͤrde, worinn man ſein Geld zur Sicherheit verwahren, und allen- falls auch bis zu einer beſſern Gelegenheit, zwey vom Hun- dert als eine Zinſe davon genießen koͤnnte;
Wenn alle Depoſitengelder, welche bey den Gerichten un- gebraucht liegen, in dieſe Bank geſchickt werden muͤßten;
Wenn anſtatt bey oͤffentlichen Verſteigerungen baar Geld ins Gerichte zu bezahlen, jeder Kaͤufer nur zu beſcheinigen ge- brauchte, daß er den Kaufſchilling in dieſe Bank geliefert haͤtte;
Wenn ſo oft Glaͤubiger im Gerichte bezahlet werden muͤß- ten, der Richter ihnen nur die Scheine auf dieſe Bank zu geben brauchte, um bey derſelben ihre Bezahlungen zu em- pfangen;
Wenn alle Vormuͤnder angewieſen wuͤrden die Gelder ih- rer Pupillen nicht uͤber 8 Tage im Hauſe zu haben, ſondern ſolche bis zu einer beſſern Belegung in die Bank zu liefern;
Wenn denn der Vormund, ſo bald er eine beſſere Bele- gung faͤnde, demjenigen, der das Geld annimmt, nur den Bank- ſchein einliefern duͤrfte, um das Geld ſelbſt in Empfang zu nehmen.
Wenn alle pia corpora nach dem Exempel der Vormuͤn- der verfahren muͤßten.
Wenn
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Vorſchlag zu einer Zettelbank.
LXXXV.
Vorſchlag zu einer Zettelbank.
Wenn unter der beſten Guarantie und Sicherheit in der
Hauptſtadt des Landes eine Bank errichtet wuͤrde,
worinn man ſein Geld zur Sicherheit verwahren, und allen-
falls auch bis zu einer beſſern Gelegenheit, zwey vom Hun-
dert als eine Zinſe davon genießen koͤnnte;
Wenn alle Depoſitengelder, welche bey den Gerichten un-
gebraucht liegen, in dieſe Bank geſchickt werden muͤßten;
Wenn anſtatt bey oͤffentlichen Verſteigerungen baar Geld
ins Gerichte zu bezahlen, jeder Kaͤufer nur zu beſcheinigen ge-
brauchte, daß er den Kaufſchilling in dieſe Bank geliefert haͤtte;
Wenn ſo oft Glaͤubiger im Gerichte bezahlet werden muͤß-
ten, der Richter ihnen nur die Scheine auf dieſe Bank zu
geben brauchte, um bey derſelben ihre Bezahlungen zu em-
pfangen;
Wenn alle Vormuͤnder angewieſen wuͤrden die Gelder ih-
rer Pupillen nicht uͤber 8 Tage im Hauſe zu haben, ſondern
ſolche bis zu einer beſſern Belegung in die Bank zu liefern;
Wenn denn der Vormund, ſo bald er eine beſſere Bele-
gung faͤnde, demjenigen, der das Geld annimmt, nur den Bank-
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Wenn alle pia corpora nach dem Exempel der Vormuͤn-
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Wenn
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Möser, Justus: Patriotische Phantasien. Bd. 2. Berlin, 1776, S. 461. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/moeser_phantasien02_1776/479>, abgerufen am 22.11.2024.
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