Land dermaßen mit Heerwegen zu belegen, daß dessen Ein- wohner keine andre Schatzung als deren Unterhaltung tra- gen können. Giebt man gleich oft dem einen Kirchspiele das an- dre zu Hülfe: so ist es doch immer eine neue Last für das Ganze, und ein Landesherr, welcher wichtigere Gegenstände der öf- fentlichen Wohlfart zu bestreiten hat, thut wohl, wenn er auch hier das Gesetze der Sparsamkeit empfiehlt, und nicht mehr Heerstraßen verstattet, als die höchste Noth erfordert; wenn er seinen Gerichten befiehlt die Vermuthung wider die Heerstraßen zu fassen, und nicht eher eine Gemeinde damit beschweren zu lassen, als bis es deutlich erwiesen oder von der Noth erfordert wird.
Die andre Regel wird aber noch öfterer verletzt. Man glaubt, es zeuge nichts herrlicher von der guten Policey ei- nes Staats als prächtige steinerne Brücken und Pflaster, kost- bare Straßen, und glänzende Meilenzeiger; nichts mache einem Lande mehr Ehre als dergleichen große und gemein- nützige Unternehmungen, und der Schriftsteller dünket sich schon groß, der mit der Feder den Anschlag dazu gegeben hat. Es verhält sich aber mit dieser Art des Luxus, wie mit jeder andern; sie ist schön, vortreflich und bewundernswür- dig, wo sie mit Recht zu Hause gehört; aber da wo die Noth nach Brodte geht, weiter nichts als ein glänzendes Elend. Da wo der Zoll einer einzigen Brücke, so wie in London, des Jahrs 50000 Thaler aufbringt, lassen sich ganz andre Anstalten, als in Ländern, wo der ganze Zoll nicht zureicht das Zollhaus zu unterhalten.
Unsre Vorfahren, welche sich von der getreuen Natur al- lein leiten, und durch keine falsche Theorien irre machen lies- sen, flickten ihre Wege im Frühjähre und im Herbst, und forderten weiter nichts, als daß diese ihre Besserung in dem-
ordent-
Alſo iſt es rathſamer die Wege zu flicken
Land dermaßen mit Heerwegen zu belegen, daß deſſen Ein- wohner keine andre Schatzung als deren Unterhaltung tra- gen koͤnnen. Giebt man gleich oft dem einen Kirchſpiele das an- dre zu Huͤlfe: ſo iſt es doch immer eine neue Laſt fuͤr das Ganze, und ein Landesherr, welcher wichtigere Gegenſtaͤnde der oͤf- fentlichen Wohlfart zu beſtreiten hat, thut wohl, wenn er auch hier das Geſetze der Sparſamkeit empfiehlt, und nicht mehr Heerſtraßen verſtattet, als die hoͤchſte Noth erfordert; wenn er ſeinen Gerichten befiehlt die Vermuthung wider die Heerſtraßen zu faſſen, und nicht eher eine Gemeinde damit beſchweren zu laſſen, als bis es deutlich erwieſen oder von der Noth erfordert wird.
Die andre Regel wird aber noch oͤfterer verletzt. Man glaubt, es zeuge nichts herrlicher von der guten Policey ei- nes Staats als praͤchtige ſteinerne Bruͤcken und Pflaſter, koſt- bare Straßen, und glaͤnzende Meilenzeiger; nichts mache einem Lande mehr Ehre als dergleichen große und gemein- nuͤtzige Unternehmungen, und der Schriftſteller duͤnket ſich ſchon groß, der mit der Feder den Anſchlag dazu gegeben hat. Es verhaͤlt ſich aber mit dieſer Art des Luxus, wie mit jeder andern; ſie iſt ſchoͤn, vortreflich und bewundernswuͤr- dig, wo ſie mit Recht zu Hauſe gehoͤrt; aber da wo die Noth nach Brodte geht, weiter nichts als ein glaͤnzendes Elend. Da wo der Zoll einer einzigen Bruͤcke, ſo wie in London, des Jahrs 50000 Thaler aufbringt, laſſen ſich ganz andre Anſtalten, als in Laͤndern, wo der ganze Zoll nicht zureicht das Zollhaus zu unterhalten.
Unſre Vorfahren, welche ſich von der getreuen Natur al- lein leiten, und durch keine falſche Theorien irre machen lieſ- ſen, flickten ihre Wege im Fruͤhjaͤhre und im Herbſt, und forderten weiter nichts, als daß dieſe ihre Beſſerung in dem-
ordent-
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Alſo iſt es rathſamer die Wege zu flicken
Land dermaßen mit Heerwegen zu belegen, daß deſſen Ein-
wohner keine andre Schatzung als deren Unterhaltung tra-
gen koͤnnen. Giebt man gleich oft dem einen Kirchſpiele das an-
dre zu Huͤlfe: ſo iſt es doch immer eine neue Laſt fuͤr das Ganze,
und ein Landesherr, welcher wichtigere Gegenſtaͤnde der oͤf-
fentlichen Wohlfart zu beſtreiten hat, thut wohl, wenn er
auch hier das Geſetze der Sparſamkeit empfiehlt, und nicht
mehr Heerſtraßen verſtattet, als die hoͤchſte Noth erfordert;
wenn er ſeinen Gerichten befiehlt die Vermuthung wider die
Heerſtraßen zu faſſen, und nicht eher eine Gemeinde damit
beſchweren zu laſſen, als bis es deutlich erwieſen oder von der
Noth erfordert wird.
Die andre Regel wird aber noch oͤfterer verletzt. Man
glaubt, es zeuge nichts herrlicher von der guten Policey ei-
nes Staats als praͤchtige ſteinerne Bruͤcken und Pflaſter, koſt-
bare Straßen, und glaͤnzende Meilenzeiger; nichts mache
einem Lande mehr Ehre als dergleichen große und gemein-
nuͤtzige Unternehmungen, und der Schriftſteller duͤnket ſich
ſchon groß, der mit der Feder den Anſchlag dazu gegeben
hat. Es verhaͤlt ſich aber mit dieſer Art des Luxus, wie mit
jeder andern; ſie iſt ſchoͤn, vortreflich und bewundernswuͤr-
dig, wo ſie mit Recht zu Hauſe gehoͤrt; aber da wo die Noth
nach Brodte geht, weiter nichts als ein glaͤnzendes Elend.
Da wo der Zoll einer einzigen Bruͤcke, ſo wie in London,
des Jahrs 50000 Thaler aufbringt, laſſen ſich ganz andre
Anſtalten, als in Laͤndern, wo der ganze Zoll nicht zureicht
das Zollhaus zu unterhalten.
Unſre Vorfahren, welche ſich von der getreuen Natur al-
lein leiten, und durch keine falſche Theorien irre machen lieſ-
ſen, flickten ihre Wege im Fruͤhjaͤhre und im Herbſt, und
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Möser, Justus: Patriotische Phantasien. Bd. 2. Berlin, 1776, S. 418. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/moeser_phantasien02_1776/436>, abgerufen am 23.07.2024.
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