darüber beklage. Was ist aber besser, und mehr zu begün- stigen, daß Privatmänner dergleichen gemeinnützige Anstalten auf ihre Gefahr und Rechnung übernehmen, als daß alles und alles aus gemeinem Beytrage, der im Anfang unsrer Co- lonie noch sehr schwach und gar nicht auf zubringen war, kost- splitterlich ausgeführet werde? Euer Wunsch war gestern noch einen geschickten Wundarzt zu haben. Gesetzt es wagte einer aus Europa sich hieher, er käme ohne Ruf und ohne Besoldung, er rechnete gewiß darauf, daß kein ander in unsrer Colonie wäre, und auch wahrscheinlich nicht kommen würde, so lange er nur allein dort leben könnte; würdet ihr nicht in der Folge aus Dankbarkeit und Billigkeit einem zweyten Wund- arzte so lange die Praxin verbieten, als ihr mit dem ersten zufrieden wäret? Gleichwohl hat der erste kein ander aus- schließliches Privilegium, als was ihm das gemeine Beste, die öffentliche Dankbarkeit, und eure billige Ueberlegung ge- währet. ...
Die Gemeine erkannte hierauf für Recht, daß keine neue Mühle ohne ihre Bewilligung angelegt, und der Proceß, welchen der Zweyte darüber angefangen, aufgehoben werden sollte. Sie behielt sich auch das Recht vor, nach Beschaffen- heit der Umstände Erweiterungen oder Einschränkungen zu machen, und überließ dieses in der Folge ihrer Obrigkeit.
LXXII.
C c 5
eine Rede auf ein. neuen Dorfe in Jamaica geh.
daruͤber beklage. Was iſt aber beſſer, und mehr zu beguͤn- ſtigen, daß Privatmaͤnner dergleichen gemeinnuͤtzige Anſtalten auf ihre Gefahr und Rechnung uͤbernehmen, als daß alles und alles aus gemeinem Beytrage, der im Anfang unſrer Co- lonie noch ſehr ſchwach und gar nicht auf zubringen war, koſt- ſplitterlich ausgefuͤhret werde? Euer Wunſch war geſtern noch einen geſchickten Wundarzt zu haben. Geſetzt es wagte einer aus Europa ſich hieher, er kaͤme ohne Ruf und ohne Beſoldung, er rechnete gewiß darauf, daß kein ander in unſrer Colonie waͤre, und auch wahrſcheinlich nicht kommen wuͤrde, ſo lange er nur allein dort leben koͤnnte; wuͤrdet ihr nicht in der Folge aus Dankbarkeit und Billigkeit einem zweyten Wund- arzte ſo lange die Praxin verbieten, als ihr mit dem erſten zufrieden waͤret? Gleichwohl hat der erſte kein ander aus- ſchließliches Privilegium, als was ihm das gemeine Beſte, die oͤffentliche Dankbarkeit, und eure billige Ueberlegung ge- waͤhret. …
Die Gemeine erkannte hierauf fuͤr Recht, daß keine neue Muͤhle ohne ihre Bewilligung angelegt, und der Proceß, welchen der Zweyte daruͤber angefangen, aufgehoben werden ſollte. Sie behielt ſich auch das Recht vor, nach Beſchaffen- heit der Umſtaͤnde Erweiterungen oder Einſchraͤnkungen zu machen, und uͤberließ dieſes in der Folge ihrer Obrigkeit.
LXXII.
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eine Rede auf ein. neuen Dorfe in Jamaica geh.
daruͤber beklage. Was iſt aber beſſer, und mehr zu beguͤn-
ſtigen, daß Privatmaͤnner dergleichen gemeinnuͤtzige Anſtalten
auf ihre Gefahr und Rechnung uͤbernehmen, als daß alles
und alles aus gemeinem Beytrage, der im Anfang unſrer Co-
lonie noch ſehr ſchwach und gar nicht auf zubringen war, koſt-
ſplitterlich ausgefuͤhret werde? Euer Wunſch war geſtern noch
einen geſchickten Wundarzt zu haben. Geſetzt es wagte einer
aus Europa ſich hieher, er kaͤme ohne Ruf und ohne Beſoldung,
er rechnete gewiß darauf, daß kein ander in unſrer Colonie
waͤre, und auch wahrſcheinlich nicht kommen wuͤrde, ſo lange
er nur allein dort leben koͤnnte; wuͤrdet ihr nicht in der
Folge aus Dankbarkeit und Billigkeit einem zweyten Wund-
arzte ſo lange die Praxin verbieten, als ihr mit dem erſten
zufrieden waͤret? Gleichwohl hat der erſte kein ander aus-
ſchließliches Privilegium, als was ihm das gemeine Beſte,
die oͤffentliche Dankbarkeit, und eure billige Ueberlegung ge-
waͤhret. …
Die Gemeine erkannte hierauf fuͤr Recht, daß keine neue
Muͤhle ohne ihre Bewilligung angelegt, und der Proceß,
welchen der Zweyte daruͤber angefangen, aufgehoben werden
ſollte. Sie behielt ſich auch das Recht vor, nach Beſchaffen-
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Möser, Justus: Patriotische Phantasien. Bd. 2. Berlin, 1776, S. 409. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/moeser_phantasien02_1776/427>, abgerufen am 23.07.2024.
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