Waare selbst, durch ein Verbot der Ausfuhr oder des Ge- brauchs nach Willkühr entbehrlich machen kan; wo dieser so- gar den Kaufmann zwingen will, seinen gemachten Vorrath zu einem ihm vorgeschriebenen Preise zu verkaufen; da müs- sen nothwendig alle Kaufleute ablassen, da kan niemand sich in Vorrath setzen, da muß der Staat der etwas thun will, auch alles thun, und ganz und gar nicht auf einigen fernern Zu- fluß dieser Waare durch den Weg der Handlung rechnen.
Ein jeder Gesetzgeber, jeder Landstand, jeder Vornehmer, der oft so leicht darauf fällt, die Kornböden den Geringern er- öfnen und den überflüßigen Vorrath daraus zu einem soge- nannten billigen Preise verkaufen zu lassen, greife hier in sein eignes Gewissen, und frage sich, ob er sich jemals in Vorrath zum Verkauf setzen werde, wenn er dergleichen Eingriffe in sein Eigenthum zu fürchten hat; ob er nicht vielmehr bey der geringsten Furcht, ja bey der Möglichkeit, daß ihm der freye Verkauf durch einen Machtspruch verhindert werden könne, sein Korn losschlagen, und den ersten den besten Preis neh- men werde, ehe er sich auf eine so willkührliche Art behandeln lassen will? Schlägt aber ein jeder Mächtiger seinen Korn- vorrath zur Unzeit los; wagt er es nicht denselben so lange zu halten als er es nach dem natürlichen Laufe des Kornpreises rathsam findet: so leidet keiner mehr darunter als der Staat, der entweder alle Jahre in den letzten Monaten vor der Erndte einige aus dem ordentlichen Laufe der Handlung nicht zu be- rechnende Theurung dulden, oder sogleich bereit seyn muß, dem Unglücke mit seinem großen Schaden zu wehren. Nichts scheint sich einem Staate mehr zu empfehlen, als ein öffentli- ches auf gemeine Kosten zu unterhaltendes Magazin, welches bey wohlfeilen Zeiten gefüllet, und wenn der Preis zum Exempel auf einen Thaler für den Himten steigt, eröfnet wird.
Allein
B 4
am beſten auszuweichen.
Waare ſelbſt, durch ein Verbot der Ausfuhr oder des Ge- brauchs nach Willkuͤhr entbehrlich machen kan; wo dieſer ſo- gar den Kaufmann zwingen will, ſeinen gemachten Vorrath zu einem ihm vorgeſchriebenen Preiſe zu verkaufen; da muͤſ- ſen nothwendig alle Kaufleute ablaſſen, da kan niemand ſich in Vorrath ſetzen, da muß der Staat der etwas thun will, auch alles thun, und ganz und gar nicht auf einigen fernern Zu- fluß dieſer Waare durch den Weg der Handlung rechnen.
Ein jeder Geſetzgeber, jeder Landſtand, jeder Vornehmer, der oft ſo leicht darauf faͤllt, die Kornboͤden den Geringern er- oͤfnen und den uͤberfluͤßigen Vorrath daraus zu einem ſoge- nannten billigen Preiſe verkaufen zu laſſen, greife hier in ſein eignes Gewiſſen, und frage ſich, ob er ſich jemals in Vorrath zum Verkauf ſetzen werde, wenn er dergleichen Eingriffe in ſein Eigenthum zu fuͤrchten hat; ob er nicht vielmehr bey der geringſten Furcht, ja bey der Moͤglichkeit, daß ihm der freye Verkauf durch einen Machtſpruch verhindert werden koͤnne, ſein Korn losſchlagen, und den erſten den beſten Preis neh- men werde, ehe er ſich auf eine ſo willkuͤhrliche Art behandeln laſſen will? Schlaͤgt aber ein jeder Maͤchtiger ſeinen Korn- vorrath zur Unzeit los; wagt er es nicht denſelben ſo lange zu halten als er es nach dem natuͤrlichen Laufe des Kornpreiſes rathſam findet: ſo leidet keiner mehr darunter als der Staat, der entweder alle Jahre in den letzten Monaten vor der Erndte einige aus dem ordentlichen Laufe der Handlung nicht zu be- rechnende Theurung dulden, oder ſogleich bereit ſeyn muß, dem Ungluͤcke mit ſeinem großen Schaden zu wehren. Nichts ſcheint ſich einem Staate mehr zu empfehlen, als ein oͤffentli- ches auf gemeine Koſten zu unterhaltendes Magazin, welches bey wohlfeilen Zeiten gefuͤllet, und wenn der Preis zum Exempel auf einen Thaler fuͤr den Himten ſteigt, eroͤfnet wird.
Allein
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am beſten auszuweichen.
Waare ſelbſt, durch ein Verbot der Ausfuhr oder des Ge-
brauchs nach Willkuͤhr entbehrlich machen kan; wo dieſer ſo-
gar den Kaufmann zwingen will, ſeinen gemachten Vorrath
zu einem ihm vorgeſchriebenen Preiſe zu verkaufen; da muͤſ-
ſen nothwendig alle Kaufleute ablaſſen, da kan niemand ſich
in Vorrath ſetzen, da muß der Staat der etwas thun will, auch
alles thun, und ganz und gar nicht auf einigen fernern Zu-
fluß dieſer Waare durch den Weg der Handlung rechnen.
Ein jeder Geſetzgeber, jeder Landſtand, jeder Vornehmer,
der oft ſo leicht darauf faͤllt, die Kornboͤden den Geringern er-
oͤfnen und den uͤberfluͤßigen Vorrath daraus zu einem ſoge-
nannten billigen Preiſe verkaufen zu laſſen, greife hier in ſein
eignes Gewiſſen, und frage ſich, ob er ſich jemals in Vorrath
zum Verkauf ſetzen werde, wenn er dergleichen Eingriffe in
ſein Eigenthum zu fuͤrchten hat; ob er nicht vielmehr bey der
geringſten Furcht, ja bey der Moͤglichkeit, daß ihm der freye
Verkauf durch einen Machtſpruch verhindert werden koͤnne,
ſein Korn losſchlagen, und den erſten den beſten Preis neh-
men werde, ehe er ſich auf eine ſo willkuͤhrliche Art behandeln
laſſen will? Schlaͤgt aber ein jeder Maͤchtiger ſeinen Korn-
vorrath zur Unzeit los; wagt er es nicht denſelben ſo lange zu
halten als er es nach dem natuͤrlichen Laufe des Kornpreiſes
rathſam findet: ſo leidet keiner mehr darunter als der Staat,
der entweder alle Jahre in den letzten Monaten vor der Erndte
einige aus dem ordentlichen Laufe der Handlung nicht zu be-
rechnende Theurung dulden, oder ſogleich bereit ſeyn muß,
dem Ungluͤcke mit ſeinem großen Schaden zu wehren. Nichts
ſcheint ſich einem Staate mehr zu empfehlen, als ein oͤffentli-
ches auf gemeine Koſten zu unterhaltendes Magazin, welches
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Möser, Justus: Patriotische Phantasien. Bd. 2. Berlin, 1776, S. 23. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/moeser_phantasien02_1776/41>, abgerufen am 21.11.2024.
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