Möser, Justus: Patriotische Phantasien. Bd. 2. Berlin, 1776.Sind die Gemeinheiten nach gescheh. Theilung Urenkel vorbehalten zu seyn. Es wird sich also das Werknicht nach einer gewissen Anzahl von Freyjahren bestimmen lassen. Gesetzt nun weiter Drittens, daß in einigen Marken sich Localschwierigkeiten hervorthun, welche die Theilung hindern: so würden gerade diejenigen, welche ihre Marken in Gemeinschaft behielten, die glücklichsten seyn; und dies scheint doch eben der Absicht nicht zu entsprechen. Viertens muß es nothwendig ein starker Bewegungsgrund zur Ueberwindung vieler Localschwierigkeiten seyn, wenn die- jenigen, welche ihren Antheil von der Gemeinheit zu sich neh- men, solchen nicht höher als vorhin versteuren dürfen, und ihn gleichwol weit besser als sonst nutzen können. Ein solches Beyspiel wird unfehlbar alle übrigen zur Nachfolge reitzen, und manchen bewegen die größte unter allen Localschwierigkei- ten, nemlich den Unterschied des zu theilenden Grundes nicht zu achten, mithin seinen Nachbaren den ihnen näher gelegnen Weidegrund zu gönnen, und sich mit einer ihm vor der Thür liegenden Heide zu begnügen, in Hofnung solche durch Fleiß und Mühe endlich auch urbar zu machen. Fünftens ist die Hauptursache, welche bisher die Theilung, oder doch wenigstens den neuen Anbau verhindert hat, un- streitig diese gewesen, daß man den Neubauer nicht seinen Genossen, sondern unmittelbar dem Staate zu Hülfe steuren lassen. Hätte man zu einer Gemeinheit gesagt: "Ihr müßt jetzt jährlich tausend Thaler aufbringen; "und da eurer nur zwanzig sind: so macht das für jeden "funfzig Thaler. Wenn ihr aber in eurer großen Ge- "meinheit zwanzig Neubauer ansetztet, und jeden dabey "zwey Malter Saat Landes verwilligtet: so würde ein "je-
Sind die Gemeinheiten nach geſcheh. Theilung Urenkel vorbehalten zu ſeyn. Es wird ſich alſo das Werknicht nach einer gewiſſen Anzahl von Freyjahren beſtimmen laſſen. Geſetzt nun weiter Drittens, daß in einigen Marken ſich Localſchwierigkeiten hervorthun, welche die Theilung hindern: ſo wuͤrden gerade diejenigen, welche ihre Marken in Gemeinſchaft behielten, die gluͤcklichſten ſeyn; und dies ſcheint doch eben der Abſicht nicht zu entſprechen. Viertens muß es nothwendig ein ſtarker Bewegungsgrund zur Ueberwindung vieler Localſchwierigkeiten ſeyn, wenn die- jenigen, welche ihren Antheil von der Gemeinheit zu ſich neh- men, ſolchen nicht hoͤher als vorhin verſteuren duͤrfen, und ihn gleichwol weit beſſer als ſonſt nutzen koͤnnen. Ein ſolches Beyſpiel wird unfehlbar alle uͤbrigen zur Nachfolge reitzen, und manchen bewegen die groͤßte unter allen Localſchwierigkei- ten, nemlich den Unterſchied des zu theilenden Grundes nicht zu achten, mithin ſeinen Nachbaren den ihnen naͤher gelegnen Weidegrund zu goͤnnen, und ſich mit einer ihm vor der Thuͤr liegenden Heide zu begnuͤgen, in Hofnung ſolche durch Fleiß und Muͤhe endlich auch urbar zu machen. Fünftens iſt die Haupturſache, welche bisher die Theilung, oder doch wenigſtens den neuen Anbau verhindert hat, un- ſtreitig dieſe geweſen, daß man den Neubauer nicht ſeinen Genoſſen, ſondern unmittelbar dem Staate zu Huͤlfe ſteuren laſſen. Haͤtte man zu einer Gemeinheit geſagt: „Ihr muͤßt jetzt jaͤhrlich tauſend Thaler aufbringen; „und da eurer nur zwanzig ſind: ſo macht das fuͤr jeden „funfzig Thaler. Wenn ihr aber in eurer großen Ge- „meinheit zwanzig Neubauer anſetztet, und jeden dabey „zwey Malter Saat Landes verwilligtet: ſo wuͤrde ein „je-
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Sind die Gemeinheiten nach geſcheh. Theilung
Urenkel vorbehalten zu ſeyn. Es wird ſich alſo das Werk
nicht nach einer gewiſſen Anzahl von Freyjahren beſtimmen
laſſen. Geſetzt nun weiter
Drittens, daß in einigen Marken ſich Localſchwierigkeiten
hervorthun, welche die Theilung hindern: ſo wuͤrden gerade
diejenigen, welche ihre Marken in Gemeinſchaft behielten,
die gluͤcklichſten ſeyn; und dies ſcheint doch eben der Abſicht
nicht zu entſprechen.
Viertens muß es nothwendig ein ſtarker Bewegungsgrund
zur Ueberwindung vieler Localſchwierigkeiten ſeyn, wenn die-
jenigen, welche ihren Antheil von der Gemeinheit zu ſich neh-
men, ſolchen nicht hoͤher als vorhin verſteuren duͤrfen, und
ihn gleichwol weit beſſer als ſonſt nutzen koͤnnen. Ein ſolches
Beyſpiel wird unfehlbar alle uͤbrigen zur Nachfolge reitzen,
und manchen bewegen die groͤßte unter allen Localſchwierigkei-
ten, nemlich den Unterſchied des zu theilenden Grundes nicht
zu achten, mithin ſeinen Nachbaren den ihnen naͤher gelegnen
Weidegrund zu goͤnnen, und ſich mit einer ihm vor der Thuͤr
liegenden Heide zu begnuͤgen, in Hofnung ſolche durch Fleiß
und Muͤhe endlich auch urbar zu machen.
Fünftens iſt die Haupturſache, welche bisher die Theilung,
oder doch wenigſtens den neuen Anbau verhindert hat, un-
ſtreitig dieſe geweſen, daß man den Neubauer nicht ſeinen
Genoſſen, ſondern unmittelbar dem Staate zu Huͤlfe ſteuren
laſſen. Haͤtte man zu einer Gemeinheit geſagt:
„Ihr muͤßt jetzt jaͤhrlich tauſend Thaler aufbringen;
„und da eurer nur zwanzig ſind: ſo macht das fuͤr jeden
„funfzig Thaler. Wenn ihr aber in eurer großen Ge-
„meinheit zwanzig Neubauer anſetztet, und jeden dabey
„zwey Malter Saat Landes verwilligtet: ſo wuͤrde ein
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