der zu glücklichen Fündlingen machen, und solche unter die- sem Titel dem Heil. Röm. Reich in die Futterung geben? Wäre diese Casse vollends an dem Orte des Reichstages in Verwahrung, bestünde denn das vom Kayser Maximilian an- geordnete Reichsregiment noch in seinem völligem Wesen, und hätte dieses wie billig, das Auschreiben und die Zahlun- gen zu verordnen; wer weiß wie sich dann die Fündlinge um Regenspurg vermehret haben würden? Die Kenntniß der Rubricken dieser Rechnung würde zur wahren Freude unsrer Staatsrechtsliebenden Deutschen eine eigne Wissenschaft, und die Zahl der Caßirer Rechnungsräthe etc. etc. etc. den französi- schen Pächtern gewiß nicht viel nachgeben. Daß der Magi- strat zu Regenspurg bey der erlittenen ausserordentlichen Theurung eine billige Beyhülfe daraus erhalten haben würde, versteht sich von selbst.
Auch den Landescassen waren sie nicht sonderlich gewogen. Wenn eine allgemeine Noth oder der Landesherr zur ausser- ordentlichen Hülfe eine gemeine Steuer erforderte: so brach- ten sie solche für die Zeit auf, ließen sie durch die Landesherr- lichen Beamte heben, oder machten es mit ihrem Caßirer wie mit ihrem Heerführer, der nach vollendetem Kriege sich bey seinen Lorbern wärmen konnte, wenn er sonst nichts zu thun hatte. War ein Landwehr zu graben, oder ein Hauptort mit Wall und Graben zur gemeinen Landessicherheit zu um- geben: so grub jedes Kirchspiel seinen ihm zukommenden Theil, und gieng dann wieder nach Hause.
Gleichwol wird man sagen, erforderte die Nothwendigkeit immerfort öffentliche Ausgaben. Es waren Kirchen zu unter- halten, Wege zu bessern, Richter zu besolden, Fündlinge zu erziehen, Arme zu ernähren, und viele andre Nothwendig- keiten, die einen beständigen Zuschuß erforderten, zu bestrei-
ten.
Jeder zahle ſeine Zeche.
der zu gluͤcklichen Fuͤndlingen machen, und ſolche unter die- ſem Titel dem Heil. Roͤm. Reich in die Futterung geben? Waͤre dieſe Caſſe vollends an dem Orte des Reichstages in Verwahrung, beſtuͤnde denn das vom Kayſer Maximilian an- geordnete Reichsregiment noch in ſeinem voͤlligem Weſen, und haͤtte dieſes wie billig, das Auschreiben und die Zahlun- gen zu verordnen; wer weiß wie ſich dann die Fuͤndlinge um Regenſpurg vermehret haben wuͤrden? Die Kenntniß der Rubricken dieſer Rechnung wuͤrde zur wahren Freude unſrer Staatsrechtsliebenden Deutſchen eine eigne Wiſſenſchaft, und die Zahl der Caßirer Rechnungsraͤthe ꝛc. ꝛc. ꝛc. den franzoͤſi- ſchen Paͤchtern gewiß nicht viel nachgeben. Daß der Magi- ſtrat zu Regenſpurg bey der erlittenen auſſerordentlichen Theurung eine billige Beyhuͤlfe daraus erhalten haben wuͤrde, verſteht ſich von ſelbſt.
Auch den Landescaſſen waren ſie nicht ſonderlich gewogen. Wenn eine allgemeine Noth oder der Landesherr zur auſſer- ordentlichen Huͤlfe eine gemeine Steuer erforderte: ſo brach- ten ſie ſolche fuͤr die Zeit auf, ließen ſie durch die Landesherr- lichen Beamte heben, oder machten es mit ihrem Caßirer wie mit ihrem Heerfuͤhrer, der nach vollendetem Kriege ſich bey ſeinen Lorbern waͤrmen konnte, wenn er ſonſt nichts zu thun hatte. War ein Landwehr zu graben, oder ein Hauptort mit Wall und Graben zur gemeinen Landesſicherheit zu um- geben: ſo grub jedes Kirchſpiel ſeinen ihm zukommenden Theil, und gieng dann wieder nach Hauſe.
Gleichwol wird man ſagen, erforderte die Nothwendigkeit immerfort oͤffentliche Ausgaben. Es waren Kirchen zu unter- halten, Wege zu beſſern, Richter zu beſolden, Fuͤndlinge zu erziehen, Arme zu ernaͤhren, und viele andre Nothwendig- keiten, die einen beſtaͤndigen Zuſchuß erforderten, zu beſtrei-
ten.
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Jeder zahle ſeine Zeche.
der zu gluͤcklichen Fuͤndlingen machen, und ſolche unter die-
ſem Titel dem Heil. Roͤm. Reich in die Futterung geben?
Waͤre dieſe Caſſe vollends an dem Orte des Reichstages in
Verwahrung, beſtuͤnde denn das vom Kayſer Maximilian an-
geordnete Reichsregiment noch in ſeinem voͤlligem Weſen,
und haͤtte dieſes wie billig, das Auschreiben und die Zahlun-
gen zu verordnen; wer weiß wie ſich dann die Fuͤndlinge um
Regenſpurg vermehret haben wuͤrden? Die Kenntniß der
Rubricken dieſer Rechnung wuͤrde zur wahren Freude unſrer
Staatsrechtsliebenden Deutſchen eine eigne Wiſſenſchaft, und
die Zahl der Caßirer Rechnungsraͤthe ꝛc. ꝛc. ꝛc. den franzoͤſi-
ſchen Paͤchtern gewiß nicht viel nachgeben. Daß der Magi-
ſtrat zu Regenſpurg bey der erlittenen auſſerordentlichen
Theurung eine billige Beyhuͤlfe daraus erhalten haben wuͤrde,
verſteht ſich von ſelbſt.
Auch den Landescaſſen waren ſie nicht ſonderlich gewogen.
Wenn eine allgemeine Noth oder der Landesherr zur auſſer-
ordentlichen Huͤlfe eine gemeine Steuer erforderte: ſo brach-
ten ſie ſolche fuͤr die Zeit auf, ließen ſie durch die Landesherr-
lichen Beamte heben, oder machten es mit ihrem Caßirer wie
mit ihrem Heerfuͤhrer, der nach vollendetem Kriege ſich bey
ſeinen Lorbern waͤrmen konnte, wenn er ſonſt nichts zu thun
hatte. War ein Landwehr zu graben, oder ein Hauptort
mit Wall und Graben zur gemeinen Landesſicherheit zu um-
geben: ſo grub jedes Kirchſpiel ſeinen ihm zukommenden Theil,
und gieng dann wieder nach Hauſe.
Gleichwol wird man ſagen, erforderte die Nothwendigkeit
immerfort oͤffentliche Ausgaben. Es waren Kirchen zu unter-
halten, Wege zu beſſern, Richter zu beſolden, Fuͤndlinge zu
erziehen, Arme zu ernaͤhren, und viele andre Nothwendig-
keiten, die einen beſtaͤndigen Zuſchuß erforderten, zu beſtrei-
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Möser, Justus: Patriotische Phantasien. Bd. 2. Berlin, 1776, S. 308. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/moeser_phantasien02_1776/326>, abgerufen am 23.07.2024.
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