I. Von dem Einflusse der Bevölkerung durch Nebenwohner, auf die Gesetzgebung.
Der Einfluß einer größern Bevölkerung auf die Sit- ten eines Landes ist ungemein groß; und er ver- dient die Aufmerksamkeit des Gesetzgebers, weil die Policeygesetze sich mit den Sitten verändern müssen. In einem Lande, wo außer den ursprünglichen Hofgesessenen höchstens etwa ein Leibzüchter *) vorhanden ist, und folg- lich ein jeder von seinem Ackerbau ruhig und gnüglich lebt, ist ein Nachbar dem andern zu allen Pflichten bereit; er ist mitleidig, gastfrey und uneigennützig, weil jedes Unglück was da kömmt, heute den einen und morgen den andern trift, und dergestalt die Reihe hält, daß insgemein in funf- zig Jahren jeder so viel Dienste, Freundschaft und Bey- hülfe von seinen Nachbarn wieder empfängt, als er ihnen erwiesen hat. Hochzeiten, Kindtaufen und Leichen gehen in diesem Zeitraume gegen einander auf, und keiner spricht den andern außer dem Falle einer vorhergesehenen Noth um etwas an, weil ein jeder, was er gebraucht, selbst zieht und hat. Man kennet in diesem Lande keine Feld- Holz-
oder
*) Die Leibzucht ist der Wittwen- oder des Wittwerssitz auf- jedem Hofe; in eigentlichen Verstande aber, eine Nutzung auf Lebenszeit, ususfructus ad dies vitae.
Mösers patr. Phantas.II.Th. A
I. Von dem Einfluſſe der Bevoͤlkerung durch Nebenwohner, auf die Geſetzgebung.
Der Einfluß einer groͤßern Bevoͤlkerung auf die Sit- ten eines Landes iſt ungemein groß; und er ver- dient die Aufmerkſamkeit des Geſetzgebers, weil die Policeygeſetze ſich mit den Sitten veraͤndern muͤſſen. In einem Lande, wo außer den urſpruͤnglichen Hofgeſeſſenen hoͤchſtens etwa ein Leibzuͤchter *) vorhanden iſt, und folg- lich ein jeder von ſeinem Ackerbau ruhig und gnuͤglich lebt, iſt ein Nachbar dem andern zu allen Pflichten bereit; er iſt mitleidig, gaſtfrey und uneigennuͤtzig, weil jedes Ungluͤck was da koͤmmt, heute den einen und morgen den andern trift, und dergeſtalt die Reihe haͤlt, daß insgemein in funf- zig Jahren jeder ſo viel Dienſte, Freundſchaft und Bey- huͤlfe von ſeinen Nachbarn wieder empfaͤngt, als er ihnen erwieſen hat. Hochzeiten, Kindtaufen und Leichen gehen in dieſem Zeitraume gegen einander auf, und keiner ſpricht den andern außer dem Falle einer vorhergeſehenen Noth um etwas an, weil ein jeder, was er gebraucht, ſelbſt zieht und hat. Man kennet in dieſem Lande keine Feld- Holz-
oder
*) Die Leibzucht iſt der Wittwen- oder des Wittwersſitz auf- jedem Hofe; in eigentlichen Verſtande aber, eine Nutzung auf Lebenszeit, uſusfructus ad dies vitæ.
Möſers patr. Phantaſ.II.Th. A
<TEI><text><body><pbfacs="#f0019"n="1"/><milestonerendition="#hr"unit="section"/><lb/><divn="1"><head><hirendition="#b"><hirendition="#aq">I.</hi><lb/>
Von dem Einfluſſe der Bevoͤlkerung durch<lb/>
Nebenwohner, auf die Geſetzgebung.</hi></head><lb/><p>Der Einfluß einer groͤßern Bevoͤlkerung auf die Sit-<lb/>
ten eines Landes iſt ungemein groß; und er ver-<lb/>
dient die Aufmerkſamkeit des Geſetzgebers, weil<lb/>
die Policeygeſetze ſich mit den Sitten veraͤndern muͤſſen. In<lb/>
einem Lande, wo außer den urſpruͤnglichen Hofgeſeſſenen<lb/>
hoͤchſtens etwa ein Leibzuͤchter <noteplace="foot"n="*)">Die Leibzucht iſt der Wittwen- oder des Wittwersſitz auf-<lb/>
jedem Hofe; in eigentlichen Verſtande aber, eine Nutzung<lb/>
auf Lebenszeit, <hirendition="#aq">uſusfructus ad dies vitæ.</hi></note> vorhanden iſt, und folg-<lb/>
lich ein jeder von ſeinem Ackerbau ruhig und gnuͤglich lebt,<lb/>
iſt ein Nachbar dem andern zu allen Pflichten bereit; er<lb/>
iſt mitleidig, gaſtfrey und uneigennuͤtzig, weil jedes Ungluͤck<lb/>
was da koͤmmt, heute den einen und morgen den andern<lb/>
trift, und dergeſtalt die Reihe haͤlt, daß insgemein in funf-<lb/>
zig Jahren jeder ſo viel Dienſte, Freundſchaft und Bey-<lb/>
huͤlfe von ſeinen Nachbarn wieder empfaͤngt, als er ihnen<lb/>
erwieſen hat. Hochzeiten, Kindtaufen und Leichen gehen<lb/>
in dieſem Zeitraume gegen einander auf, und keiner ſpricht<lb/>
den andern außer dem Falle einer vorhergeſehenen Noth um<lb/>
etwas an, weil ein jeder, was er gebraucht, ſelbſt zieht<lb/>
und hat. Man kennet in dieſem Lande keine Feld- Holz-<lb/><fwplace="bottom"type="catch">oder</fw><lb/><fwplace="bottom"type="sig"><hirendition="#fr">Möſers patr. Phantaſ.</hi><hirendition="#aq">II.</hi><hirendition="#fr">Th. A</hi></fw><lb/></p></div></body></text></TEI>
[1/0019]
I.
Von dem Einfluſſe der Bevoͤlkerung durch
Nebenwohner, auf die Geſetzgebung.
Der Einfluß einer groͤßern Bevoͤlkerung auf die Sit-
ten eines Landes iſt ungemein groß; und er ver-
dient die Aufmerkſamkeit des Geſetzgebers, weil
die Policeygeſetze ſich mit den Sitten veraͤndern muͤſſen. In
einem Lande, wo außer den urſpruͤnglichen Hofgeſeſſenen
hoͤchſtens etwa ein Leibzuͤchter *) vorhanden iſt, und folg-
lich ein jeder von ſeinem Ackerbau ruhig und gnuͤglich lebt,
iſt ein Nachbar dem andern zu allen Pflichten bereit; er
iſt mitleidig, gaſtfrey und uneigennuͤtzig, weil jedes Ungluͤck
was da koͤmmt, heute den einen und morgen den andern
trift, und dergeſtalt die Reihe haͤlt, daß insgemein in funf-
zig Jahren jeder ſo viel Dienſte, Freundſchaft und Bey-
huͤlfe von ſeinen Nachbarn wieder empfaͤngt, als er ihnen
erwieſen hat. Hochzeiten, Kindtaufen und Leichen gehen
in dieſem Zeitraume gegen einander auf, und keiner ſpricht
den andern außer dem Falle einer vorhergeſehenen Noth um
etwas an, weil ein jeder, was er gebraucht, ſelbſt zieht
und hat. Man kennet in dieſem Lande keine Feld- Holz-
oder
*) Die Leibzucht iſt der Wittwen- oder des Wittwersſitz auf-
jedem Hofe; in eigentlichen Verſtande aber, eine Nutzung
auf Lebenszeit, uſusfructus ad dies vitæ.
Möſers patr. Phantaſ. II. Th. A
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Möser, Justus: Patriotische Phantasien. Bd. 2. Berlin, 1776, S. 1. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/moeser_phantasien02_1776/19>, abgerufen am 24.11.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.