Möser, Justus: Patriotische Phantasien. Bd. 1. Berlin, 1775.von Zeit zu Zeit an ihren St. genommen haben. mithin dieselben dadurch an der Befugniß sich mit andern ih-res Gleichen zusammen zu thun, zu verhindern suchte. Der große Städtebund oder die bekannte Hanse kam Es fiel aber auch dieser Bund; wovon wir die Ursachen Diesem ungeachtet, sahen die Fürsten ihre Städte noch be-
von Zeit zu Zeit an ihren St. genommen haben. mithin dieſelben dadurch an der Befugniß ſich mit andern ih-res Gleichen zuſammen zu thun, zu verhindern ſuchte. Der große Staͤdtebund oder die bekannte Hanſe kam Es fiel aber auch dieſer Bund; wovon wir die Urſachen Dieſem ungeachtet, ſahen die Fuͤrſten ihre Staͤdte noch be-
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von Zeit zu Zeit an ihren St. genommen haben.
mithin dieſelben dadurch an der Befugniß ſich mit andern ih-
res Gleichen zuſammen zu thun, zu verhindern ſuchte.
Der große Staͤdtebund oder die bekannte Hanſe kam
aber dem ungeachtet um dieſe Zeit zu Stande, es ſey nun, daß
der Kaiſer, welcher den Fuͤrſten zu gefallen, jene Verordnun-
gen gogen das wahre Staatsintereſſe, gegeben, ſolche fuͤr ein-
ſeitig erſchlichen achtete und den Bund unter der Hand beguͤn-
ſtigte, oder auch nicht maͤchtig genug war, denſelben zu ver-
hindern.
Es fiel aber auch dieſer Bund; wovon wir die Urſachen
anderwaͤrts angezeigt haben; und die getrenneten Staͤdte wur-
den einzeln den Herrn des Landes, worinn ſie lagen, unter-
worfen. Ihre eigne Macht half ihnen nicht weiter, und die
Reichsgerichtliche Unterſtuͤtzung lenkte auf den Plan ein, wel-
chen die vorangezogenen Reichsconſtitutionen mit dunkeln Stri-
chen entworfen hatten; unſtreitig von Rechtswegen, jedoch
nach einem Rechte, welches die Fuͤrſten dem Kaiſer ſelbſt zu-
gewieſen hatten; insbeſondre aber auch von Villigkeitswegen,
indem die Staͤdte nicht fordern mochten, daß diejenige, ſo
die ganze kaiſerliche Gewalt in ihren Sprengeln oder Ober-
Amtsdiſtrikten an ſich gebracht hatten, und mit einer einzigen
Petarde das ſtaͤrkſte Stadtthor ſprengen konnten, ſich dieſer
ihnen von Gott verliehenen Macht nicht auch gegen ſie nach
Gelegenheit bedienen ſollten.
Dieſem ungeachtet, ſahen die Fuͤrſten ihre Staͤdte noch
immer mit heimlichen Unwillen an. Denn obgleich dieſe
vor und nach, wenn es an Gelde gebrach, angewieſen wur-
den, ihrem nunmehrigen Landesherrn zu den gegen den grau-
ſamen Erbfeind des chriſtlichen und deutſchen Namens bewil-
ligten Steuren und Kriegesvoͤlkern zu Huͤlfe zu kommen: ſo
be-
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