"sie können unsre Boden heuren und die Proben von "ihrem Korn dem Mäkeler geben. Erhalten wir denn "einmal Ordre, aus der Fremde Korn zu versenden; "und mit der Ordre die baare Remesse: nun so schicken "wir zu den Mäkelern, vernehmen ihre Preise, und "lassen diese, wenn wir einig werden, für die Einladung "sorgen. Von dieser Handlung haben wir kein Risico; "wir ziehen unsre Bodenheuer, unsre Provision, und "was wir auf dem Wechsel verdienen. Was am Korn "verdorben, und was davon verlohren oder gewonnen "wird, das ist für den guten Hausvater.
So sprechen alle Kaufleute in den Seestädten; und so sprechen auch die Bremer; mithin bleibt allen Kornländern, und überhaupt allen gesegneten Gegenden, welchen ihre Pro- ducte leicht zur Last bleiben, kein ander Mittel übrig, als Boden in den Seestädten zu heuren, dort ihr Korn für eigne Rechnung aufzuschütten, die Proben davon auf der Börse zu zeigen, und zu erwarten, bis der Commißionair in der See- stadt Ordre erhält, Korn einschiffen zu lassen, oder aber ein anderer Kaufmann sein Geld oder sein Schiff nicht zu nutzen weis, und es auf Speculation verschickt.
Ist also nur die Hauptfrage entschieden: ob von einem Seeorte Korn ausgeführet wird; und dies kann man von Bremen behaupten, weil das Liefländische und Polnische Korn, was dort jährlich aufgeschüttet wird, noch niemals dort verfaulet ist: so kommt es lediglich noch darauf an, ob die Länder, welche ihr Korn dahin verschicken wollen, den Markt gegen das Schiffkorn halten können; und hiernächst, ob sie für eigne Rechnung Niederlagen von Korn daselbst an- legen wollen? Das erste, nemlich daß die Gegenden an der Oberweser, besonders wenn der Ackerbau daselbst durch den
ver-
Vorſchlag zu einer Korn-Handlungscompagnie
〟ſie koͤnnen unſre Boden heuren und die Proben von 〟ihrem Korn dem Maͤkeler geben. Erhalten wir denn 〟einmal Ordre, aus der Fremde Korn zu verſenden; 〟und mit der Ordre die baare Remeſſe: nun ſo ſchicken 〟wir zu den Maͤkelern, vernehmen ihre Preiſe, und 〟laſſen dieſe, wenn wir einig werden, fuͤr die Einladung 〟ſorgen. Von dieſer Handlung haben wir kein Riſico; 〟wir ziehen unſre Bodenheuer, unſre Proviſion, und 〟was wir auf dem Wechſel verdienen. Was am Korn 〟verdorben, und was davon verlohren oder gewonnen 〟wird, das iſt fuͤr den guten Hausvater.
So ſprechen alle Kaufleute in den Seeſtaͤdten; und ſo ſprechen auch die Bremer; mithin bleibt allen Kornlaͤndern, und uͤberhaupt allen geſegneten Gegenden, welchen ihre Pro- ducte leicht zur Laſt bleiben, kein ander Mittel uͤbrig, als Boden in den Seeſtaͤdten zu heuren, dort ihr Korn fuͤr eigne Rechnung aufzuſchuͤtten, die Proben davon auf der Boͤrſe zu zeigen, und zu erwarten, bis der Commißionair in der See- ſtadt Ordre erhaͤlt, Korn einſchiffen zu laſſen, oder aber ein anderer Kaufmann ſein Geld oder ſein Schiff nicht zu nutzen weis, und es auf Speculation verſchickt.
Iſt alſo nur die Hauptfrage entſchieden: ob von einem Seeorte Korn ausgefuͤhret wird; und dies kann man von Bremen behaupten, weil das Lieflaͤndiſche und Polniſche Korn, was dort jaͤhrlich aufgeſchuͤttet wird, noch niemals dort verfaulet iſt: ſo kommt es lediglich noch darauf an, ob die Laͤnder, welche ihr Korn dahin verſchicken wollen, den Markt gegen das Schiffkorn halten koͤnnen; und hiernaͤchſt, ob ſie fuͤr eigne Rechnung Niederlagen von Korn daſelbſt an- legen wollen? Das erſte, nemlich daß die Gegenden an der Oberweſer, beſonders wenn der Ackerbau daſelbſt durch den
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Vorſchlag zu einer Korn-Handlungscompagnie
〟ſie koͤnnen unſre Boden heuren und die Proben von
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〟und mit der Ordre die baare Remeſſe: nun ſo ſchicken
〟wir zu den Maͤkelern, vernehmen ihre Preiſe, und
〟laſſen dieſe, wenn wir einig werden, fuͤr die Einladung
〟ſorgen. Von dieſer Handlung haben wir kein Riſico;
〟wir ziehen unſre Bodenheuer, unſre Proviſion, und
〟was wir auf dem Wechſel verdienen. Was am Korn
〟verdorben, und was davon verlohren oder gewonnen
〟wird, das iſt fuͤr den guten Hausvater.
So ſprechen alle Kaufleute in den Seeſtaͤdten; und ſo
ſprechen auch die Bremer; mithin bleibt allen Kornlaͤndern,
und uͤberhaupt allen geſegneten Gegenden, welchen ihre Pro-
ducte leicht zur Laſt bleiben, kein ander Mittel uͤbrig, als
Boden in den Seeſtaͤdten zu heuren, dort ihr Korn fuͤr eigne
Rechnung aufzuſchuͤtten, die Proben davon auf der Boͤrſe zu
zeigen, und zu erwarten, bis der Commißionair in der See-
ſtadt Ordre erhaͤlt, Korn einſchiffen zu laſſen, oder aber ein
anderer Kaufmann ſein Geld oder ſein Schiff nicht zu nutzen
weis, und es auf Speculation verſchickt.
Iſt alſo nur die Hauptfrage entſchieden: ob von einem
Seeorte Korn ausgefuͤhret wird; und dies kann man von
Bremen behaupten, weil das Lieflaͤndiſche und Polniſche
Korn, was dort jaͤhrlich aufgeſchuͤttet wird, noch niemals
dort verfaulet iſt: ſo kommt es lediglich noch darauf an, ob
die Laͤnder, welche ihr Korn dahin verſchicken wollen, den
Markt gegen das Schiffkorn halten koͤnnen; und hiernaͤchſt,
ob ſie fuͤr eigne Rechnung Niederlagen von Korn daſelbſt an-
legen wollen? Das erſte, nemlich daß die Gegenden an der
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Möser, Justus: Patriotische Phantasien. Bd. 1. Berlin, 1775, S. 310. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/moeser_phantasien01_1775/328>, abgerufen am 22.11.2024.
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