Möser, Justus: Patriotische Phantasien. Bd. 1. Berlin, 1775.Gründe, warum sich die alten Sachsen können uns solche nicht lebhafter vorstellen, als wenn wireinen dieser Alten in öffentlicher Versammlung auftreten, und gegen die Neubauer sprechen lassen: "Liebe Freunde und Rechtsgenossen, mogte er sagen, "wer-
Gruͤnde, warum ſich die alten Sachſen koͤnnen uns ſolche nicht lebhafter vorſtellen, als wenn wireinen dieſer Alten in oͤffentlicher Verſammlung auftreten, und gegen die Neubauer ſprechen laſſen: „Liebe Freunde und Rechtsgenoſſen, mogte er ſagen, 〟wer-
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Gruͤnde, warum ſich die alten Sachſen
koͤnnen uns ſolche nicht lebhafter vorſtellen, als wenn wir
einen dieſer Alten in oͤffentlicher Verſammlung auftreten, und
gegen die Neubauer ſprechen laſſen:
„Liebe Freunde und Rechtsgenoſſen, mogte er ſagen,
〟wir haben uns in dieſer Mark als Maͤnner vereiniget, wel-
〟che Ehre und Gut beſitzen; die Geſetze woruͤber wir uns
〟verglichen haben, gruͤnden ſich auf dieſen Beſitz; die hoͤchſte
〟Strafe iſt der Verluſt deſſelben, und die mindern Vergehun-
〟gen werden mit einem Theil unſers Vermoͤgens gebuͤſſet.
〟Was ſollen wir aber mit freyen Neubauern anfangen, die wenn
〟ſie ein Verbrechen begehen, ihre geringe Huͤtte, ihr Gaͤrtgen
〟oder ihre anderthalb Scheffelſaat Landes im Stiche laſſen und
〟davon fluͤchten koͤnnen? Unſer einer, der einen ganzen Hof be-
〟ſitzt; der mit ſeinem Hofe auch ſeinen Stand und ſeine Ehre un-
〟ter uns einbuͤſſet; und wo er ſich auf fluͤchtigen Fuß ſetzt, uͤber-
〟all mit ſeinen Kindern nichts als die Knechtſchaft oder ein
〟ſchlechter Loos zu erwarten hat; wird ſich wohl huͤten die
〟Geſetze zu brechen. Unſer einer wird nicht gern ſein ganzes
〟oder halbes Vermoͤgen daran wagen, um ſeinen Nachbaren
〟todtzuſchlagen. Wie koͤnnen wir aber von Neubauern, die
〟wenig oder nichts zu verlieren haben, ein gleiches erwarten?
〟Werden wir dadurch gebeſſert, wenn ſie ein Verbrechen be-
〟gehen, daß wir ihnen ein elendes Leben nehmen, oder ſie
〟mit Ruthen peitſchen laſſen? Koͤnnen wir Leute, die unter
〟ſolchen Strafen ſtehen, fuͤr unſere Rechtsgenoſſen erkennen;
〟ſie mit zu unſrer Verſammlung ziehen, und wenn ſie ſich,
〟wie leicht vorher zu ſehen, gleich den Heuſchrecken vermeh-
〟ren werden, von der Mehrheit ihrer leichtfertigen Stim-
〟men das Wohl unſers Staats und unſer eigenes abhangen
〟laſſen? Werden ſie nicht mit der Zeit, wenn ſie von dem
〟Maͤchtigern geheget und geſchuͤtzet werden, dieſem ihren
〟Schutzherrn zu gefallen, unſre Verraͤther und Unterdruͤcker
〟wer-
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