Man will indessen doch die Gründe derjenigen, welche gegen dieses Urtheil etwas einzuwenden haben, gern verneh- men, und ihnen in der fernern Appellations Instanz nicht allein Gehör sondern auch Gerechtigkeit wiederfahren lassen.
XXXIX. Von der Steuer-Freyheit in Städten, Flecken und Weichbilden.
Es ist nicht leicht eine Sache, worüber in den Städten und Flecken mehr gestritten wird, als über die Frage, ob diese oder jene Person einer Freyheit von bürgerlichen La- sten geniesse oder nicht? und nichts ist dabey gewöhnlicher, als daß man sich auf seinen geistlichen Stand, seinen Adel oder seine Bedienung berufe, und dem Magistrate solcher Städte und Flecken es sehr übel nehme, daß er es sich nur einmal einfallen lasse, befreyeten Personen dergleichen anzu- muthen. Ich gestehe, daß mich die Gründe der Befreyeten mehrmalen geblendet haben; und daß ich es sehr unanständig gefunden, wenn der Fleckensdiener einen Reichsfreyen Mann zu Stadtspflichten verabladen wollen. Allein, nachdem ich die Sache in aller Einfalt erwogen und von allem falschen Schein entblößet habe; so bin ich davon völlig zurückge- kommen.
Ich hoffe, ein jeder wird mit mir darinn einstimmen, wenn ich ihm die Sache so vortrage, wie sie mir vorgekom- men ist. Ehe ich aber solches thun kann, muß ich bemerken, worinn die Freyheit in ofnen Dörfern und auf dem platten Lande, sich von der Freyheit in geschlossenen Orten, derglei-
chen
Von der Steuer-Freyheit
Man will indeſſen doch die Gruͤnde derjenigen, welche gegen dieſes Urtheil etwas einzuwenden haben, gern verneh- men, und ihnen in der fernern Appellations Inſtanz nicht allein Gehoͤr ſondern auch Gerechtigkeit wiederfahren laſſen.
XXXIX. Von der Steuer-Freyheit in Staͤdten, Flecken und Weichbilden.
Es iſt nicht leicht eine Sache, woruͤber in den Staͤdten und Flecken mehr geſtritten wird, als uͤber die Frage, ob dieſe oder jene Perſon einer Freyheit von buͤrgerlichen La- ſten genieſſe oder nicht? und nichts iſt dabey gewoͤhnlicher, als daß man ſich auf ſeinen geiſtlichen Stand, ſeinen Adel oder ſeine Bedienung berufe, und dem Magiſtrate ſolcher Staͤdte und Flecken es ſehr uͤbel nehme, daß er es ſich nur einmal einfallen laſſe, befreyeten Perſonen dergleichen anzu- muthen. Ich geſtehe, daß mich die Gruͤnde der Befreyeten mehrmalen geblendet haben; und daß ich es ſehr unanſtaͤndig gefunden, wenn der Fleckensdiener einen Reichsfreyen Mann zu Stadtspflichten verabladen wollen. Allein, nachdem ich die Sache in aller Einfalt erwogen und von allem falſchen Schein entbloͤßet habe; ſo bin ich davon voͤllig zuruͤckge- kommen.
Ich hoffe, ein jeder wird mit mir darinn einſtimmen, wenn ich ihm die Sache ſo vortrage, wie ſie mir vorgekom- men iſt. Ehe ich aber ſolches thun kann, muß ich bemerken, worinn die Freyheit in ofnen Doͤrfern und auf dem platten Lande, ſich von der Freyheit in geſchloſſenen Orten, derglei-
chen
<TEI><text><body><divn="1"><pbfacs="#f0252"n="234"/><fwplace="top"type="header"><hirendition="#b">Von der Steuer-Freyheit</hi></fw><lb/><p>Man will indeſſen doch die Gruͤnde derjenigen, welche<lb/>
gegen dieſes Urtheil etwas einzuwenden haben, gern verneh-<lb/>
men, und ihnen in der fernern Appellations Inſtanz nicht<lb/>
allein Gehoͤr ſondern auch Gerechtigkeit wiederfahren laſſen.</p></div><lb/><milestonerendition="#hr"unit="section"/><lb/><divn="1"><head><hirendition="#b"><hirendition="#aq">XXXIX.</hi><lb/>
Von der Steuer-Freyheit in Staͤdten,<lb/>
Flecken und Weichbilden.</hi></head><lb/><p>Es iſt nicht leicht eine Sache, woruͤber in den Staͤdten<lb/>
und Flecken mehr geſtritten wird, als uͤber die Frage,<lb/>
ob dieſe oder jene Perſon einer Freyheit von buͤrgerlichen La-<lb/>ſten genieſſe oder nicht? und nichts iſt dabey gewoͤhnlicher,<lb/>
als daß man ſich auf ſeinen geiſtlichen Stand, ſeinen Adel<lb/>
oder ſeine Bedienung berufe, und dem Magiſtrate ſolcher<lb/>
Staͤdte und Flecken es ſehr uͤbel nehme, daß er es ſich nur<lb/>
einmal einfallen laſſe, befreyeten Perſonen dergleichen anzu-<lb/>
muthen. Ich geſtehe, daß mich die Gruͤnde der Befreyeten<lb/>
mehrmalen geblendet haben; und daß ich es ſehr unanſtaͤndig<lb/>
gefunden, wenn der Fleckensdiener einen Reichsfreyen Mann<lb/>
zu Stadtspflichten verabladen wollen. Allein, nachdem ich<lb/>
die Sache in aller Einfalt erwogen und von allem falſchen<lb/>
Schein entbloͤßet habe; ſo bin ich davon voͤllig zuruͤckge-<lb/>
kommen.</p><lb/><p>Ich hoffe, ein jeder wird mit mir darinn einſtimmen,<lb/>
wenn ich ihm die Sache ſo vortrage, wie ſie mir vorgekom-<lb/>
men iſt. Ehe ich aber ſolches thun kann, muß ich bemerken,<lb/>
worinn die Freyheit <hirendition="#fr">in ofnen</hi> Doͤrfern und auf dem platten<lb/>
Lande, ſich von der Freyheit <hirendition="#fr">in geſchloſſenen</hi> Orten, derglei-<lb/><fwplace="bottom"type="catch">chen</fw><lb/></p></div></body></text></TEI>
[234/0252]
Von der Steuer-Freyheit
Man will indeſſen doch die Gruͤnde derjenigen, welche
gegen dieſes Urtheil etwas einzuwenden haben, gern verneh-
men, und ihnen in der fernern Appellations Inſtanz nicht
allein Gehoͤr ſondern auch Gerechtigkeit wiederfahren laſſen.
XXXIX.
Von der Steuer-Freyheit in Staͤdten,
Flecken und Weichbilden.
Es iſt nicht leicht eine Sache, woruͤber in den Staͤdten
und Flecken mehr geſtritten wird, als uͤber die Frage,
ob dieſe oder jene Perſon einer Freyheit von buͤrgerlichen La-
ſten genieſſe oder nicht? und nichts iſt dabey gewoͤhnlicher,
als daß man ſich auf ſeinen geiſtlichen Stand, ſeinen Adel
oder ſeine Bedienung berufe, und dem Magiſtrate ſolcher
Staͤdte und Flecken es ſehr uͤbel nehme, daß er es ſich nur
einmal einfallen laſſe, befreyeten Perſonen dergleichen anzu-
muthen. Ich geſtehe, daß mich die Gruͤnde der Befreyeten
mehrmalen geblendet haben; und daß ich es ſehr unanſtaͤndig
gefunden, wenn der Fleckensdiener einen Reichsfreyen Mann
zu Stadtspflichten verabladen wollen. Allein, nachdem ich
die Sache in aller Einfalt erwogen und von allem falſchen
Schein entbloͤßet habe; ſo bin ich davon voͤllig zuruͤckge-
kommen.
Ich hoffe, ein jeder wird mit mir darinn einſtimmen,
wenn ich ihm die Sache ſo vortrage, wie ſie mir vorgekom-
men iſt. Ehe ich aber ſolches thun kann, muß ich bemerken,
worinn die Freyheit in ofnen Doͤrfern und auf dem platten
Lande, ſich von der Freyheit in geſchloſſenen Orten, derglei-
chen
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Möser, Justus: Patriotische Phantasien. Bd. 1. Berlin, 1775, S. 234. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/moeser_phantasien01_1775/252>, abgerufen am 03.12.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.