det ihr auch bekennen müssen, daß wir Packenträger nach ei- ner ganz richtigen Politik minder diebisch sind als andre Men- schen. Demjenigen unter uns, der sich damit abgäbe, würde es gewiß an aller Fürsprache mangeln. Seinen Packen be- hielte man erst, und ihn futterte man gewiß so lange in Ket- ten, bis man es müde würde.
XXXVIII. Urtheil über die Packenträger.
Die Packenträger lassen sich überhaupt in zwey Klassen theilen, wevon die eine mit Waaren, welche in ihrer Heymath fallen oder gemacht werden, handelt; die andre aber eine Art von von zweyter Hand ist, welche die Waare so sie führet, auf den Messen oder von Großhändlern nimmt und zum Verkauf umher trägt. Die erste von diesen Klassen verdienet eine ganz andre Aufnahme, als die zweyte; und ich glaube nicht zu fehlen, wenn ich mit ihnen nach dem großen Grundsatze verfahre, welchen die englische Nation in der Weltberühmten Acte of Navigation vom 23 Sept. 1660 in Ansehung der Seehandlung festsetzte. In derselben heißt es:
Daß jedes Land seine eignen Producten und seine eignen Fabriken mit eignen Schiffen nach England bringen könnte.
Und die Absicht dabey ist, auf einer Seite zu verhin- dern, daß die Holländer, welche aller Welt Waaren führen, oder die Schweden, welche aller Welt Fuhrleute abgeben, oder andre Nationen, die eine gute und bequeme Ladung nach England bringen könnten, keine Vorkäufer abgeben und ihnen fremde Waaren zubringen sollen; auf der andern Seite aber
ihren
Urtheil uͤber die Packentraͤger.
det ihr auch bekennen muͤſſen, daß wir Packentraͤger nach ei- ner ganz richtigen Politik minder diebiſch ſind als andre Men- ſchen. Demjenigen unter uns, der ſich damit abgaͤbe, wuͤrde es gewiß an aller Fuͤrſprache mangeln. Seinen Packen be- hielte man erſt, und ihn futterte man gewiß ſo lange in Ket- ten, bis man es muͤde wuͤrde.
XXXVIII. Urtheil uͤber die Packentraͤger.
Die Packentraͤger laſſen ſich uͤberhaupt in zwey Klaſſen theilen, wevon die eine mit Waaren, welche in ihrer Heymath fallen oder gemacht werden, handelt; die andre aber eine Art von von zweyter Hand iſt, welche die Waare ſo ſie fuͤhret, auf den Meſſen oder von Großhaͤndlern nimmt und zum Verkauf umher traͤgt. Die erſte von dieſen Klaſſen verdienet eine ganz andre Aufnahme, als die zweyte; und ich glaube nicht zu fehlen, wenn ich mit ihnen nach dem großen Grundſatze verfahre, welchen die engliſche Nation in der Weltberuͤhmten Acte of Navigation vom 23 Sept. 1660 in Anſehung der Seehandlung feſtſetzte. In derſelben heißt es:
Daß jedes Land ſeine eignen Producten und ſeine eignen Fabriken mit eignen Schiffen nach England bringen koͤnnte.
Und die Abſicht dabey iſt, auf einer Seite zu verhin- dern, daß die Hollaͤnder, welche aller Welt Waaren fuͤhren, oder die Schweden, welche aller Welt Fuhrleute abgeben, oder andre Nationen, die eine gute und bequeme Ladung nach England bringen koͤnnten, keine Vorkaͤufer abgeben und ihnen fremde Waaren zubringen ſollen; auf der andern Seite aber
ihren
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Urtheil uͤber die Packentraͤger.
det ihr auch bekennen muͤſſen, daß wir Packentraͤger nach ei-
ner ganz richtigen Politik minder diebiſch ſind als andre Men-
ſchen. Demjenigen unter uns, der ſich damit abgaͤbe, wuͤrde
es gewiß an aller Fuͤrſprache mangeln. Seinen Packen be-
hielte man erſt, und ihn futterte man gewiß ſo lange in Ket-
ten, bis man es muͤde wuͤrde.
XXXVIII.
Urtheil uͤber die Packentraͤger.
Die Packentraͤger laſſen ſich uͤberhaupt in zwey Klaſſen
theilen, wevon die eine mit Waaren, welche in ihrer
Heymath fallen oder gemacht werden, handelt; die andre
aber eine Art von von zweyter Hand iſt, welche die Waare
ſo ſie fuͤhret, auf den Meſſen oder von Großhaͤndlern nimmt
und zum Verkauf umher traͤgt. Die erſte von dieſen Klaſſen
verdienet eine ganz andre Aufnahme, als die zweyte; und ich
glaube nicht zu fehlen, wenn ich mit ihnen nach dem großen
Grundſatze verfahre, welchen die engliſche Nation in der
Weltberuͤhmten Acte of Navigation vom 23 Sept. 1660 in
Anſehung der Seehandlung feſtſetzte. In derſelben heißt es:
Daß jedes Land ſeine eignen Producten und ſeine eignen
Fabriken mit eignen Schiffen nach England bringen koͤnnte.
Und die Abſicht dabey iſt, auf einer Seite zu verhin-
dern, daß die Hollaͤnder, welche aller Welt Waaren fuͤhren,
oder die Schweden, welche aller Welt Fuhrleute abgeben, oder
andre Nationen, die eine gute und bequeme Ladung nach
England bringen koͤnnten, keine Vorkaͤufer abgeben und ihnen
fremde Waaren zubringen ſollen; auf der andern Seite aber
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Möser, Justus: Patriotische Phantasien. Bd. 1. Berlin, 1775, S. 230. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/moeser_phantasien01_1775/248>, abgerufen am 22.07.2024.
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