Möser, Justus: Osnabrückische Geschichte. Osnabrück, 1768.Erster Abschnitt Kurze Einleitung in die älteste Verfassung. §. 1. Die heutigen Namen verschiedener Staaten sind nicht alt. Das Stift Osnabrück hat gleich andern Spren- Vor- A
Erſter Abſchnitt Kurze Einleitung in die aͤlteſte Verfaſſung. §. 1. Die heutigen Namen verſchiedener Staaten ſind nicht alt. Das Stift Oſnabruͤck hat gleich andern Spren- Vor- A
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Erſter Abſchnitt
Kurze Einleitung in die aͤlteſte
Verfaſſung.
§. 1.
Die heutigen Namen verſchiedener
Staaten ſind nicht alt.
Das Stift Oſnabruͤck hat gleich andern Spren-
geln den Namen von dem Orte ſeiner Biſchoͤf-
lichen Kirche bekommen. Vorhin und ehe dieſe
Stiftung geſchehen, iſt alſo wol ein Ort, aber kein
Staat oder Land gleiches Namens vorhanden ge-
weſen. Allein auch dieſer Ort kann kein groſſes Al-
terthum haben, indem die Einwohner Deutſchlandes
lange keine Staͤdte und Doͤrfer duldeten.
⁽a⁾
Eine
gleiche Vorſtellung kann man ſich von allen benach-
barten Stiftern und Grafſchaften machen. Sie ſind
nach einem Staͤdtgen, Schloſſe oder Dorfe benannt.
Und wenn man uͤber ihren bekannten Urſprung hin-
ausgeht: ſo verlieren ſich ihre heutigen Namen und
Graͤnzen, und alles vermiſcht ſich in einer dunklen
Ferne, ſo bald man in die Zeiten ſteigt, worinn die
Deutſchen noch keine Kriege mit den Roͤmern fuͤhr-
ten. Es laſſen ſich alſo von der Herkunft unſrer
Vor-
A
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