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Möser, Justus: Osnabrückische Geschichte. Osnabrück, 1768.

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vierte Abtheilunge.
§. 126.
Von den Zehnten und Zehntpfunden.

Mit dieser Einrichtung wurde der Kayser leicht
fertig; sie folgte beynahe von selbst. Jetzt aber kam
es auf die Versorgung der Bischöfe und ihrer Geist-
lichkeit an; und dazu wollte ein Hof (a) und einige
Dienste (b) nicht viel helfen, welche jeder Kirche zu-
gelegt wurden. Der Zehnte muste also eingeführet
werden, und der Kayser, welcher nicht ohne Be-
willigung der Sachsen einige Hauptstücke der christ-
lichen Lehre eingeführt hatte, verordnete plötzlich (c) daß nach Gottes Befehl Edle, Wehren und Leute
den Zehnten von allen was sie hätten, geben sollten.
Die Verordnung ist klar; ihre Befolgung aber nicht;
es sey nun daß der Kayser nach dem vernünftigen
Rath seines Lehrmeisters (d) mit den Sachsen über-
haupt Gedult hatte; oder aber die ersten Bischöfe (e) sich von selbst mäßigten, und vielleicht auch bey den
Westphälingern als einzelnen Mohr- und Heide-
wohnern nicht die Bequemlichkeit ordentlicher Zehnt-
fluren fanden. Wenigstens zeigt sich in Westphalen
mancher Sack- oder bedungener Zehnte; überaus
viel Zehntfrey Land; und nicht leicht ein Zug-zehnte,
welcher vor zweyhundert Jahren würklich wäre gezo-
gen worden. Vermuthlich hat auch das Zehnt-
pfund
(f) und der Zehntschilling seinen Ursprung
aus einem uralten Vergleiche.

(a) S. §. 124. n. k. Daher in der Folge auch: Curia
Ossenbrugge
sich zeigt.
(b) S. CAPIT. I. v. J. 812. §. 5. beym BALUZ. T. I. p.
491.
(c) Der
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vierte Abtheilunge.
§. 126.
Von den Zehnten und Zehntpfunden.

Mit dieſer Einrichtung wurde der Kayſer leicht
fertig; ſie folgte beynahe von ſelbſt. Jetzt aber kam
es auf die Verſorgung der Biſchoͤfe und ihrer Geiſt-
lichkeit an; und dazu wollte ein Hof (a) und einige
Dienſte (b) nicht viel helfen, welche jeder Kirche zu-
gelegt wurden. Der Zehnte muſte alſo eingefuͤhret
werden, und der Kayſer, welcher nicht ohne Be-
willigung der Sachſen einige Hauptſtuͤcke der chriſt-
lichen Lehre eingefuͤhrt hatte, verordnete ploͤtzlich (c) daß nach Gottes Befehl Edle, Wehren und Leute
den Zehnten von allen was ſie haͤtten, geben ſollten.
Die Verordnung iſt klar; ihre Befolgung aber nicht;
es ſey nun daß der Kayſer nach dem vernuͤnftigen
Rath ſeines Lehrmeiſters (d) mit den Sachſen uͤber-
haupt Gedult hatte; oder aber die erſten Biſchoͤfe (e) ſich von ſelbſt maͤßigten, und vielleicht auch bey den
Weſtphaͤlingern als einzelnen Mohr- und Heide-
wohnern nicht die Bequemlichkeit ordentlicher Zehnt-
fluren fanden. Wenigſtens zeigt ſich in Weſtphalen
mancher Sack- oder bedungener Zehnte; uͤberaus
viel Zehntfrey Land; und nicht leicht ein Zug-zehnte,
welcher vor zweyhundert Jahren wuͤrklich waͤre gezo-
gen worden. Vermuthlich hat auch das Zehnt-
pfund
(f) und der Zehntſchilling ſeinen Urſprung
aus einem uralten Vergleiche.

(a) S. §. 124. n. k. Daher in der Folge auch: Curia
Oſſenbrugge
ſich zeigt.
(b) S. CAPIT. I. v. J. 812. §. 5. beym BALUZ. T. I. p.
491.
(c) Der
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[265/0295] vierte Abtheilunge. §. 126. Von den Zehnten und Zehntpfunden. Mit dieſer Einrichtung wurde der Kayſer leicht fertig; ſie folgte beynahe von ſelbſt. Jetzt aber kam es auf die Verſorgung der Biſchoͤfe und ihrer Geiſt- lichkeit an; und dazu wollte ein Hof ⁽a⁾ und einige Dienſte ⁽b⁾ nicht viel helfen, welche jeder Kirche zu- gelegt wurden. Der Zehnte muſte alſo eingefuͤhret werden, und der Kayſer, welcher nicht ohne Be- willigung der Sachſen einige Hauptſtuͤcke der chriſt- lichen Lehre eingefuͤhrt hatte, verordnete ploͤtzlich ⁽c⁾ daß nach Gottes Befehl Edle, Wehren und Leute den Zehnten von allen was ſie haͤtten, geben ſollten. Die Verordnung iſt klar; ihre Befolgung aber nicht; es ſey nun daß der Kayſer nach dem vernuͤnftigen Rath ſeines Lehrmeiſters ⁽d⁾ mit den Sachſen uͤber- haupt Gedult hatte; oder aber die erſten Biſchoͤfe ⁽e⁾ ſich von ſelbſt maͤßigten, und vielleicht auch bey den Weſtphaͤlingern als einzelnen Mohr- und Heide- wohnern nicht die Bequemlichkeit ordentlicher Zehnt- fluren fanden. Wenigſtens zeigt ſich in Weſtphalen mancher Sack- oder bedungener Zehnte; uͤberaus viel Zehntfrey Land; und nicht leicht ein Zug-zehnte, welcher vor zweyhundert Jahren wuͤrklich waͤre gezo- gen worden. Vermuthlich hat auch das Zehnt- pfund ⁽f⁾ und der Zehntſchilling ſeinen Urſprung aus einem uralten Vergleiche. ⁽a⁾ S. §. 124. n. k. Daher in der Folge auch: Curia Oſſenbrugge ſich zeigt. ⁽b⁾ S. CAPIT. I. v. J. 812. §. 5. beym BALUZ. T. I. p. 491. (c) Der R 5

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Zitationshilfe: Möser, Justus: Osnabrückische Geschichte. Osnabrück, 1768, S. 265. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/moeser_osnabrueck_1768/295>, abgerufen am 23.11.2024.