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Möser, Justus: Osnabrückische Geschichte. Osnabrück, 1768.

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dritter Abschnitt.
"der aus ganz besondern Ursachen dazu gebracht seyn.
"Jhnen sey es schlechterdings unerträglich; da ihr
"Acker die darauf gewandte Mühe und Einsaat sehr
"sparsam vergölte. Der König selbst (c) müsse
"von eignen Mitteln leben; und erhielte von keinem
"Heermanne unter den Franken einen Zuschuß.
"Dieser ihre einzige Auflage sey die gemeine Ber-
"theidigung; und solche habe eine Zeit hero mehr er-
"fordert, als ihre Höfe aufgebracht hätten. Durch
"die Vereinigung mit den Franken würden sich die
"öffentlichen Lasten eher vermehren als vermindern.
"Ein Theil (d) ihrer Erndte stehe so schon unter
"gemeinem Kriegs-rechte. Der Unterhalt aller rei-
"senden und stehenden öffentlichen Beamten liege
"ihnen ob. Alles was von Hofe käme, (e) erschliche
"Spann- und Atzungs-befehle; anstatt mit kayser-
"lichen Kammer-spannen zu reisen, und auf den
"Kammer-höfen zu zehren. Die Geistlichen, wenn
"man ihre Anzahl nicht unnöthig vermehrte, würden
"auch die Zehnten von allen nicht verzehren können,
"und es sey hart dem Wehren die Nothdurft zu
"nehmen, um Unwehrige in Ueberflus zu setzen. Die
"Sassen hätten auf andre Art vor den Unterhalt ih-
"rer Priester gesorgt, und sich unter dem Nahmen
"der Gottheit keinen Menschen pflichtig oder zinsbar
"machen wollen. Knechten legte man Pflicht auf,
"aber keinen Edlen und Wehren, und ihr Abscheu
"dagegen sey um so viel gerechter, da bey den Fran-
"ken die Veräusserung und Verleihung einer Menge
"von Zehnten, aus Gottes Knechten Menschen Knech-
"te gemacht hätte.

(a) Es

dritter Abſchnitt.
„der aus ganz beſondern Urſachen dazu gebracht ſeyn.
„Jhnen ſey es ſchlechterdings unertraͤglich; da ihr
„Acker die darauf gewandte Muͤhe und Einſaat ſehr
„ſparſam vergoͤlte. Der Koͤnig ſelbſt (c) muͤſſe
„von eignen Mitteln leben; und erhielte von keinem
„Heermanne unter den Franken einen Zuſchuß.
„Dieſer ihre einzige Auflage ſey die gemeine Ber-
„theidigung; und ſolche habe eine Zeit hero mehr er-
„fordert, als ihre Hoͤfe aufgebracht haͤtten. Durch
„die Vereinigung mit den Franken wuͤrden ſich die
„oͤffentlichen Laſten eher vermehren als vermindern.
„Ein Theil (d) ihrer Erndte ſtehe ſo ſchon unter
„gemeinem Kriegs-rechte. Der Unterhalt aller rei-
„ſenden und ſtehenden oͤffentlichen Beamten liege
„ihnen ob. Alles was von Hofe kaͤme, (e) erſchliche
„Spann- und Atzungs-befehle; anſtatt mit kayſer-
„lichen Kammer-ſpannen zu reiſen, und auf den
„Kammer-hoͤfen zu zehren. Die Geiſtlichen, wenn
„man ihre Anzahl nicht unnoͤthig vermehrte, wuͤrden
„auch die Zehnten von allen nicht verzehren koͤnnen,
„und es ſey hart dem Wehren die Nothdurft zu
„nehmen, um Unwehrige in Ueberflus zu ſetzen. Die
„Saſſen haͤtten auf andre Art vor den Unterhalt ih-
„rer Prieſter geſorgt, und ſich unter dem Nahmen
„der Gottheit keinen Menſchen pflichtig oder zinsbar
„machen wollen. Knechten legte man Pflicht auf,
„aber keinen Edlen und Wehren, und ihr Abſcheu
„dagegen ſey um ſo viel gerechter, da bey den Fran-
„ken die Veraͤuſſerung und Verleihung einer Menge
„von Zehnten, aus Gottes Knechten Menſchen Knech-
„te gemacht haͤtte.

(a) Es
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[251/0281] dritter Abſchnitt. „der aus ganz beſondern Urſachen dazu gebracht ſeyn. „Jhnen ſey es ſchlechterdings unertraͤglich; da ihr „Acker die darauf gewandte Muͤhe und Einſaat ſehr „ſparſam vergoͤlte. Der Koͤnig ſelbſt ⁽c⁾ muͤſſe „von eignen Mitteln leben; und erhielte von keinem „Heermanne unter den Franken einen Zuſchuß. „Dieſer ihre einzige Auflage ſey die gemeine Ber- „theidigung; und ſolche habe eine Zeit hero mehr er- „fordert, als ihre Hoͤfe aufgebracht haͤtten. Durch „die Vereinigung mit den Franken wuͤrden ſich die „oͤffentlichen Laſten eher vermehren als vermindern. „Ein Theil ⁽d⁾ ihrer Erndte ſtehe ſo ſchon unter „gemeinem Kriegs-rechte. Der Unterhalt aller rei- „ſenden und ſtehenden oͤffentlichen Beamten liege „ihnen ob. Alles was von Hofe kaͤme, ⁽e⁾ erſchliche „Spann- und Atzungs-befehle; anſtatt mit kayſer- „lichen Kammer-ſpannen zu reiſen, und auf den „Kammer-hoͤfen zu zehren. Die Geiſtlichen, wenn „man ihre Anzahl nicht unnoͤthig vermehrte, wuͤrden „auch die Zehnten von allen nicht verzehren koͤnnen, „und es ſey hart dem Wehren die Nothdurft zu „nehmen, um Unwehrige in Ueberflus zu ſetzen. Die „Saſſen haͤtten auf andre Art vor den Unterhalt ih- „rer Prieſter geſorgt, und ſich unter dem Nahmen „der Gottheit keinen Menſchen pflichtig oder zinsbar „machen wollen. Knechten legte man Pflicht auf, „aber keinen Edlen und Wehren, und ihr Abſcheu „dagegen ſey um ſo viel gerechter, da bey den Fran- „ken die Veraͤuſſerung und Verleihung einer Menge „von Zehnten, aus Gottes Knechten Menſchen Knech- „te gemacht haͤtte. (a) Es

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Zitationshilfe: Möser, Justus: Osnabrückische Geschichte. Osnabrück, 1768, S. 251. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/moeser_osnabrueck_1768/281>, abgerufen am 22.11.2024.