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Möser, Justus: Osnabrückische Geschichte. Osnabrück, 1768.

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dritter Abschnitt.
und Tiber hatten diesen Gedanken lange gehabt. DIO.
LVI. 33. TAC. Ann. I.
11.
§. 87.
Denkwürdigkeiten derselben.

Bis dahin erforderten die Kriege die Aufmahnung
aller Gemeinen. (a) Die Edlen (b) hielten es darin
mehrentheils mit den Römern, und die Gemeinen
waren sicher (c) gegen alle Herrschaft; obwohl nicht
gegen ein Reich, welches aus den verlängerten Feld-
herrschaften hätte entstehen können. Es ist dabey
merkwürdig, daß die Römer von jenem schwäbischen
Bunde eine förmliche Hülfe gegen die Cheruskischen
und andre Sassen erwarteten, und wiederum der
Markomannische König auf den Beystand der Römer
rechnete; (d) imgleichen daß die Völker an der See-
küste und besonders die Kauchen leicht der Römer
Parthey nahmen, und eine römische Besatzung an
der Emse duldeten. (e) Da die Gegenden zwischen
dem Rhein, der Emse und der Weser sich solcherge-
stalt zur Noth-freundschaft (f) bequemen musten;
so konnten sie nicht wohl ohne Häupter oder gemei-
ne (g) Könige bleiben; weil die einzelnen Wohner
einen Haupt-Bürgen nöthig hatten, womit die Rö-
mer etwas gewisses schliessen konnten. Ein solcher
König hatte eine nothwendige Stütze (h) an den Rö-
mern, so lange er sein Volk nicht unterdrückte; und
einen natürlichen Feind an den Adel, ehe man Lehne
kannte und solche ohne Schimpf annahm. Bis da-
hin erhielten sich die Gemeinen durch ihn; und er
durch die Gemeinen. (i)

(a) Da
M 3
dritter Abſchnitt.
und Tiber hatten dieſen Gedanken lange gehabt. DIO.
LVI. 33. TAC. Ann. I.
11.
§. 87.
Denkwuͤrdigkeiten derſelben.

Bis dahin erforderten die Kriege die Aufmahnung
aller Gemeinen. (a) Die Edlen (b) hielten es darin
mehrentheils mit den Roͤmern, und die Gemeinen
waren ſicher (c) gegen alle Herrſchaft; obwohl nicht
gegen ein Reich, welches aus den verlaͤngerten Feld-
herrſchaften haͤtte entſtehen koͤnnen. Es iſt dabey
merkwuͤrdig, daß die Roͤmer von jenem ſchwaͤbiſchen
Bunde eine foͤrmliche Huͤlfe gegen die Cheruskiſchen
und andre Saſſen erwarteten, und wiederum der
Markomanniſche Koͤnig auf den Beyſtand der Roͤmer
rechnete; (d) imgleichen daß die Voͤlker an der See-
kuͤſte und beſonders die Kauchen leicht der Roͤmer
Parthey nahmen, und eine roͤmiſche Beſatzung an
der Emſe duldeten. (e) Da die Gegenden zwiſchen
dem Rhein, der Emſe und der Weſer ſich ſolcherge-
ſtalt zur Noth-freundſchaft (f) bequemen muſten;
ſo konnten ſie nicht wohl ohne Haͤupter oder gemei-
ne (g) Koͤnige bleiben; weil die einzelnen Wohner
einen Haupt-Buͤrgen noͤthig hatten, womit die Roͤ-
mer etwas gewiſſes ſchlieſſen konnten. Ein ſolcher
Koͤnig hatte eine nothwendige Stuͤtze (h) an den Roͤ-
mern, ſo lange er ſein Volk nicht unterdruͤckte; und
einen natuͤrlichen Feind an den Adel, ehe man Lehne
kannte und ſolche ohne Schimpf annahm. Bis da-
hin erhielten ſich die Gemeinen durch ihn; und er
durch die Gemeinen. (i)

(a) Da
M 3
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[181/0211] dritter Abſchnitt. ⁽h⁾ und Tiber hatten dieſen Gedanken lange gehabt. DIO. LVI. 33. TAC. Ann. I. 11. §. 87. Denkwuͤrdigkeiten derſelben. Bis dahin erforderten die Kriege die Aufmahnung aller Gemeinen. ⁽a⁾ Die Edlen ⁽b⁾ hielten es darin mehrentheils mit den Roͤmern, und die Gemeinen waren ſicher ⁽c⁾ gegen alle Herrſchaft; obwohl nicht gegen ein Reich, welches aus den verlaͤngerten Feld- herrſchaften haͤtte entſtehen koͤnnen. Es iſt dabey merkwuͤrdig, daß die Roͤmer von jenem ſchwaͤbiſchen Bunde eine foͤrmliche Huͤlfe gegen die Cheruskiſchen und andre Saſſen erwarteten, und wiederum der Markomanniſche Koͤnig auf den Beyſtand der Roͤmer rechnete; ⁽d⁾ imgleichen daß die Voͤlker an der See- kuͤſte und beſonders die Kauchen leicht der Roͤmer Parthey nahmen, und eine roͤmiſche Beſatzung an der Emſe duldeten. ⁽e⁾ Da die Gegenden zwiſchen dem Rhein, der Emſe und der Weſer ſich ſolcherge- ſtalt zur Noth-freundſchaft ⁽f⁾ bequemen muſten; ſo konnten ſie nicht wohl ohne Haͤupter oder gemei- ne ⁽g⁾ Koͤnige bleiben; weil die einzelnen Wohner einen Haupt-Buͤrgen noͤthig hatten, womit die Roͤ- mer etwas gewiſſes ſchlieſſen konnten. Ein ſolcher Koͤnig hatte eine nothwendige Stuͤtze ⁽h⁾ an den Roͤ- mern, ſo lange er ſein Volk nicht unterdruͤckte; und einen natuͤrlichen Feind an den Adel, ehe man Lehne kannte und ſolche ohne Schimpf annahm. Bis da- hin erhielten ſich die Gemeinen durch ihn; und er durch die Gemeinen. ⁽i⁾ (a) Da M 3

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Zitationshilfe: Möser, Justus: Osnabrückische Geschichte. Osnabrück, 1768, S. 181. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/moeser_osnabrueck_1768/211>, abgerufen am 23.11.2024.