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Möser, Justus: Osnabrückische Geschichte. Osnabrück, 1768.

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erster Abschnitt.
lassen haben, wenn man hätte ein Himmels-Zeichen
dazu gebrauchen können. Der Priester war noth-
wendig Edel. (c) Denn wenn er zu einer Mannie o-
der zu einer gemeinen Versamlung gehöret hätte: so
würde sich eine andre von ihm nichts haben vorschrei-
ben lassen. Man muß ihn deswegen als einen unab-
hängigen geheiligten National-Beamten ansehn, der
gleich dem Adel zwischen den Jnnungen gestanden,
ohne zu einer einzigen ins besondre zu gehören. (d) Jhr Kirchen-Bann war erschrecklich. (e)

(a) Si Dii prohibuerunt, nulla de eadem re in eundem diem
consultatio. TAC. G.
10. Man weiß, daß durch eben
dieses Kunst-Stück der Rath zu Rom sich gegen die
Macht der Menge erhielt. Ein Zeichen konnte aber nur
vorher übel gedeutet werden. Wenn das Volk ein-
mal seinen Schluß gefaßt; würde es zu spät und auch
zu viel gewesen seyn einen förmlichen Schluß vernich-
tigen zu dürfen. Die Stimme des Volks war alsdenn
die Stimme Gottes, und dagegen muste der Priester
schweigen. Dergleichen Zeichen-Deutungen fehlen uns
jetzt oft. Wenn bey den Römern ein General sich zu-
rück ziehen, oder nicht zur Schlacht ausrücken wollte:
so war ein gesehener Bienen-Schwarm; oder ein Neu-
Mond, Ursache genug. Und die Armee glaubte des-
wegen nicht, daß der Feind zu stark; oder ein ander
Mangel vorhanden wäre. Jn Ermanglung solcher Zei-
chen muß jetzt oft ein General die wahre Ursache bloß
geben, wenn ihn ein Vorwand der mangelnden Subsi-
stenz nicht rettet.
(b) Silentium per sacerdotes. TAC. G. 11.
(c) Von den Galliern sagt CAES. de B. G. VI. dieses aus-
drücklich; und es folgt von selbst. Als Wehr hätte er
einer gemeinen Versamlung; und im Gefolge ei-
nem Herrn angehört; niedriger kann man ihn nicht
setzen; und also bleibt nichts als der Höchste- oder Adels-

erſter Abſchnitt.
laſſen haben, wenn man haͤtte ein Himmels-Zeichen
dazu gebrauchen koͤnnen. Der Prieſter war noth-
wendig Edel. (c) Denn wenn er zu einer Mannie o-
der zu einer gemeinen Verſamlung gehoͤret haͤtte: ſo
wuͤrde ſich eine andre von ihm nichts haben vorſchrei-
ben laſſen. Man muß ihn deswegen als einen unab-
haͤngigen geheiligten National-Beamten anſehn, der
gleich dem Adel zwiſchen den Jnnungen geſtanden,
ohne zu einer einzigen ins beſondre zu gehoͤren. (d) Jhr Kirchen-Bann war erſchrecklich. (e)

(a) Si Dii prohibuerunt, nulla de eadem re in eundem diem
conſultatio. TAC. G.
10. Man weiß, daß durch eben
dieſes Kunſt-Stuͤck der Rath zu Rom ſich gegen die
Macht der Menge erhielt. Ein Zeichen konnte aber nur
vorher uͤbel gedeutet werden. Wenn das Volk ein-
mal ſeinen Schluß gefaßt; wuͤrde es zu ſpaͤt und auch
zu viel geweſen ſeyn einen foͤrmlichen Schluß vernich-
tigen zu duͤrfen. Die Stimme des Volks war alsdenn
die Stimme Gottes, und dagegen muſte der Prieſter
ſchweigen. Dergleichen Zeichen-Deutungen fehlen uns
jetzt oft. Wenn bey den Roͤmern ein General ſich zu-
ruͤck ziehen, oder nicht zur Schlacht ausruͤcken wollte:
ſo war ein geſehener Bienen-Schwarm; oder ein Neu-
Mond, Urſache genug. Und die Armee glaubte des-
wegen nicht, daß der Feind zu ſtark; oder ein ander
Mangel vorhanden waͤre. Jn Ermanglung ſolcher Zei-
chen muß jetzt oft ein General die wahre Urſache bloß
geben, wenn ihn ein Vorwand der mangelnden Subſi-
ſtenz nicht rettet.
(b) Silentium per ſacerdotes. TAC. G. 11.
(c) Von den Galliern ſagt CAES. de B. G. VI. dieſes aus-
druͤcklich; und es folgt von ſelbſt. Als Wehr haͤtte er
einer gemeinen Verſamlung; und im Gefolge ei-
nem Herrn angehoͤrt; niedriger kann man ihn nicht
ſetzen; und alſo bleibt nichts als der Hoͤchſte- oder Adels-
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[75/0105] erſter Abſchnitt. laſſen haben, wenn man haͤtte ein Himmels-Zeichen dazu gebrauchen koͤnnen. Der Prieſter war noth- wendig Edel. ⁽c⁾ Denn wenn er zu einer Mannie o- der zu einer gemeinen Verſamlung gehoͤret haͤtte: ſo wuͤrde ſich eine andre von ihm nichts haben vorſchrei- ben laſſen. Man muß ihn deswegen als einen unab- haͤngigen geheiligten National-Beamten anſehn, der gleich dem Adel zwiſchen den Jnnungen geſtanden, ohne zu einer einzigen ins beſondre zu gehoͤren. ⁽d⁾ Jhr Kirchen-Bann war erſchrecklich. ⁽e⁾ ⁽a⁾ Si Dii prohibuerunt, nulla de eadem re in eundem diem conſultatio. TAC. G. 10. Man weiß, daß durch eben dieſes Kunſt-Stuͤck der Rath zu Rom ſich gegen die Macht der Menge erhielt. Ein Zeichen konnte aber nur vorher uͤbel gedeutet werden. Wenn das Volk ein- mal ſeinen Schluß gefaßt; wuͤrde es zu ſpaͤt und auch zu viel geweſen ſeyn einen foͤrmlichen Schluß vernich- tigen zu duͤrfen. Die Stimme des Volks war alsdenn die Stimme Gottes, und dagegen muſte der Prieſter ſchweigen. Dergleichen Zeichen-Deutungen fehlen uns jetzt oft. Wenn bey den Roͤmern ein General ſich zu- ruͤck ziehen, oder nicht zur Schlacht ausruͤcken wollte: ſo war ein geſehener Bienen-Schwarm; oder ein Neu- Mond, Urſache genug. Und die Armee glaubte des- wegen nicht, daß der Feind zu ſtark; oder ein ander Mangel vorhanden waͤre. Jn Ermanglung ſolcher Zei- chen muß jetzt oft ein General die wahre Urſache bloß geben, wenn ihn ein Vorwand der mangelnden Subſi- ſtenz nicht rettet. ⁽b⁾ Silentium per ſacerdotes. TAC. G. 11. ⁽c⁾ Von den Galliern ſagt CAES. de B. G. VI. dieſes aus- druͤcklich; und es folgt von ſelbſt. Als Wehr haͤtte er einer gemeinen Verſamlung; und im Gefolge ei- nem Herrn angehoͤrt; niedriger kann man ihn nicht ſetzen; und alſo bleibt nichts als der Hoͤchſte- oder Adels- Stand

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Zitationshilfe: Möser, Justus: Osnabrückische Geschichte. Osnabrück, 1768, S. 75. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/moeser_osnabrueck_1768/105>, abgerufen am 21.11.2024.