Michelet, Karl Ludwig: Die Lösung der gesellschaftlichen Frage. Frankfurt (Oder) u. a., 1849.
lichen Unterricht auch sogleich den gewerblichen, den die Der mittlere Unterricht auf Gymnasien, wo die ge- Endlich der höhere Unterricht, auch durch eine Prüfung Die Erziehung und der Unterricht hört nicht mit der Schule
lichen Unterricht auch ſogleich den gewerblichen, den die Der mittlere Unterricht auf Gymnaſien, wo die ge- Endlich der höhere Unterricht, auch durch eine Prüfung Die Erziehung und der Unterricht hört nicht mit der Schule <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <div n="3"> <div n="4"> <p><hi rendition="#g"><pb facs="#f0130" n="120"/> lichen Unterricht</hi> auch ſogleich den <hi rendition="#g">gewerblichen,</hi> den die<lb/> franzöſiſche Verfaſſung ſehr richtig fordert. Die Erziehung muß<lb/> zugleich eine ſtaatliche und geſellſchaftliche ſein, den ganzen Cha-<lb/> rakter bilden, und den gemeinſamen Grund alles Berufs legen.<lb/> Jm Landbau und in Kunſtfertigkeiten muß die Jugend früh geübt<lb/> und auf die Erwerbung der Lebensklugheit hingeführt werden, —<lb/> wenn wir auch nicht an die Ausdehnung einer <hi rendition="#g">Goethe</hi>’ſchen Er-<lb/> ziehungs-Provinz denken wollen. Zu <hi rendition="#g">Palmyra</hi> in Amerika be-<lb/> ſitzen die Schüler Land und verdienen ihre Erziehungs-Koſten.<lb/> Jn der Stadt <hi rendition="#g">Columbia</hi> findet ein gänzliches Zuſammenwohnen<lb/> der Schüler und Lehrer Statt. Es muß kein Schulgeld bezahlt<lb/> werden. Sondern die Gemeinde bringt die Koſten durch Zuſätze<lb/> zur allgemeinen Einkommenſteuer auf und zur Aushülfe der Ge-<lb/> meinde der höhere ſtaatliche Verband.</p><lb/> <p>Der <hi rendition="#g">mittlere Unterricht</hi> auf <hi rendition="#g">Gymnaſien,</hi> wo die ge-<lb/> lehrtere Bildung eintritt, muß nicht ſo abgeſchieden werden von<lb/> dem weiteren gewerblichen Unterricht in <hi rendition="#g">landwirthſchaftlichen<lb/> Anſtalten, Gewerbeſchulen, Handelsſchulen</hi> u. ſ. w.<lb/> Eine Prüfung giebt dem Knaben Eintritt in dieſe zweite Stufe<lb/> des Unterrichts. Wer ſie nicht beſteht, ergreift einen Stand, der aus-<lb/> gefüllt werden kann, auch ohne in jene Stufe eingetreten zu ſein.<lb/> Es verſteht ſich, daß auch hier der freie Unterricht in der Familie<lb/> nicht ausgeſchloſſen ſein ſoll. Der mittlere Unterricht ſteht unter<lb/> den Kreis- und Provinzial-Räthen, und die Koſten werden durch<lb/> deren Steuern aufgebracht.</p><lb/> <p>Endlich der <hi rendition="#g">höhere Unterricht,</hi> auch durch eine Prüfung<lb/> zugänglich, tritt in den <hi rendition="#g">Hochſchulen</hi> ein, deren Koſten der Bund<lb/> trägt, welcher wiederum nur im Unvermögensfalle auch für die<lb/> Kreis- und Provinzial-Anſtalten ſorgt. Die Gliederung und<lb/> Neugeſtaltung der Hochſchulen, deren ſie ſo ſehr bedürfen, wird der<lb/> beſondere Gegenſtand eines zweiten Heftes Zur Unterrichtsfrage ſein.</p><lb/> <p>Die Erziehung und der Unterricht hört nicht mit der Schule<lb/> auf. Auch die Erwachſenen, bis auf den geringſten Arbeiter,<lb/> müſſen noch gebildet werden. Hierher gehören <hi rendition="#g">Sonntagsſchu-<lb/> len für Lehrlinge, Ausbildungsſchulen für Handwer-<lb/> ker,</hi> wie ſie in Frankreich und Belgien ſchon vielfach beſtehen.<lb/> Jm „Conſervatorium der Künſte und Handwerke zu Paris er-<lb/></p> </div> </div> </div> </div> </body> </text> </TEI> [120/0130]
lichen Unterricht auch ſogleich den gewerblichen, den die
franzöſiſche Verfaſſung ſehr richtig fordert. Die Erziehung muß
zugleich eine ſtaatliche und geſellſchaftliche ſein, den ganzen Cha-
rakter bilden, und den gemeinſamen Grund alles Berufs legen.
Jm Landbau und in Kunſtfertigkeiten muß die Jugend früh geübt
und auf die Erwerbung der Lebensklugheit hingeführt werden, —
wenn wir auch nicht an die Ausdehnung einer Goethe’ſchen Er-
ziehungs-Provinz denken wollen. Zu Palmyra in Amerika be-
ſitzen die Schüler Land und verdienen ihre Erziehungs-Koſten.
Jn der Stadt Columbia findet ein gänzliches Zuſammenwohnen
der Schüler und Lehrer Statt. Es muß kein Schulgeld bezahlt
werden. Sondern die Gemeinde bringt die Koſten durch Zuſätze
zur allgemeinen Einkommenſteuer auf und zur Aushülfe der Ge-
meinde der höhere ſtaatliche Verband.
Der mittlere Unterricht auf Gymnaſien, wo die ge-
lehrtere Bildung eintritt, muß nicht ſo abgeſchieden werden von
dem weiteren gewerblichen Unterricht in landwirthſchaftlichen
Anſtalten, Gewerbeſchulen, Handelsſchulen u. ſ. w.
Eine Prüfung giebt dem Knaben Eintritt in dieſe zweite Stufe
des Unterrichts. Wer ſie nicht beſteht, ergreift einen Stand, der aus-
gefüllt werden kann, auch ohne in jene Stufe eingetreten zu ſein.
Es verſteht ſich, daß auch hier der freie Unterricht in der Familie
nicht ausgeſchloſſen ſein ſoll. Der mittlere Unterricht ſteht unter
den Kreis- und Provinzial-Räthen, und die Koſten werden durch
deren Steuern aufgebracht.
Endlich der höhere Unterricht, auch durch eine Prüfung
zugänglich, tritt in den Hochſchulen ein, deren Koſten der Bund
trägt, welcher wiederum nur im Unvermögensfalle auch für die
Kreis- und Provinzial-Anſtalten ſorgt. Die Gliederung und
Neugeſtaltung der Hochſchulen, deren ſie ſo ſehr bedürfen, wird der
beſondere Gegenſtand eines zweiten Heftes Zur Unterrichtsfrage ſein.
Die Erziehung und der Unterricht hört nicht mit der Schule
auf. Auch die Erwachſenen, bis auf den geringſten Arbeiter,
müſſen noch gebildet werden. Hierher gehören Sonntagsſchu-
len für Lehrlinge, Ausbildungsſchulen für Handwer-
ker, wie ſie in Frankreich und Belgien ſchon vielfach beſtehen.
Jm „Conſervatorium der Künſte und Handwerke zu Paris er-
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