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Michelet, Karl Ludwig: Die Lösung der gesellschaftlichen Frage. Frankfurt (Oder) u. a., 1849.

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ferner Landstraßen, Eisenbahnen, Ruhestandshäufer u. s. w. Aber
an diese, wie an andere Bestimmungen des dreizehnten Artikels
ihrer Verfassung scheinen die Franzosen vorläufig noch gar nicht
zu denken. Aus solchen durch Anlegung von Capital ermöglichten
Arbeiten würde der Staat in der Folge starke Renten ziehn, und
so die vollendete Arbeit selbst wieder ein Pfand für neue Billete
werden, mit denen neue Unternehmungen gemacht werden könnten.

Die Mittel-Anstalten sind Privat-Banken verschiedener Art,
die alle aber nur dieselben Rentenbillete ausgeben dürfen. Einzelne,
wie Gesellschaften, können ihre Rechnung bei den betreffenden Banken
haben. Besondere Gegenstände des Gewerbfleißes haben beson-
dere Banken, wie Linnen-, Baumwollenwaaren u. s. w. Die
drei Besonderheiten des Credits sind der landwirthschaft-
liche und der sich aufs Grund-Eigenthum bezieht, der Credit der
Fabriken und des Gewerbfleißes, der Handels-Credit. Die Prou-
dhon'sche Volksbank habe ich bereits angeführt; sie will sich ihren
Satzungen gemäß jetzt zu einer allgemeinen Credit- und Umlaufs-
Anstalt machen, Zahlungsagent und Kassirer der Gesellschaften
sein, die ihr ihre Gelder anvertrauen. Solche Banken werden
auch Darlehne auf Waaren, Vorschüsse zur Begünstigung beson-
derer Talente und dergleichen gewähren. Für Handwerker ist eine
Hauptsache, daß, wenn sie ihre Arbeit geliefert haben, sie nicht zu
lange aufs Geld zu warten brauchen. Die Gemeinde-Bank übernimmt
die Rechnungen Derer, die dem Handwerker auf Jahresrechnung zah-
len. Diese werden Schuldner der Bank, welche dafür dem Hand-
werker seine Rechnung zahlt. Einen kleinen Abzug wird sich der
Handwerker gefallen lassen: wie überall, wird dieser Verlust durch
den Vortheil der Gliederung, der Sicherheit, der Schleunigkeit
u. s. w. mehr als hinreichend aufgewogen.

Die vom Staate ausgehenden Rentenbillete dienen unter An-
derem auch zum Rückkauf der öffentlichen Schuld. Tilgung der
öffentlichen Schuld
in Masse und Ausführung großer Staats-
arbeiten würden Hand in Hand gehen. Wie die Staatspapiere
und das Börsenspiel dadurch verschwinden würden, so würde z. B.
durch die beabsichtigte Pfandbank der Berliner Grundstücke die
willkürliche Kündigung oder Zinserhöhung durch die Gläubiger gerade
in schwierigen Zeiten fortfallen, und damit dem Untergang der

ferner Landſtraßen, Eiſenbahnen, Ruheſtandshäufer u. ſ. w. Aber
an dieſe, wie an andere Beſtimmungen des dreizehnten Artikels
ihrer Verfaſſung ſcheinen die Franzoſen vorläufig noch gar nicht
zu denken. Aus ſolchen durch Anlegung von Capital ermöglichten
Arbeiten würde der Staat in der Folge ſtarke Renten ziehn, und
ſo die vollendete Arbeit ſelbſt wieder ein Pfand für neue Billete
werden, mit denen neue Unternehmungen gemacht werden könnten.

Die Mittel-Anſtalten ſind Privat-Banken verſchiedener Art,
die alle aber nur dieſelben Rentenbillete ausgeben dürfen. Einzelne,
wie Geſellſchaften, können ihre Rechnung bei den betreffenden Banken
haben. Beſondere Gegenſtände des Gewerbfleißes haben beſon-
dere Banken, wie Linnen-, Baumwollenwaaren u. ſ. w. Die
drei Beſonderheiten des Credits ſind der landwirthſchaft-
liche und der ſich aufs Grund-Eigenthum bezieht, der Credit der
Fabriken und des Gewerbfleißes, der Handels-Credit. Die Prou-
dhon’ſche Volksbank habe ich bereits angeführt; ſie will ſich ihren
Satzungen gemäß jetzt zu einer allgemeinen Credit- und Umlaufs-
Anſtalt machen, Zahlungsagent und Kaſſirer der Geſellſchaften
ſein, die ihr ihre Gelder anvertrauen. Solche Banken werden
auch Darlehne auf Waaren, Vorſchüſſe zur Begünſtigung beſon-
derer Talente und dergleichen gewähren. Für Handwerker iſt eine
Hauptſache, daß, wenn ſie ihre Arbeit geliefert haben, ſie nicht zu
lange aufs Geld zu warten brauchen. Die Gemeinde-Bank übernimmt
die Rechnungen Derer, die dem Handwerker auf Jahresrechnung zah-
len. Dieſe werden Schuldner der Bank, welche dafür dem Hand-
werker ſeine Rechnung zahlt. Einen kleinen Abzug wird ſich der
Handwerker gefallen laſſen: wie überall, wird dieſer Verluſt durch
den Vortheil der Gliederung, der Sicherheit, der Schleunigkeit
u. ſ. w. mehr als hinreichend aufgewogen.

Die vom Staate ausgehenden Rentenbillete dienen unter An-
derem auch zum Rückkauf der öffentlichen Schuld. Tilgung der
öffentlichen Schuld
in Maſſe und Ausführung großer Staats-
arbeiten würden Hand in Hand gehen. Wie die Staatspapiere
und das Börſenſpiel dadurch verſchwinden würden, ſo würde z. B.
durch die beabſichtigte Pfandbank der Berliner Grundſtücke die
willkürliche Kündigung oder Zinserhöhung durch die Gläubiger gerade
in ſchwierigen Zeiten fortfallen, und damit dem Untergang der

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[112/0122] ferner Landſtraßen, Eiſenbahnen, Ruheſtandshäufer u. ſ. w. Aber an dieſe, wie an andere Beſtimmungen des dreizehnten Artikels ihrer Verfaſſung ſcheinen die Franzoſen vorläufig noch gar nicht zu denken. Aus ſolchen durch Anlegung von Capital ermöglichten Arbeiten würde der Staat in der Folge ſtarke Renten ziehn, und ſo die vollendete Arbeit ſelbſt wieder ein Pfand für neue Billete werden, mit denen neue Unternehmungen gemacht werden könnten. Die Mittel-Anſtalten ſind Privat-Banken verſchiedener Art, die alle aber nur dieſelben Rentenbillete ausgeben dürfen. Einzelne, wie Geſellſchaften, können ihre Rechnung bei den betreffenden Banken haben. Beſondere Gegenſtände des Gewerbfleißes haben beſon- dere Banken, wie Linnen-, Baumwollenwaaren u. ſ. w. Die drei Beſonderheiten des Credits ſind der landwirthſchaft- liche und der ſich aufs Grund-Eigenthum bezieht, der Credit der Fabriken und des Gewerbfleißes, der Handels-Credit. Die Prou- dhon’ſche Volksbank habe ich bereits angeführt; ſie will ſich ihren Satzungen gemäß jetzt zu einer allgemeinen Credit- und Umlaufs- Anſtalt machen, Zahlungsagent und Kaſſirer der Geſellſchaften ſein, die ihr ihre Gelder anvertrauen. Solche Banken werden auch Darlehne auf Waaren, Vorſchüſſe zur Begünſtigung beſon- derer Talente und dergleichen gewähren. Für Handwerker iſt eine Hauptſache, daß, wenn ſie ihre Arbeit geliefert haben, ſie nicht zu lange aufs Geld zu warten brauchen. Die Gemeinde-Bank übernimmt die Rechnungen Derer, die dem Handwerker auf Jahresrechnung zah- len. Dieſe werden Schuldner der Bank, welche dafür dem Hand- werker ſeine Rechnung zahlt. Einen kleinen Abzug wird ſich der Handwerker gefallen laſſen: wie überall, wird dieſer Verluſt durch den Vortheil der Gliederung, der Sicherheit, der Schleunigkeit u. ſ. w. mehr als hinreichend aufgewogen. Die vom Staate ausgehenden Rentenbillete dienen unter An- derem auch zum Rückkauf der öffentlichen Schuld. Tilgung der öffentlichen Schuld in Maſſe und Ausführung großer Staats- arbeiten würden Hand in Hand gehen. Wie die Staatspapiere und das Börſenſpiel dadurch verſchwinden würden, ſo würde z. B. durch die beabſichtigte Pfandbank der Berliner Grundſtücke die willkürliche Kündigung oder Zinserhöhung durch die Gläubiger gerade in ſchwierigen Zeiten fortfallen, und damit dem Untergang der

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Zitationshilfe: Michelet, Karl Ludwig: Die Lösung der gesellschaftlichen Frage. Frankfurt (Oder) u. a., 1849, S. 112. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/michelet_loesung_1849/122>, abgerufen am 24.11.2024.