dung geheim halten. Ein Patent darf die Gesellschaft ihm nicht geben; denn das wäre eben eine Begünstigung der Ausschließlich- keit und des Eigennutzes. Genieße er den Vortheil, so lange als das Geheimniß nicht entdeckt ist. Von diesem Augenblicke an hat er aber seinen Vorzug verloren. Er wird sich also be- eilen, seine Erfindung zu vergesellschaften. Er mache sie gleich öffentlich, und durch die Vermittelung der begutachtenden Ar- beitsräthe wird die Gesetzgebung, was Louis Blanc bei Ent- deckung neuer Gedanken in Schrift und Kunst vorschlug, eine öffentliche Belohnung als Preis auch für seine Erfindung ihm gewähren. Eigenthum und Arbeit sind hier aufs vollständigste ausgeglichen. Der Werth seiner Erfindung kann in Gelde ab- geschätzt werden, das dem Erfinder ausgezahlt wird. Und der Gebrauch dieses Werthes kommt sogleich allen Arbeitern zu Gute, die ja eben durch die öffentliche Belohnung den verallgemeinerten Vortheil bezahlen.
Eine noch vollständigere Ausgleichung von Capital und Ar- beit, ein vollständiger Umschwung in den Eigenthumsverhältnissen, den sogar Thiers wünscht, oder eine Vergesellschaftung des Ei- genthums, wie Proudhon es nennt, würde nun die steigende Ein- kommen- oder noch besser Vermögenssteuer abgeben. Jn ihr ist das Eigenthum und die Gemeinschaft nur noch Ein und dieselbe Formel, Arbeits- und Tauschbedingungen vollständig ge- ordnet. Fällt jede mittelbare, jede Verbrauchssteuer fort, die ja immer nur auf dem Armen lastet, ebenso Grundsteuer, Mieths- steuer, kurz Alles, was den wahren Werth der Waaren durch diese ungleiche Belastung verschleiert, so kann die richtige Allge- währleistung Aller durch Alle nur so gefunden werden, daß für die Arbeit Anderer, die Jeder genießt, er einen angemessenen Theil seines laufenden Einkommens oder seiner angehäuften Arbeit (des Capitals) abtrete. Die Lehrer, die Geistlichen, die Richter und Staatsmänner, die Gesetzgeber und Räthe u. s. w. sollen Gehalt oder Tagegelder bekommen, für Hebung des Ackerbaus, Gewerb- fleißes Capitalien angelegt werden; dies muß die Gemeinde, der Kreis, der Staat durch eine steigende Einkommen- oder Vermö- gens-Steuer aufbringen. Der Reichere muß höhere Theilsummen vom Hundert, als der Arme zahlen, weil bei ungleichem Stoffe
dung geheim halten. Ein Patent darf die Geſellſchaft ihm nicht geben; denn das wäre eben eine Begünſtigung der Ausſchließlich- keit und des Eigennutzes. Genieße er den Vortheil, ſo lange als das Geheimniß nicht entdeckt iſt. Von dieſem Augenblicke an hat er aber ſeinen Vorzug verloren. Er wird ſich alſo be- eilen, ſeine Erfindung zu vergeſellſchaften. Er mache ſie gleich öffentlich, und durch die Vermittelung der begutachtenden Ar- beitsräthe wird die Geſetzgebung, was Louis Blanc bei Ent- deckung neuer Gedanken in Schrift und Kunſt vorſchlug, eine öffentliche Belohnung als Preis auch für ſeine Erfindung ihm gewähren. Eigenthum und Arbeit ſind hier aufs vollſtändigſte ausgeglichen. Der Werth ſeiner Erfindung kann in Gelde ab- geſchätzt werden, das dem Erfinder ausgezahlt wird. Und der Gebrauch dieſes Werthes kommt ſogleich allen Arbeitern zu Gute, die ja eben durch die öffentliche Belohnung den verallgemeinerten Vortheil bezahlen.
Eine noch vollſtändigere Ausgleichung von Capital und Ar- beit, ein vollſtändiger Umſchwung in den Eigenthumsverhältniſſen, den ſogar Thiers wünſcht, oder eine Vergeſellſchaftung des Ei- genthums, wie Proudhon es nennt, würde nun die ſteigende Ein- kommen- oder noch beſſer Vermögensſteuer abgeben. Jn ihr iſt das Eigenthum und die Gemeinſchaft nur noch Ein und dieſelbe Formel, Arbeits- und Tauſchbedingungen vollſtändig ge- ordnet. Fällt jede mittelbare, jede Verbrauchsſteuer fort, die ja immer nur auf dem Armen laſtet, ebenſo Grundſteuer, Mieths- ſteuer, kurz Alles, was den wahren Werth der Waaren durch dieſe ungleiche Belaſtung verſchleiert, ſo kann die richtige Allge- währleiſtung Aller durch Alle nur ſo gefunden werden, daß für die Arbeit Anderer, die Jeder genießt, er einen angemeſſenen Theil ſeines laufenden Einkommens oder ſeiner angehäuften Arbeit (des Capitals) abtrete. Die Lehrer, die Geiſtlichen, die Richter und Staatsmänner, die Geſetzgeber und Räthe u. ſ. w. ſollen Gehalt oder Tagegelder bekommen, für Hebung des Ackerbaus, Gewerb- fleißes Capitalien angelegt werden; dies muß die Gemeinde, der Kreis, der Staat durch eine ſteigende Einkommen- oder Vermö- gens-Steuer aufbringen. Der Reichere muß höhere Theilſummen vom Hundert, als der Arme zahlen, weil bei ungleichem Stoffe
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dung geheim halten. Ein Patent darf die Geſellſchaft ihm nicht
geben; denn das wäre eben eine Begünſtigung der Ausſchließlich-
keit und des Eigennutzes. Genieße er den Vortheil, ſo lange
als das Geheimniß nicht entdeckt iſt. Von dieſem Augenblicke
an hat er aber ſeinen Vorzug verloren. Er wird ſich alſo be-
eilen, ſeine Erfindung zu vergeſellſchaften. Er mache ſie gleich
öffentlich, und durch die Vermittelung der begutachtenden Ar-
beitsräthe wird die Geſetzgebung, was Louis Blanc bei Ent-
deckung neuer Gedanken in Schrift und Kunſt vorſchlug, eine
öffentliche Belohnung als Preis auch für ſeine Erfindung ihm
gewähren. Eigenthum und Arbeit ſind hier aufs vollſtändigſte
ausgeglichen. Der Werth ſeiner Erfindung kann in Gelde ab-
geſchätzt werden, das dem Erfinder ausgezahlt wird. Und der
Gebrauch dieſes Werthes kommt ſogleich allen Arbeitern zu Gute,
die ja eben durch die öffentliche Belohnung den verallgemeinerten
Vortheil bezahlen.
Eine noch vollſtändigere Ausgleichung von Capital und Ar-
beit, ein vollſtändiger Umſchwung in den Eigenthumsverhältniſſen,
den ſogar Thiers wünſcht, oder eine Vergeſellſchaftung des Ei-
genthums, wie Proudhon es nennt, würde nun die ſteigende Ein-
kommen- oder noch beſſer Vermögensſteuer abgeben. Jn
ihr iſt das Eigenthum und die Gemeinſchaft nur noch Ein und
dieſelbe Formel, Arbeits- und Tauſchbedingungen vollſtändig ge-
ordnet. Fällt jede mittelbare, jede Verbrauchsſteuer fort, die ja
immer nur auf dem Armen laſtet, ebenſo Grundſteuer, Mieths-
ſteuer, kurz Alles, was den wahren Werth der Waaren durch
dieſe ungleiche Belaſtung verſchleiert, ſo kann die richtige Allge-
währleiſtung Aller durch Alle nur ſo gefunden werden, daß für
die Arbeit Anderer, die Jeder genießt, er einen angemeſſenen Theil
ſeines laufenden Einkommens oder ſeiner angehäuften Arbeit (des
Capitals) abtrete. Die Lehrer, die Geiſtlichen, die Richter und
Staatsmänner, die Geſetzgeber und Räthe u. ſ. w. ſollen Gehalt
oder Tagegelder bekommen, für Hebung des Ackerbaus, Gewerb-
fleißes Capitalien angelegt werden; dies muß die Gemeinde, der
Kreis, der Staat durch eine ſteigende Einkommen- oder Vermö-
gens-Steuer aufbringen. Der Reichere muß höhere Theilſummen
vom Hundert, als der Arme zahlen, weil bei ungleichem Stoffe
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Michelet, Karl Ludwig: Die Lösung der gesellschaftlichen Frage. Frankfurt (Oder) u. a., 1849, S. 101. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/michelet_loesung_1849/111>, abgerufen am 16.02.2025.
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