Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Meyer, Leonhardt: Theatrum Historicvm [...] Erzehlung der fürnemsten und nuzlichsten Historien und Geschichten. Schaffhausen, 1665.

Bild:
<< vorherige Seite

Minen/ oder andern eingelegten heimlichen Feurs etliche annemliche Geisel gestellet werden: worauff die Pohlen auff die drei tausend stark mit zwölff Stuken Geschüzes aus - und hingegen der Schwedische General Major Würz mit 18. Compagnien zu Fusse/ und etliche hundert zu Rosse eingezogen. Weil derowegen König Cafimir in etlichen treffen theils völker/ Schlösser und stätte verlohren Etliche stände ergeben sich an den König in Schweden im Octobr. / und sich aus dem Königreiche nach der Schlesie gewendet/ ergeben sich ferner auch die Littauischen/ Russischen/ Crakauischen/ Podolischen/ Sandomirischen/ und andere Stände/ und Woywodschafften nebenst den Qvartianern mit gewüsser bedingung an den König / insonderheit aber stellten die Waywoden/ und Stände des Groß Herzogthums Littauen einen Revers von sich. Demnach nemlich der Moscowiter ihnen in ihr Groß Herzogtum Littauen gefallen/ und darvon einen guten theil eingenommen/ und aber an jezo Johann Casimir der König in Pohlen ihnen weder mit nohtwendigen mittlen/ und anderer rettungs-hülffe nicht beistehen können/ als hätten sie dahero/ nach dem ihnen der König in Schweden alle sonderbare gunst und gnade/ die er ihrem vatterland zu erzeigen/ und sie von gegenwertigem undergang zu erlösen versprochen/ aus eigenem bewegnusse/ und wol bedachtem Rahte des Königs in Pohlen underthänigkeit und gehorsam absagen/ und alle desselbigen sein Recht in solchem Groß-Herzogtum vernichtigen/ und auffheben wollen / hingegen aber versprechen sie bei ihrer treue und glauben/ ehren und gewissen an Eides statt/ daß sie und ihre nachkommen von nun an dem König in Schweden Carl Gustaven und seinen nachkommen für ihren rechtmässigen König und Herzogen erkennen/ ihm alle huld / treue/ ehre und gehorsam unverbrüchlichen leisten/ allen schaden und unheil/ so ihm und seinen Ständen begegnen möchte/ mit gefahr ihres Gutes und Blutes abwenden/ keine verbündnusse/ gemeinschafften/ noch vereinigungen mit einzigen Potentaten auffrichten / besondern da solches allbereit geschehen/ es hiemit auffkünden/ alle die jenigen/ so der König für feinde erklären/ gleichfals für feinde halten wolten/ und weil sie ferner in keinen zweifel sezeten/ es werde ihnen der König in Schweden das/ was er ihnen durch seine gevollmächtigte versprechen/ und im nammen seiner underschreiben lassen/ steiff und fest halten/ so solte auch leztlich disen ihren auffgerichteten vergleich weder Giistliche noch einzige Dispensation, Decret/ und Reichstags-Schluß umzustossen kräfftig sein.

Minen/ oder andern eingelegten heimlichen Feurs etliche annemliche Geisel gestellet werden: worauff die Pohlen auff die drei tausend stark mit zwölff Stuken Geschüzes aus - und hingegen der Schwedische General Major Würz mit 18. Compagnien zu Fusse/ und etliche hundert zu Rosse eingezogen. Weil derowegen König Cafimir in etlichen treffen theils völker/ Schlösser und stätte verlohren Etliche stände ergeben sich an den König in Schweden im Octobr. / und sich aus dem Königreiche nach der Schlesie gewendet/ ergeben sich ferner auch die Littauischen/ Russischen/ Crakauischen/ Podolischen/ Sandomirischen/ und andere Stände/ und Woywodschafften nebenst den Qvartianern mit gewüsser bedingung an den König / insonderheit aber stellten die Waywoden/ und Stände des Groß Herzogthums Littauen einen Revers von sich. Demnach nemlich der Moscowiter ihnen in ihr Groß Herzogtum Littauen gefallen/ und darvon einen guten theil eingenommen/ und aber an jezo Johann Casimir der König in Pohlen ihnen weder mit nohtwendigen mittlen/ und anderer rettungs-hülffe nicht beistehen können/ als hätten sie dahero/ nach dem ihnen der König in Schweden alle sonderbare gunst und gnade/ die er ihrem vatterland zu erzeigen/ und sie von gegenwertigem undergang zu erlösen versprochen/ aus eigenem bewegnusse/ und wol bedachtem Rahte des Königs in Pohlen underthänigkeit und gehorsam absagen/ und alle desselbigen sein Recht in solchem Groß-Herzogtum vernichtigen/ und auffheben wollen / hingegen aber versprechen sie bei ihrer treue und glauben/ ehren und gewissen an Eides statt/ daß sie und ihre nachkommen von nun an dem König in Schweden Carl Gustaven und seinen nachkommen für ihren rechtmässigen König und Herzogen erkennen/ ihm alle huld / treue/ ehre und gehorsam unverbrüchlichen leisten/ allen schaden und unheil/ so ihm und seinen Ständen begegnen möchte/ mit gefahr ihres Gutes und Blutes abwenden/ keine verbündnusse/ gemeinschafften/ noch vereinigungen mit einzigen Potentaten auffrichten / besondern da solches allbereit geschehen/ es hiemit auffkünden/ alle die jenigen/ so der König für feinde erklären/ gleichfals für feinde halten wolten/ und weil sie ferner in keinen zweifel sezeten/ es werde ihnen der König in Schweden das/ was er ihnen durch seine gevollmächtigte versprechen/ und im nammen seiner underschreiben lassen/ steiff und fest halten/ so solte auch leztlich disen ihren auffgerichteten vergleich weder Giistliche noch einzige Dispensation, Decret/ und Reichstags-Schluß umzustossen kräfftig sein.

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <p><pb facs="#f0512" n="472"/>
Minen/ oder andern eingelegten heimlichen            Feurs etliche annemliche Geisel gestellet werden: worauff die Pohlen auff die drei tausend            stark mit zwölff Stuken Geschüzes aus - und hingegen der Schwedische General Major Würz            mit 18. Compagnien zu Fusse/ und etliche hundert zu Rosse eingezogen. Weil derowegen            König Cafimir in etlichen treffen theils völker/ Schlösser und stätte verlohren <note place="left">Etliche stände ergeben sich an den König in Schweden im Octobr.</note> /            und sich aus dem Königreiche nach der Schlesie gewendet/ ergeben sich ferner auch die            Littauischen/ Russischen/ Crakauischen/ Podolischen/ Sandomirischen/ und andere            Stände/ und Woywodschafften nebenst den Qvartianern mit gewüsser bedingung an den König /            insonderheit aber stellten die Waywoden/ und Stände des Groß Herzogthums Littauen einen            Revers von sich. Demnach nemlich der Moscowiter ihnen in ihr Groß Herzogtum Littauen            gefallen/ und darvon einen guten theil eingenommen/ und aber an jezo Johann Casimir der            König in Pohlen ihnen weder mit nohtwendigen mittlen/ und anderer rettungs-hülffe nicht            beistehen können/ als hätten sie dahero/ nach dem ihnen der König in Schweden alle            sonderbare gunst und gnade/ die er ihrem vatterland zu erzeigen/ und sie von            gegenwertigem undergang zu erlösen versprochen/ aus eigenem bewegnusse/ und wol            bedachtem Rahte des Königs in Pohlen underthänigkeit und gehorsam absagen/ und alle            desselbigen sein Recht in solchem Groß-Herzogtum vernichtigen/ und auffheben wollen /            hingegen aber versprechen sie bei ihrer treue und glauben/ ehren und gewissen an Eides            statt/ daß sie und ihre nachkommen von nun an dem König in Schweden Carl Gustaven und            seinen nachkommen für ihren rechtmässigen König und Herzogen erkennen/ ihm alle huld /            treue/ ehre und gehorsam unverbrüchlichen leisten/ allen schaden und unheil/ so ihm und            seinen Ständen begegnen möchte/ mit gefahr ihres Gutes und Blutes abwenden/ keine            verbündnusse/ gemeinschafften/ noch vereinigungen mit einzigen Potentaten auffrichten /            besondern da solches allbereit geschehen/ es hiemit auffkünden/ alle die jenigen/ so            der König für feinde erklären/ gleichfals für feinde halten wolten/ und weil sie ferner            in keinen zweifel sezeten/ es werde ihnen der König in Schweden das/ was er ihnen durch            seine gevollmächtigte versprechen/ und im nammen seiner underschreiben lassen/ steiff            und fest halten/ so solte auch leztlich disen ihren auffgerichteten vergleich weder            Giistliche noch einzige Dispensation, Decret/ und Reichstags-Schluß umzustossen kräfftig            sein.</p>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[472/0512] Minen/ oder andern eingelegten heimlichen Feurs etliche annemliche Geisel gestellet werden: worauff die Pohlen auff die drei tausend stark mit zwölff Stuken Geschüzes aus - und hingegen der Schwedische General Major Würz mit 18. Compagnien zu Fusse/ und etliche hundert zu Rosse eingezogen. Weil derowegen König Cafimir in etlichen treffen theils völker/ Schlösser und stätte verlohren / und sich aus dem Königreiche nach der Schlesie gewendet/ ergeben sich ferner auch die Littauischen/ Russischen/ Crakauischen/ Podolischen/ Sandomirischen/ und andere Stände/ und Woywodschafften nebenst den Qvartianern mit gewüsser bedingung an den König / insonderheit aber stellten die Waywoden/ und Stände des Groß Herzogthums Littauen einen Revers von sich. Demnach nemlich der Moscowiter ihnen in ihr Groß Herzogtum Littauen gefallen/ und darvon einen guten theil eingenommen/ und aber an jezo Johann Casimir der König in Pohlen ihnen weder mit nohtwendigen mittlen/ und anderer rettungs-hülffe nicht beistehen können/ als hätten sie dahero/ nach dem ihnen der König in Schweden alle sonderbare gunst und gnade/ die er ihrem vatterland zu erzeigen/ und sie von gegenwertigem undergang zu erlösen versprochen/ aus eigenem bewegnusse/ und wol bedachtem Rahte des Königs in Pohlen underthänigkeit und gehorsam absagen/ und alle desselbigen sein Recht in solchem Groß-Herzogtum vernichtigen/ und auffheben wollen / hingegen aber versprechen sie bei ihrer treue und glauben/ ehren und gewissen an Eides statt/ daß sie und ihre nachkommen von nun an dem König in Schweden Carl Gustaven und seinen nachkommen für ihren rechtmässigen König und Herzogen erkennen/ ihm alle huld / treue/ ehre und gehorsam unverbrüchlichen leisten/ allen schaden und unheil/ so ihm und seinen Ständen begegnen möchte/ mit gefahr ihres Gutes und Blutes abwenden/ keine verbündnusse/ gemeinschafften/ noch vereinigungen mit einzigen Potentaten auffrichten / besondern da solches allbereit geschehen/ es hiemit auffkünden/ alle die jenigen/ so der König für feinde erklären/ gleichfals für feinde halten wolten/ und weil sie ferner in keinen zweifel sezeten/ es werde ihnen der König in Schweden das/ was er ihnen durch seine gevollmächtigte versprechen/ und im nammen seiner underschreiben lassen/ steiff und fest halten/ so solte auch leztlich disen ihren auffgerichteten vergleich weder Giistliche noch einzige Dispensation, Decret/ und Reichstags-Schluß umzustossen kräfftig sein. Etliche stände ergeben sich an den König in Schweden im Octobr.

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Theatrum-Literatur der Frühen Neuzeit: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-11-26T12:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-11-26T12:54:31Z)
Arne Binder: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-11-26T12:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/meyer_theatrum_1665
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/meyer_theatrum_1665/512
Zitationshilfe: Meyer, Leonhardt: Theatrum Historicvm [...] Erzehlung der fürnemsten und nuzlichsten Historien und Geschichten. Schaffhausen, 1665, S. 472. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/meyer_theatrum_1665/512>, abgerufen am 23.11.2024.