Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Meyer, Leonhardt: Theatrum Historicvm [...] Erzehlung der fürnemsten und nuzlichsten Historien und Geschichten. Schaffhausen, 1665.

Bild:
<< vorherige Seite

Gütigkeit zu solcher gnädigen Erklärung gegen jhre Vnderthanen verleiten lassen/ daß sie in den mehrsten Beschwerungs-Puncten zu friden gewesen: Was aber Oberkeitlichen Stands und Ehren halber gütlich nicht können nachgegeben werden/ das haben sie angeregten sechs Orthen/ zu redlicher Erörterung überlassen. Welches endlich die Vnderthanen auch gethan: Jedoch in währender gütlich und Rechtlichen Handlung/ sich gar pochisch und hochmütig er zeiget / mit bedrohen gegen jhrer Oberkeit/ und den Herren Gesandten von ermeldten sechs Orthen / auch mit etlicher arrestirung dersel ben/ und einen Bund zusammen geschworen: Weßwegen die Statt Lucern genöhtiget worden/ um schleunige Gegenwehr sich gefaßt zumachen: Da dann eine lobl. Statt Zürich einen namhafften Succurs zu Roß und Fuß auf die Bein gebracht / und mit Früchten getreue Assistenz geleistet.

Auf dise abgenöhtigte Gegenverfassung der Statt Lucern/ und jhrer Verbündeten/ haben die auffrührischen Bauren muht sinken lassen/ und anerbotten der Rechtlichen Handlung zugeleben: Weßwegen auch der Hülffliche Zuzug von Lucern wider abgeschlagen worden: Man hat aber underdessen in Zusamenkunfft aller 13. Orthen zu Baden einen Conferenz-Tag gehalten/ in hoffnung dise Vnruhen durch güt- und Rechtliches bedenken zustillen. Weiln aber/ wider besser Vertrauen/ bald hernach die Lucernische Vnderthanen/ so wol über die Güt-als Rechtliche Handlung ungleiche Gedanken gefaßt/ und etliche Enderungen nach jhrem willen haben wollen/ ist daraus neue Vnruh erwachsen/ und diß fehrner erfolgt/ das auf Anstifften der Lucernischen/ auch die Bernische/ Baßlerische und Solothurnische Vnderthanen ebenmässig zusammen gelauffen/ und angefangen Beschwerungs-Art culaufzusezen / Lands Gemeinden zuhalten/ und an ihre Oberkeiten deren Verbesserung zubegehren. Vnd obwoln die Jukeressirte Oberkeiten/ mit fürsichtigem verfahren/ dise Vnruhen zustillen gehoffet/ ist doch alles ohmöglich gewesen. Dann es sind die Lucernischen Vnderthanen ins Bernische Gebiet gewandelt/ und haben dieselben/ wie auch die Baßlerische- und Solothurnischen Bauren/ mit gleichem mißtrauen gegen ihre Oberkeiten angesteket: Gestalten sie von neuem/ zu behauptung jhrer Sachen einen gemeinen Bund zusammen geschworen/ einander zuschirmen und keinem Volk wider sie den Paß zuverstatten: Weßwegen eine Lobl. Statt Zürich abermals eine eilfertige Zusammenkunfft von allen Drejzehen und Zugewandten Orthen der Eidtgnoßschafft naher Baden ausgeschriben/ umb sich zuberahtschlagen/ ob man nochmaln durch gütliche Mittel was ausrichten möchte: Oder/ wie man widriges Falls/ dem gewalt solcher Rebellen ersprießlichst begegnen möchte.

Als man nun zusammen kommen/ hat man erstlich die Lucernischen Vnderthanen/ mit versprechung sichern Geleits auch naher Baden bescheiden: Welche zwahr erschienen/ aber mit keinen andern Befelch und Gewalt/ dann daß man jhnen nach begehren willfahre / welches aber nicht sejn können. Darauf sind auch die Bernische bescheideu worden / aber nicht erschinen: sondern deren Antwort war/ sie wolten sich mit Jhren Gnädigen Herren selbst vergleichen. Darüber sie durch eine freundlich Erinnerung angemahnet worden / jnnerhalb Monats frist sich entweder mit jhren Ob erkeiten

Gütigkeit zu solcher gnädigen Erklärung gegen jhre Vnderthanen verleiten lassen/ daß sie in den mehrsten Beschwerungs-Puncten zu friden gewesen: Was aber Oberkeitlichen Stands und Ehren halber gütlich nicht können nachgegeben werden/ das haben sie angeregten sechs Orthen/ zu redlicher Erörterung überlassen. Welches endlich die Vnderthanen auch gethan: Jedoch in währender gütlich und Rechtlichen Handlung/ sich gar pochisch und hochmütig er zeiget / mit bedrohen gegen jhrer Oberkeit/ und den Herren Gesandten von ermeldten sechs Orthen / auch mit etlicher arrestirung dersel ben/ und einen Bund zusammen geschworen: Weßwegen die Statt Lucern genöhtiget worden/ um schleunige Gegenwehr sich gefaßt zumachen: Da dann eine lobl. Statt Zürich einen namhafften Succurs zu Roß und Fuß auf die Bein gebracht / und mit Früchten getreue Assistenz geleistet.

Auf dise abgenöhtigte Gegenverfassung der Statt Lucern/ und jhrer Verbündeten/ haben die auffrührischen Bauren muht sinken lassen/ und anerbotten der Rechtlichen Handlung zugeleben: Weßwegen auch der Hülffliche Zuzug von Lucern wider abgeschlagen worden: Man hat aber underdessen in Zusamenkunfft aller 13. Orthen zu Baden einen Conferenz-Tag gehalten/ in hoffnung dise Vnruhen durch güt- und Rechtliches bedenken zustillen. Weiln aber/ wider besser Vertrauen/ bald hernach die Lucernische Vnderthanen/ so wol über die Güt-als Rechtliche Handlung ungleiche Gedanken gefaßt/ und etliche Enderungen nach jhrem willen haben wollen/ ist daraus neue Vnruh erwachsen/ und diß fehrner erfolgt/ das auf Anstifften der Lucernischen/ auch die Bernische/ Baßlerische und Solothurnische Vnderthanen ebenmässig zusammen gelauffen/ und angefangen Beschwerungs-Art culaufzusezen / Lands Gemeinden zuhalten/ und an ihre Oberkeiten deren Verbesserung zubegehren. Vnd obwoln die Jukeressirte Oberkeiten/ mit fürsichtigem verfahren/ dise Vnruhen zustillen gehoffet/ ist doch alles ohmöglich gewesen. Dañ es sind die Lucernischen Vnderthanen ins Bernische Gebiet gewandelt/ und haben dieselben/ wie auch die Baßlerische- und Solothurnischen Bauren/ mit gleichem mißtrauen gegen ihre Oberkeiten angesteket: Gestalten sie von neuem/ zu behauptung jhrer Sachen einen gemeinen Bund zusammen geschworen/ einander zuschirmen und keinem Volk wider sie den Paß zuverstatten: Weßwegen eine Lobl. Statt Zürich abermals eine eilfertige Zusammenkunfft von allen Drejzehen und Zugewandten Orthen der Eidtgnoßschafft naher Baden ausgeschriben/ umb sich zuberahtschlagen/ ob man nochmaln durch gütliche Mittel was ausrichten möchte: Oder/ wie man widriges Falls/ dem gewalt solcher Rebellen ersprießlichst begegnen möchte.

Als man nun zusam̃en kommen/ hat man erstlich die Lucernischen Vnderthanen/ mit versprechung sichern Geleits auch naher Baden bescheiden: Welche zwahr erschienen/ aber mit keinen andern Befelch und Gewalt/ dann daß man jhnen nach begehren willfahre / welches aber nicht sejn köñen. Darauf sind auch die Bernische bescheideu worden / aber nicht erschinen: sondern deren Antwort war/ sie wolten sich mit Jhren Gnädigen Herren selbst vergleichen. Darüber sie durch eine freundlich Erinnerung angemahnet worden / jnnerhalb Monats frist sich entweder mit jhren Ob erkeiten

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <p><pb facs="#f0502" n="462"/>
Gütigkeit zu solcher            gnädigen Erklärung gegen jhre Vnderthanen verleiten lassen/ daß sie in den mehrsten            Beschwerungs-Puncten zu friden gewesen: Was aber Oberkeitlichen Stands und Ehren halber            gütlich nicht können nachgegeben werden/ das haben sie angeregten sechs Orthen/ zu            redlicher Erörterung überlassen. Welches endlich die Vnderthanen auch gethan: Jedoch in            währender gütlich und Rechtlichen Handlung/ sich gar pochisch und hochmütig er zeiget /            mit bedrohen gegen jhrer Oberkeit/ und den Herren Gesandten von ermeldten sechs Orthen /            auch mit etlicher arrestirung dersel ben/ und einen Bund zusammen geschworen: Weßwegen            die Statt Lucern genöhtiget worden/ um schleunige Gegenwehr sich gefaßt zumachen: Da dann            eine lobl. Statt Zürich einen namhafften Succurs zu Roß und Fuß auf die Bein gebracht /            und mit Früchten getreue Assistenz geleistet.</p>
        <p>Auf dise abgenöhtigte Gegenverfassung der Statt Lucern/ und jhrer Verbündeten/ haben            die auffrührischen Bauren muht sinken lassen/ und anerbotten der Rechtlichen Handlung            zugeleben: Weßwegen auch der Hülffliche Zuzug von Lucern wider abgeschlagen worden: Man            hat aber underdessen in Zusamenkunfft aller 13. Orthen zu Baden einen Conferenz-Tag            gehalten/ in hoffnung dise Vnruhen durch güt- und Rechtliches bedenken zustillen. Weiln            aber/ wider besser Vertrauen/ bald hernach die Lucernische Vnderthanen/ so wol über die            Güt-als Rechtliche Handlung ungleiche Gedanken gefaßt/ und etliche Enderungen nach jhrem            willen haben wollen/ ist daraus neue Vnruh erwachsen/ und diß fehrner erfolgt/ das auf            Anstifften der Lucernischen/ auch die Bernische/ Baßlerische und Solothurnische            Vnderthanen ebenmässig zusammen gelauffen/ und angefangen Beschwerungs-Art culaufzusezen           / Lands Gemeinden zuhalten/ und an ihre Oberkeiten deren Verbesserung zubegehren. Vnd            obwoln die Jukeressirte Oberkeiten/ mit fürsichtigem verfahren/ dise Vnruhen zustillen            gehoffet/ ist doch alles ohmöglich gewesen. Dan&#x0303; es sind die Lucernischen            Vnderthanen ins Bernische Gebiet gewandelt/ und haben dieselben/ wie auch die            Baßlerische- und Solothurnischen Bauren/ mit gleichem mißtrauen gegen ihre Oberkeiten            angesteket: Gestalten sie von neuem/ zu behauptung jhrer Sachen einen gemeinen Bund            zusammen geschworen/ einander zuschirmen und keinem Volk wider sie den Paß zuverstatten:            Weßwegen eine Lobl. Statt Zürich abermals eine eilfertige Zusammenkunfft von allen            Drejzehen und Zugewandten Orthen der Eidtgnoßschafft naher Baden ausgeschriben/ umb sich            zuberahtschlagen/ ob man nochmaln durch gütliche Mittel was ausrichten möchte: Oder/ wie            man widriges Falls/ dem gewalt solcher Rebellen ersprießlichst begegnen möchte.</p>
        <p>Als man nun zusam&#x0303;en kommen/ hat man erstlich die Lucernischen Vnderthanen/ mit            versprechung sichern Geleits auch naher Baden bescheiden: Welche zwahr erschienen/ aber            mit keinen andern Befelch und Gewalt/ dann daß man jhnen nach begehren willfahre /            welches aber nicht sejn kön&#x0303;en. Darauf sind auch die Bernische bescheideu worden /            aber nicht erschinen: sondern deren Antwort war/ sie wolten sich mit Jhren Gnädigen            Herren selbst vergleichen. Darüber sie durch eine freundlich Erinnerung angemahnet worden           / jnnerhalb Monats frist sich entweder mit jhren Ob erkeiten
</p>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[462/0502] Gütigkeit zu solcher gnädigen Erklärung gegen jhre Vnderthanen verleiten lassen/ daß sie in den mehrsten Beschwerungs-Puncten zu friden gewesen: Was aber Oberkeitlichen Stands und Ehren halber gütlich nicht können nachgegeben werden/ das haben sie angeregten sechs Orthen/ zu redlicher Erörterung überlassen. Welches endlich die Vnderthanen auch gethan: Jedoch in währender gütlich und Rechtlichen Handlung/ sich gar pochisch und hochmütig er zeiget / mit bedrohen gegen jhrer Oberkeit/ und den Herren Gesandten von ermeldten sechs Orthen / auch mit etlicher arrestirung dersel ben/ und einen Bund zusammen geschworen: Weßwegen die Statt Lucern genöhtiget worden/ um schleunige Gegenwehr sich gefaßt zumachen: Da dann eine lobl. Statt Zürich einen namhafften Succurs zu Roß und Fuß auf die Bein gebracht / und mit Früchten getreue Assistenz geleistet. Auf dise abgenöhtigte Gegenverfassung der Statt Lucern/ und jhrer Verbündeten/ haben die auffrührischen Bauren muht sinken lassen/ und anerbotten der Rechtlichen Handlung zugeleben: Weßwegen auch der Hülffliche Zuzug von Lucern wider abgeschlagen worden: Man hat aber underdessen in Zusamenkunfft aller 13. Orthen zu Baden einen Conferenz-Tag gehalten/ in hoffnung dise Vnruhen durch güt- und Rechtliches bedenken zustillen. Weiln aber/ wider besser Vertrauen/ bald hernach die Lucernische Vnderthanen/ so wol über die Güt-als Rechtliche Handlung ungleiche Gedanken gefaßt/ und etliche Enderungen nach jhrem willen haben wollen/ ist daraus neue Vnruh erwachsen/ und diß fehrner erfolgt/ das auf Anstifften der Lucernischen/ auch die Bernische/ Baßlerische und Solothurnische Vnderthanen ebenmässig zusammen gelauffen/ und angefangen Beschwerungs-Art culaufzusezen / Lands Gemeinden zuhalten/ und an ihre Oberkeiten deren Verbesserung zubegehren. Vnd obwoln die Jukeressirte Oberkeiten/ mit fürsichtigem verfahren/ dise Vnruhen zustillen gehoffet/ ist doch alles ohmöglich gewesen. Dañ es sind die Lucernischen Vnderthanen ins Bernische Gebiet gewandelt/ und haben dieselben/ wie auch die Baßlerische- und Solothurnischen Bauren/ mit gleichem mißtrauen gegen ihre Oberkeiten angesteket: Gestalten sie von neuem/ zu behauptung jhrer Sachen einen gemeinen Bund zusammen geschworen/ einander zuschirmen und keinem Volk wider sie den Paß zuverstatten: Weßwegen eine Lobl. Statt Zürich abermals eine eilfertige Zusammenkunfft von allen Drejzehen und Zugewandten Orthen der Eidtgnoßschafft naher Baden ausgeschriben/ umb sich zuberahtschlagen/ ob man nochmaln durch gütliche Mittel was ausrichten möchte: Oder/ wie man widriges Falls/ dem gewalt solcher Rebellen ersprießlichst begegnen möchte. Als man nun zusam̃en kommen/ hat man erstlich die Lucernischen Vnderthanen/ mit versprechung sichern Geleits auch naher Baden bescheiden: Welche zwahr erschienen/ aber mit keinen andern Befelch und Gewalt/ dann daß man jhnen nach begehren willfahre / welches aber nicht sejn köñen. Darauf sind auch die Bernische bescheideu worden / aber nicht erschinen: sondern deren Antwort war/ sie wolten sich mit Jhren Gnädigen Herren selbst vergleichen. Darüber sie durch eine freundlich Erinnerung angemahnet worden / jnnerhalb Monats frist sich entweder mit jhren Ob erkeiten

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Theatrum-Literatur der Frühen Neuzeit: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-11-26T12:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-11-26T12:54:31Z)
Arne Binder: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-11-26T12:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/meyer_theatrum_1665
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/meyer_theatrum_1665/502
Zitationshilfe: Meyer, Leonhardt: Theatrum Historicvm [...] Erzehlung der fürnemsten und nuzlichsten Historien und Geschichten. Schaffhausen, 1665, S. 462. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/meyer_theatrum_1665/502>, abgerufen am 23.11.2024.