Meyer, Leonhardt: Theatrum Historicvm [...] Erzehlung der fürnemsten und nuzlichsten Historien und Geschichten. Schaffhausen, 1665.Nachtzeit war: befahl der König/ man solte schlaffen gehen. Da nun Biron zur Kammer hinaus gieng: folgte Mons. de Vitrj nach / fiel ihm in Wehr/ und sagte: Et solte sie ihm geben/ dann der König hätts befohlen/ das er ihn gefänglich annehmen solte. Darauf der von Biron anfieng zu schrejen: Soll manmir die Wehr nehmen/ welche dem König/ und der Cron Frankriech so wol gedienet: Wolte sie also nicht von sich geben: sondern begehrte/ es solte jemand zum. König gehen / und für ihn bitteu/ das man jhm die Wehr entweder lassen/ oder aber solches dem ganzem Regiment der Guardi zuverwahren übergeben wölle: gab sie doch endlich von sich/ mit disen disen kleinmütigen Worten: Es ist das erste/ das ich sie von mir gebe/ und auch wol das lezte. Den 18. Julij sein zween vornehme Herren des Parlements/ zu dem Marschall von Biron/ gangen/ ihn zu verhören: der seine fürgehabte Anschläge nicht gelöngnet/ sondern aus der Gefängniß an den König eigenhändig geschriben/ um Verzeihung und Fristung seines Lebens gebeten: seine vor die Cron Frankreich empfangene 36. Wunden erzehlt: und in künfftig beständige Treu angelober. So thaten auch seine Blutsverwanten seinethalten einen Fußfall. Der König aber hat ihnen geant[unleserliches Material]vortet: das er für seine Person ihm zwar gern verzeihe: die Cron Frankreich aber/ und seiner Kinder Volfart gestattete nicht/ das solche Ubelthat ungestrafft bliebe: müste es demnach den Rechten anbefehlen. Hat also der König befohlen/ mit dem angefangenem Proceß zuverfahren: und ist er/ nach vieler Weitläufftigkeit/ lezlich den 27. Julij/ Morgens/ aus der Bastille in den Palast geführt/ und den Richtern fürgestellt worden. Für welchen er mehr/ was zum Mitleiden / als Bewehrung seiner Unschuld/ dienlich/ fürbrachte. Er zeigte seine Wunden/ deren er mehr dann 35. für das Vatterland empfangen: welcher Anblik vielen die Thränen aus den Augen brachte/ welche es nemlich jammerte das er sich also lassen verleiten/ und seinen statlichen Meriten einen solchen Schandflek angehangen: und der jenige/ welche sie vormals daselbsten mit frolokendem Triumph empfangen/ jezo wie ein Ubelthäter vor ihnen stünde/ und um sein Leben bäte. Under andern Worten/ ist er auf seinen Angeber/ den Herren de la Fin/ gar hefftig heraus gefahren/ hat auch seine Verwand- Nachtzeit war: befahl der König/ man solte schlaffen gehen. Da nun Biron zur Kammer hinaus gieng: folgte Mons. de Vitrj nach / fiel ihm in Wehr/ und sagte: Et solte sie ihm geben/ dañ der König hätts befohlen/ das er ihn gefänglich annehmen solte. Darauf der von Biron anfieng zu schrejen: Soll manmir die Wehr nehmen/ welche dem König/ und der Cron Frankriech so wol gedienet: Wolte sie also nicht von sich geben: sondern begehrte/ es solte jemand zum. König gehen / und für ihn bitteu/ das man jhm die Wehr entweder lassen/ oder aber solches dem ganzem Regiment der Guardi zuverwahren übergeben wölle: gab sie doch endlich von sich/ mit disen disen kleinmütigen Worten: Es ist das erste/ das ich sie von mir gebe/ und auch wol das lezte. Den 18. Julij sein zween vornehme Herren des Parlements/ zu dem Marschall von Biron/ gangen/ ihn zu verhören: der seine fürgehabte Anschläge nicht gelöngnet/ sondern aus der Gefängniß an den König eigenhändig geschriben/ um Verzeihung und Fristung seines Lebens gebeten: seine vor die Cron Frankreich empfangene 36. Wunden erzehlt: und in künfftig beständige Treu angelober. So thaten auch seine Blutsverwanten seinethalten einen Fußfall. Der König aber hat ihnen geant[unleserliches Material]vortet: das er für seine Person ihm zwar gern verzeihe: die Cron Frankreich aber/ und seiner Kinder Volfart gestattete nicht/ das solche Ubelthat ungestrafft bliebe: müste es demnach den Rechten anbefehlen. Hat also der König befohlen/ mit dem angefangenem Proceß zuverfahren: und ist er/ nach vieler Weitläufftigkeit/ lezlich den 27. Julij/ Morgens/ aus der Bastille in den Palast geführt/ und den Richtern fürgestellt worden. Für welchen er mehr/ was zum Mitleiden / als Bewehrung seiner Unschuld/ dienlich/ fürbrachte. Er zeigte seine Wunden/ deren er mehr dann 35. für das Vatterland empfangen: welcher Anblik vielen die Thränen aus den Augen brachte/ welche es nemlich jammerte das er sich also lassen verleiten/ und seinen statlichen Meriten einen solchen Schandflek angehangen: und der jenige/ welche sie vormals daselbsten mit frolokendem Triumph empfangen/ jezo wie ein Ubelthäter vor ihnen stünde/ und um sein Leben bäte. Under andern Worten/ ist er auf seinen Angeber/ den Herren de la Fin/ gar hefftig heraus gefahren/ hat auch seine Verwand- <TEI> <text> <body> <div> <p><pb facs="#f0351" n="317"/> Nachtzeit war: befahl der König/ man solte schlaffen gehen. Da nun Biron zur Kammer hinaus gieng: folgte Mons. de Vitrj nach / fiel ihm in Wehr/ und sagte: Et solte sie ihm geben/ dañ der König hätts befohlen/ das er ihn gefänglich annehmen solte. Darauf der von Biron anfieng zu schrejen: Soll manmir die Wehr nehmen/ welche dem König/ und der Cron Frankriech so wol gedienet: Wolte sie also nicht von sich geben: sondern begehrte/ es solte jemand zum. König gehen / und für ihn bitteu/ das man jhm die Wehr entweder lassen/ oder aber solches dem ganzem Regiment der Guardi zuverwahren übergeben wölle: gab sie doch endlich von sich/ mit disen disen kleinmütigen Worten: Es ist das erste/ das ich sie von mir gebe/ und auch wol das lezte. Den 18. Julij sein zween vornehme Herren des Parlements/ zu dem Marschall von Biron/ gangen/ ihn zu verhören: der seine fürgehabte Anschläge nicht gelöngnet/ sondern aus der Gefängniß an den König eigenhändig geschriben/ um Verzeihung und Fristung seines Lebens gebeten: seine vor die Cron Frankreich empfangene 36. Wunden erzehlt: und in künfftig beständige Treu angelober. So thaten auch seine Blutsverwanten seinethalten einen Fußfall. Der König aber hat ihnen geant<gap reason="illegible"/>vortet: das er für seine Person ihm zwar gern verzeihe: die Cron Frankreich aber/ und seiner Kinder Volfart gestattete nicht/ das solche Ubelthat ungestrafft bliebe: müste es demnach den Rechten anbefehlen.</p> <p>Hat also der König befohlen/ mit dem angefangenem Proceß zuverfahren: und ist er/ nach vieler Weitläufftigkeit/ lezlich den 27. Julij/ Morgens/ aus der Bastille in den Palast geführt/ und den Richtern fürgestellt worden. Für welchen er mehr/ was zum Mitleiden / als Bewehrung seiner Unschuld/ dienlich/ fürbrachte. Er zeigte seine Wunden/ deren er mehr dann 35. für das Vatterland empfangen: welcher Anblik vielen die Thränen aus den Augen brachte/ welche es nemlich jammerte das er sich also lassen verleiten/ und seinen statlichen Meriten einen solchen Schandflek angehangen: und der jenige/ welche sie vormals daselbsten mit frolokendem Triumph empfangen/ jezo wie ein Ubelthäter vor ihnen stünde/ und um sein Leben bäte.</p> <p>Under andern Worten/ ist er auf seinen Angeber/ den Herren de la Fin/ gar hefftig heraus gefahren/ hat auch seine Verwand- </p> </div> </body> </text> </TEI> [317/0351]
Nachtzeit war: befahl der König/ man solte schlaffen gehen. Da nun Biron zur Kammer hinaus gieng: folgte Mons. de Vitrj nach / fiel ihm in Wehr/ und sagte: Et solte sie ihm geben/ dañ der König hätts befohlen/ das er ihn gefänglich annehmen solte. Darauf der von Biron anfieng zu schrejen: Soll manmir die Wehr nehmen/ welche dem König/ und der Cron Frankriech so wol gedienet: Wolte sie also nicht von sich geben: sondern begehrte/ es solte jemand zum. König gehen / und für ihn bitteu/ das man jhm die Wehr entweder lassen/ oder aber solches dem ganzem Regiment der Guardi zuverwahren übergeben wölle: gab sie doch endlich von sich/ mit disen disen kleinmütigen Worten: Es ist das erste/ das ich sie von mir gebe/ und auch wol das lezte. Den 18. Julij sein zween vornehme Herren des Parlements/ zu dem Marschall von Biron/ gangen/ ihn zu verhören: der seine fürgehabte Anschläge nicht gelöngnet/ sondern aus der Gefängniß an den König eigenhändig geschriben/ um Verzeihung und Fristung seines Lebens gebeten: seine vor die Cron Frankreich empfangene 36. Wunden erzehlt: und in künfftig beständige Treu angelober. So thaten auch seine Blutsverwanten seinethalten einen Fußfall. Der König aber hat ihnen geant_ vortet: das er für seine Person ihm zwar gern verzeihe: die Cron Frankreich aber/ und seiner Kinder Volfart gestattete nicht/ das solche Ubelthat ungestrafft bliebe: müste es demnach den Rechten anbefehlen.
Hat also der König befohlen/ mit dem angefangenem Proceß zuverfahren: und ist er/ nach vieler Weitläufftigkeit/ lezlich den 27. Julij/ Morgens/ aus der Bastille in den Palast geführt/ und den Richtern fürgestellt worden. Für welchen er mehr/ was zum Mitleiden / als Bewehrung seiner Unschuld/ dienlich/ fürbrachte. Er zeigte seine Wunden/ deren er mehr dann 35. für das Vatterland empfangen: welcher Anblik vielen die Thränen aus den Augen brachte/ welche es nemlich jammerte das er sich also lassen verleiten/ und seinen statlichen Meriten einen solchen Schandflek angehangen: und der jenige/ welche sie vormals daselbsten mit frolokendem Triumph empfangen/ jezo wie ein Ubelthäter vor ihnen stünde/ und um sein Leben bäte.
Under andern Worten/ ist er auf seinen Angeber/ den Herren de la Fin/ gar hefftig heraus gefahren/ hat auch seine Verwand-
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Zitationshilfe: | Meyer, Leonhardt: Theatrum Historicvm [...] Erzehlung der fürnemsten und nuzlichsten Historien und Geschichten. Schaffhausen, 1665, S. 317. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/meyer_theatrum_1665/351>, abgerufen am 07.07.2024. |