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Meyer, Franz Heinrich: Der in Erwegung göttlicher Wollthaten sich recht verhaltende Israeliter. Hildesheim, 1716.

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Herr Niekamp ist dahin / Er ist nunmehr gestorben / Der Leichnam liegt im Sarck / die Seele bleibt unverdorben. Sie ist in GOttes Hand dem Schöpffer hingegeben / Wir dencken offt an dich / du bleibest stets im Leben / Dein wohlerworbner Ruhm und deine Redlichkeit Ist unsrer Vater-Stadt die Zierde jederzeit. Gedencke doch an uns / laß dein Gebät erklingen Im Himmel / da wir GOtt zu Ehren werden singen.

Aus schuldigen Gehorsam und ungemeiner Liebe setzte dieses seinem hochgeehrten Herrn EPHORO und dessen hochwehrtesten Angehortgen zum Nachruhm und Ehren in Eile

JOH. JUST. Grumbrecht / Cantor.

WEr gerne sterben will / hat siegreich überwunden; Weil hier nichts schrecklichers uns düncket als der Tod. Herr Niekamp hatte sich mit GOtte fest verbueden; So kahm der volle Sieg nach seinem Wunsch von GOtt. Ein Sieger heist sein Nahm / wenn man ihn soll erklären; Er hat mit allem Recht den Nahmen mit der That. Die Beute hat Er weg auff Christliches Begehren; Weil / wer da ewig lebt / den Tod besieget hat.

Zum immerwarenden Andencken des Sel. Herrn Superintendenten und dessen wehrten Nahmen schrieb solches

JOH. FRANCISCUS Sprenger / Conrector.

BIS DUO censores Ephori mihi jure feere laborum ANNIS TRIGINTA quos ego QVINQVE colo: GÖTZIUS & BROKIUS, RIMERUS, morte beati; Exequias quorum non comitata suit
Herr Niekamp ist dahin / Er ist nunmehr gestorben / Der Leichnam liegt im Sarck / die Seele bleibt unverdorben. Sie ist in GOttes Hand dem Schöpffer hingegeben / Wir dencken offt an dich / du bleibest stets im Leben / Dein wohlerworbner Ruhm und deine Redlichkeit Ist unsrer Vater-Stadt die Zierde jederzeit. Gedencke doch an uns / laß dein Gebät erklingen Im Himmel / da wir GOtt zu Ehren werden singen.

Aus schuldigen Gehorsam und ungemeiner Liebe setzte dieses seinem hochgeehrten Herrn EPHORO und dessen hochwehrtesten Angehortgen zum Nachruhm und Ehren in Eile

JOH. JUST. Grumbrecht / Cantor.

WEr gerne sterben will / hat siegreich überwunden; Weil hier nichts schrecklichers uns düncket als der Tod. Herr Niekamp hatte sich mit GOtte fest verbueden; So kahm der volle Sieg nach seinem Wunsch von GOtt. Ein Sieger heist sein Nahm / wenn man ihn soll erklären; Er hat mit allem Recht den Nahmen mit der That. Die Beute hat Er weg auff Christliches Begehren; Weil / wer da ewig lebt / den Tod besieget hat.

Zum immerwarenden Andencken des Sel. Herrn Superintendenten und dessen wehrten Nahmen schrieb solches

JOH. FRANCISCUS Sprenger / Conrector.

BIS DUO censores Ephori mihi jure feere laborum ANNIS TRIGINTA quos ego QVINQVE colo: GÖTZIUS & BROKIUS, RIMERUS, morte beati; Exequias quorum non comitata suit
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[69/0071] Herr Niekamp ist dahin / Er ist nunmehr gestorben / Der Leichnam liegt im Sarck / die Seele bleibt unverdorben. Sie ist in GOttes Hand dem Schöpffer hingegeben / Wir dencken offt an dich / du bleibest stets im Leben / Dein wohlerworbner Ruhm und deine Redlichkeit Ist unsrer Vater-Stadt die Zierde jederzeit. Gedencke doch an uns / laß dein Gebät erklingen Im Himmel / da wir GOtt zu Ehren werden singen. Aus schuldigen Gehorsam und ungemeiner Liebe setzte dieses seinem hochgeehrten Herrn EPHORO und dessen hochwehrtesten Angehortgen zum Nachruhm und Ehren in Eile JOH. JUST. Grumbrecht / Cantor. WEr gerne sterben will / hat siegreich überwunden; Weil hier nichts schrecklichers uns düncket als der Tod. Herr Niekamp hatte sich mit GOtte fest verbueden; So kahm der volle Sieg nach seinem Wunsch von GOtt. Ein Sieger heist sein Nahm / wenn man ihn soll erklären; Er hat mit allem Recht den Nahmen mit der That. Die Beute hat Er weg auff Christliches Begehren; Weil / wer da ewig lebt / den Tod besieget hat. Zum immerwarenden Andencken des Sel. Herrn Superintendenten und dessen wehrten Nahmen schrieb solches JOH. FRANCISCUS Sprenger / Conrector. BIS DUO censores mihi jure feere laborum ANNIS TRIGINTA quos ego QVINQVE colo: GÖTZIUS & BROKIUS, RIMERUS, morte beati; Exequias quorum non comitata suit

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Zitationshilfe: Meyer, Franz Heinrich: Der in Erwegung göttlicher Wollthaten sich recht verhaltende Israeliter. Hildesheim, 1716, S. 69. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/meyer_israeliter_1716/71>, abgerufen am 22.11.2024.