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Meyer, Franz Heinrich: Der in Erwegung göttlicher Wollthaten sich recht verhaltende Israeliter. Hildesheim, 1716.

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gewiesenes Predig-Ampt getreten. Anno 1682. den 10ten Novembris hat Er sich mit Einwilligung beyderseits respective Eltern und Anverwandten mit deritzo hochbetrübten Frau Wittwen / damahligen Jungfer Anna Flsabe Schmidts / seligen Hrn. Herman Schmidts / gewesenen Kauff- und Handelsmanns in der Stadt Fürstenau / nachgelassener Eheleiblichen Tochter / in den heiligen Ehestand begeben / Zeitwährender Ehe miteinander gezeuget 13. Kinder / als 6. Söhne und 7. Töchter / von welchen 3. Söhne und 2. Töchter allbereit in dem HErrn verstorben / die übrigen aber / so lange es GOtt gefällt / noch am Leben sind / welcher Frau Wittwe und Kinder der Vater der Barmhertzigkeit und GOtt alles Trostes sich ferner in Gnaden wolle annehmen. Nachdem nun der selige Mann der Iburgischen und Hilterschen Gemeine über fünff Jahr vorgestanden / ist Er von Sr. Hoch-Fürstl. Durchl. Herrn ERNST AUGUST hochseligen Andenckens / als Bischoffen zu Oßnabrück / von besagter Oeroselbiger Fürstl. Schloß-Capelle zu Iburg / auff Recommendation der Hoch-Adelichen Burg-Häuser und sämmtlichen Vorsteher der Evangelischen Gemeine / auch Stiffts Oßnabrück / zu Melle / dahin gnädigst transferiret und befordert / woselbst Er / wie eine weit grössere und Volck-reichere Gemeine / also auch mehrere Gelegenheit bekommen mehr zu arbeiten in des HErrn Weinberge. Er ist daselbst am 20sten Sonntage Trinitatis besagten 1684sten Jahrs introduciret / und denen dreyen / nemlich Adelicher / Bürgerlicher und Kirchspiel-Gemeinen vorgestellet worden. An. 1692. ist Er von vor-hochgedachter Sr. Chur-Fürstl. Durchl. als Bischoffen zu Oßnabrück / zum Consistorial Raht gnädigst beruffen / und auff Dero gnädigen Befehl den 23. April selbigen Jahrs in das Oßnabrückische Land-Consistorium introduciret / welche dreyfache Befoderung nach Iburg / Melle / und ins Consistorium, und andere hohe Chur-Fürstl. Gnade der selige Mann ohn Unterlaß mit unterthänigsten Danck erkannt / gerühmet und sammt denen Seinigen dem hohen Königl. und Chur-Fürstl. Hause / als von welchem Er nechst GOtt all sein Ampts-Glücke und Ehre hatte / alles erwünschte Hochergehen in Geist- und Leiblichen angewünschet und von GOtt erbeten / wie Ihm dann auch nichts liebers würde gewesen seyn / als in eines so gnädigen Landes-Herrn

gewiesenes Predig-Ampt getreten. Anno 1682. den 10ten Novembris hat Er sich mit Einwilligung beyderseits respectivè Eltern und Anverwandten mit deritzo hochbetrübten Frau Wittwen / damahligen Jungfer Anna Flsabe Schmidts / seligen Hrn. Herman Schmidts / gewesenen Kauff- und Handelsmanns in der Stadt Fürstenau / nachgelassener Eheleiblichen Tochter / in den heiligen Ehestand begeben / Zeitwährender Ehe miteinander gezeuget 13. Kinder / als 6. Söhne und 7. Töchter / von welchen 3. Söhne und 2. Töchter allbereit in dem HErrn verstorben / die übrigen aber / so lange es GOtt gefällt / noch am Leben sind / welcher Frau Wittwe und Kinder der Vater der Barmhertzigkeit und GOtt alles Trostes sich ferner in Gnaden wolle annehmen. Nachdem nun der selige Mann der Iburgischen und Hilterschen Gemeine über fünff Jahr vorgestanden / ist Er von Sr. Hoch-Fürstl. Durchl. Herrn ERNST AUGUST hochseligen Andenckens / als Bischoffen zu Oßnabrück / von besagter Oeroselbiger Fürstl. Schloß-Capelle zu Iburg / auff Recommendation der Hoch-Adelichen Burg-Häuser und säm̃tlichen Vorsteher der Evangelischen Gemeine / auch Stiffts Oßnabrück / zu Melle / dahin gnädigst transferiret und befordert / woselbst Er / wie eine weit grössere und Volck-reichere Gemeine / also auch mehrere Gelegenheit bekommen mehr zu arbeiten in des HErrn Weinberge. Er ist daselbst am 20sten Sonntage Trinitatis besagten 1684sten Jahrs introduciret / und denen dreyen / nemlich Adelicher / Bürgerlicher und Kirchspiel-Gemeinen vorgestellet worden. An. 1692. ist Er von vor-hochgedachter Sr. Chur-Fürstl. Durchl. als Bischoffen zu Oßnabrück / zum Consistorial Raht gnädigst beruffen / und auff Dero gnädigen Befehl den 23. April selbigen Jahrs in das Oßnabrückische Land-Consistorium introduciret / welche dreyfache Befoderung nach Iburg / Melle / und ins Consistorium, und andere hohe Chur-Fürstl. Gnade der selige Mann ohn Unterlaß mit unterthänigsten Danck erkannt / gerühmet und sam̃t denen Seinigen dem hohen Königl. und Chur-Fürstl. Hause / als von welchem Er nechst GOtt all sein Ampts-Glücke und Ehre hatte / alles erwünschte Hochergehen in Geist- und Leiblichen angewünschet und von GOtt erbeten / wie Ihm dann auch nichts liebers würde gewesen seyn / als in eines so gnädigen Landes-Herrn

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[47/0049] gewiesenes Predig-Ampt getreten. Anno 1682. den 10ten Novembris hat Er sich mit Einwilligung beyderseits respectivè Eltern und Anverwandten mit deritzo hochbetrübten Frau Wittwen / damahligen Jungfer Anna Flsabe Schmidts / seligen Hrn. Herman Schmidts / gewesenen Kauff- und Handelsmanns in der Stadt Fürstenau / nachgelassener Eheleiblichen Tochter / in den heiligen Ehestand begeben / Zeitwährender Ehe miteinander gezeuget 13. Kinder / als 6. Söhne und 7. Töchter / von welchen 3. Söhne und 2. Töchter allbereit in dem HErrn verstorben / die übrigen aber / so lange es GOtt gefällt / noch am Leben sind / welcher Frau Wittwe und Kinder der Vater der Barmhertzigkeit und GOtt alles Trostes sich ferner in Gnaden wolle annehmen. Nachdem nun der selige Mann der Iburgischen und Hilterschen Gemeine über fünff Jahr vorgestanden / ist Er von Sr. Hoch-Fürstl. Durchl. Herrn ERNST AUGUST hochseligen Andenckens / als Bischoffen zu Oßnabrück / von besagter Oeroselbiger Fürstl. Schloß-Capelle zu Iburg / auff Recommendation der Hoch-Adelichen Burg-Häuser und säm̃tlichen Vorsteher der Evangelischen Gemeine / auch Stiffts Oßnabrück / zu Melle / dahin gnädigst transferiret und befordert / woselbst Er / wie eine weit grössere und Volck-reichere Gemeine / also auch mehrere Gelegenheit bekommen mehr zu arbeiten in des HErrn Weinberge. Er ist daselbst am 20sten Sonntage Trinitatis besagten 1684sten Jahrs introduciret / und denen dreyen / nemlich Adelicher / Bürgerlicher und Kirchspiel-Gemeinen vorgestellet worden. An. 1692. ist Er von vor-hochgedachter Sr. Chur-Fürstl. Durchl. als Bischoffen zu Oßnabrück / zum Consistorial Raht gnädigst beruffen / und auff Dero gnädigen Befehl den 23. April selbigen Jahrs in das Oßnabrückische Land-Consistorium introduciret / welche dreyfache Befoderung nach Iburg / Melle / und ins Consistorium, und andere hohe Chur-Fürstl. Gnade der selige Mann ohn Unterlaß mit unterthänigsten Danck erkannt / gerühmet und sam̃t denen Seinigen dem hohen Königl. und Chur-Fürstl. Hause / als von welchem Er nechst GOtt all sein Ampts-Glücke und Ehre hatte / alles erwünschte Hochergehen in Geist- und Leiblichen angewünschet und von GOtt erbeten / wie Ihm dann auch nichts liebers würde gewesen seyn / als in eines so gnädigen Landes-Herrn

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Zitationshilfe: Meyer, Franz Heinrich: Der in Erwegung göttlicher Wollthaten sich recht verhaltende Israeliter. Hildesheim, 1716, S. 47. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/meyer_israeliter_1716/49>, abgerufen am 09.10.2024.