Menzel, Carl August (Hrsg.): Der praktische Maurer. Halle, 1847.Fünfte Abtheilung. Geräthe, Rüstungen und Hebezeuge. §. 52. Unter Baugeräthen versteht man alle diejenigen Werkzeuge etc., 1) Die Löschbank. Ein rechteckiger Holzkasten, aus 11/4 Zoll dicken Brettern, etwa 4' lang 21/2 -- 3' breit 1' hoch. Es befindet sich darin ein Schieber. Die Löschbank dient, wie schon ihr Name zeigt, zum Löschen des Kalkes, der Schieber zum Auslassen der ge- löschten flüssigen Kalkmasse. 2) Der Kalkkasten. Ein aus Brettern zusammengeschlagener Kasten, im Lichten 2' lang 11/2' breit 1 1/3 ' hoch, mit 2 Handhaben an den kurzen Seiten. Er dient, um den auf die Gerüste gebrachten Kalk während der Arbeit aufzunehmen. 3) Die Karre (Kumptkarre, Radeberre), sie dient Erde, Stei- ne etc. fortzuschaffen. 4) Der Wassereimer, dient das nöthige Wasser zum Aunäs- sen des Mauerwerks während der Arbeit aufzunehmen. 5) Die Mulde, Molle, gewöhnlich aus Weißbuchenholz, 2' lang 14" breit 6" tief. Dient für die Handlanger, um Steine und vor- zugsweise Mörtel auf die Gerüste zu tragen. 6) Die Kalkhacke. Eine eiserne brettförmige Hacke, an hölzer- nem Stiel. Der Stiel 4--5' lang, die eiserne Oese 3" lang 2" breit. Die Hacke 10--11" lang 3" hoch. 7) Die Brechstange. Ein eiserner Stab, unten verstählt, 3--5' lang 1--11/2" stark, oben ein Eisenknopf. Dient zum Wuchten der Steine und auch zur Untersuchung des Baugrundes. 8) Der Blechspaten. Wird bei dem Fundamentgraben, be- sonders in Schutt, gebraucht. 9) Der Deichgräberspaten. Jst von Holz, mit einem Eisen- beschlage, wird bei gewöhnlichen Erdarbeiten gebraucht. Fünfte Abtheilung. Geräthe, Rüſtungen und Hebezeuge. §. 52. Unter Baugeräthen verſteht man alle diejenigen Werkzeuge ꝛc., 1) Die Löſchbank. Ein rechteckiger Holzkaſten, aus 1¼ Zoll dicken Brettern, etwa 4′ lang 2½ — 3′ breit 1′ hoch. Es befindet ſich darin ein Schieber. Die Löſchbank dient, wie ſchon ihr Name zeigt, zum Löſchen des Kalkes, der Schieber zum Auslaſſen der ge- löſchten flüſſigen Kalkmaſſe. 2) Der Kalkkaſten. Ein aus Brettern zuſammengeſchlagener Kaſten, im Lichten 2′ lang 1½′ breit 1⅓′ hoch, mit 2 Handhaben an den kurzen Seiten. Er dient, um den auf die Gerüſte gebrachten Kalk während der Arbeit aufzunehmen. 3) Die Karre (Kumptkarre, Radeberre), ſie dient Erde, Stei- ne ꝛc. fortzuſchaffen. 4) Der Waſſereimer, dient das nöthige Waſſer zum Aunäſ- ſen des Mauerwerks während der Arbeit aufzunehmen. 5) Die Mulde, Molle, gewöhnlich aus Weißbuchenholz, 2′ lang 14″ breit 6″ tief. Dient für die Handlanger, um Steine und vor- zugsweiſe Mörtel auf die Gerüſte zu tragen. 6) Die Kalkhacke. Eine eiſerne brettförmige Hacke, an hölzer- nem Stiel. Der Stiel 4—5′ lang, die eiſerne Oeſe 3″ lang 2″ breit. Die Hacke 10—11″ lang 3″ hoch. 7) Die Brechſtange. Ein eiſerner Stab, unten verſtählt, 3—5′ lang 1—1½″ ſtark, oben ein Eiſenknopf. Dient zum Wuchten der Steine und auch zur Unterſuchung des Baugrundes. 8) Der Blechſpaten. Wird bei dem Fundamentgraben, be- ſonders in Schutt, gebraucht. 9) Der Deichgräberſpaten. Jſt von Holz, mit einem Eiſen- beſchlage, wird bei gewöhnlichen Erdarbeiten gebraucht. <TEI> <text> <body> <pb facs="#f0246"/> <div n="1"> <head> <hi rendition="#g"><hi rendition="#b">Fünfte Abtheilung.</hi><lb/> Geräthe, Rüſtungen und Hebezeuge.</hi> </head><lb/> <milestone rendition="#hr" unit="section"/><lb/> <div n="2"> <head> <hi rendition="#b">§. 52.</hi> </head><lb/> <p>Unter <hi rendition="#g">Baugeräthen</hi> verſteht man alle diejenigen Werkzeuge ꝛc.,<lb/> welche der Maurer zu ſeinem Geſchäft braucht. Da ſie hinlänglich<lb/> bekannt ſind, wollen wir uns mit ihrer Aufzählung und der Anwei-<lb/> ſung wozu ſie gebraucht werden begnügen.</p><lb/> <list> <item>1) <hi rendition="#g">Die Löſchbank.</hi> Ein rechteckiger Holzkaſten, aus 1¼ Zoll<lb/> dicken Brettern, etwa 4′ lang 2½ — 3′ breit 1′ hoch. Es befindet<lb/> ſich darin ein Schieber. Die Löſchbank dient, wie ſchon ihr Name<lb/> zeigt, zum Löſchen des Kalkes, der Schieber zum Auslaſſen der ge-<lb/> löſchten flüſſigen Kalkmaſſe.</item><lb/> <item>2) <hi rendition="#g">Der Kalkkaſten.</hi> Ein aus Brettern zuſammengeſchlagener<lb/> Kaſten, im Lichten 2′ lang 1½′ breit 1⅓′ hoch, mit 2 Handhaben<lb/> an den kurzen Seiten. Er dient, um den auf die Gerüſte gebrachten<lb/> Kalk während der Arbeit aufzunehmen.</item><lb/> <item>3) <hi rendition="#g">Die Karre</hi> (Kumptkarre, Radeberre), ſie dient Erde, Stei-<lb/> ne ꝛc. fortzuſchaffen.</item><lb/> <item>4) <hi rendition="#g">Der Waſſereimer,</hi> dient das nöthige Waſſer zum Aunäſ-<lb/> ſen des Mauerwerks während der Arbeit aufzunehmen.</item><lb/> <item>5) <hi rendition="#g">Die Mulde, Molle,</hi> gewöhnlich aus Weißbuchenholz, 2′ lang<lb/> 14″ breit 6″ tief. Dient für die Handlanger, um Steine und vor-<lb/> zugsweiſe Mörtel auf die Gerüſte zu tragen.</item><lb/> <item>6) <hi rendition="#g">Die Kalkhacke.</hi> Eine eiſerne brettförmige Hacke, an hölzer-<lb/> nem Stiel. Der Stiel 4—5′ lang, die eiſerne Oeſe 3″ lang 2″<lb/> breit. Die Hacke 10—11″ lang 3″ hoch.</item><lb/> <item>7) <hi rendition="#g">Die Brechſtange.</hi> Ein eiſerner Stab, unten verſtählt, 3—5′<lb/> lang 1—1½″ ſtark, oben ein Eiſenknopf. Dient zum Wuchten der<lb/> Steine und auch zur Unterſuchung des Baugrundes.</item><lb/> <item>8) <hi rendition="#g">Der Blechſpaten.</hi> Wird bei dem Fundamentgraben, be-<lb/> ſonders in Schutt, gebraucht.</item><lb/> <item>9) <hi rendition="#g">Der Deichgräberſpaten.</hi> Jſt von Holz, mit einem Eiſen-<lb/> beſchlage, wird bei gewöhnlichen Erdarbeiten gebraucht.</item> </list><lb/> </div> </div> </body> </text> </TEI> [0246]
Fünfte Abtheilung.
Geräthe, Rüſtungen und Hebezeuge.
§. 52.
Unter Baugeräthen verſteht man alle diejenigen Werkzeuge ꝛc.,
welche der Maurer zu ſeinem Geſchäft braucht. Da ſie hinlänglich
bekannt ſind, wollen wir uns mit ihrer Aufzählung und der Anwei-
ſung wozu ſie gebraucht werden begnügen.
1) Die Löſchbank. Ein rechteckiger Holzkaſten, aus 1¼ Zoll
dicken Brettern, etwa 4′ lang 2½ — 3′ breit 1′ hoch. Es befindet
ſich darin ein Schieber. Die Löſchbank dient, wie ſchon ihr Name
zeigt, zum Löſchen des Kalkes, der Schieber zum Auslaſſen der ge-
löſchten flüſſigen Kalkmaſſe.
2) Der Kalkkaſten. Ein aus Brettern zuſammengeſchlagener
Kaſten, im Lichten 2′ lang 1½′ breit 1⅓′ hoch, mit 2 Handhaben
an den kurzen Seiten. Er dient, um den auf die Gerüſte gebrachten
Kalk während der Arbeit aufzunehmen.
3) Die Karre (Kumptkarre, Radeberre), ſie dient Erde, Stei-
ne ꝛc. fortzuſchaffen.
4) Der Waſſereimer, dient das nöthige Waſſer zum Aunäſ-
ſen des Mauerwerks während der Arbeit aufzunehmen.
5) Die Mulde, Molle, gewöhnlich aus Weißbuchenholz, 2′ lang
14″ breit 6″ tief. Dient für die Handlanger, um Steine und vor-
zugsweiſe Mörtel auf die Gerüſte zu tragen.
6) Die Kalkhacke. Eine eiſerne brettförmige Hacke, an hölzer-
nem Stiel. Der Stiel 4—5′ lang, die eiſerne Oeſe 3″ lang 2″
breit. Die Hacke 10—11″ lang 3″ hoch.
7) Die Brechſtange. Ein eiſerner Stab, unten verſtählt, 3—5′
lang 1—1½″ ſtark, oben ein Eiſenknopf. Dient zum Wuchten der
Steine und auch zur Unterſuchung des Baugrundes.
8) Der Blechſpaten. Wird bei dem Fundamentgraben, be-
ſonders in Schutt, gebraucht.
9) Der Deichgräberſpaten. Jſt von Holz, mit einem Eiſen-
beſchlage, wird bei gewöhnlichen Erdarbeiten gebraucht.
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien im Double-Keying-Verfahren von Nicht-Muttersprachlern erfasst und in XML/TEI P5 nach DTA-Basisformat kodiert.
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |