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Menzel, Carl August (Hrsg.): Der praktische Maurer. Halle, 1847.

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Fünfte Abtheilung.
Geräthe, Rüstungen und Hebezeuge.


§. 52.

Unter Baugeräthen versteht man alle diejenigen Werkzeuge etc.,
welche der Maurer zu seinem Geschäft braucht. Da sie hinlänglich
bekannt sind, wollen wir uns mit ihrer Aufzählung und der Anwei-
sung wozu sie gebraucht werden begnügen.

1) Die Löschbank. Ein rechteckiger Holzkasten, aus 11/4 Zoll
dicken Brettern, etwa 4' lang 21/2 -- 3' breit 1' hoch. Es befindet
sich darin ein Schieber. Die Löschbank dient, wie schon ihr Name
zeigt, zum Löschen des Kalkes, der Schieber zum Auslassen der ge-
löschten flüssigen Kalkmasse.
2) Der Kalkkasten. Ein aus Brettern zusammengeschlagener
Kasten, im Lichten 2' lang 11/2' breit 1 1/3 ' hoch, mit 2 Handhaben
an den kurzen Seiten. Er dient, um den auf die Gerüste gebrachten
Kalk während der Arbeit aufzunehmen.
3) Die Karre (Kumptkarre, Radeberre), sie dient Erde, Stei-
ne etc. fortzuschaffen.
4) Der Wassereimer, dient das nöthige Wasser zum Aunäs-
sen des Mauerwerks während der Arbeit aufzunehmen.
5) Die Mulde, Molle, gewöhnlich aus Weißbuchenholz, 2' lang
14" breit 6" tief. Dient für die Handlanger, um Steine und vor-
zugsweise Mörtel auf die Gerüste zu tragen.
6) Die Kalkhacke. Eine eiserne brettförmige Hacke, an hölzer-
nem Stiel. Der Stiel 4--5' lang, die eiserne Oese 3" lang 2"
breit. Die Hacke 10--11" lang 3" hoch.
7) Die Brechstange. Ein eiserner Stab, unten verstählt, 3--5'
lang 1--11/2" stark, oben ein Eisenknopf. Dient zum Wuchten der
Steine und auch zur Untersuchung des Baugrundes.
8) Der Blechspaten. Wird bei dem Fundamentgraben, be-
sonders in Schutt, gebraucht.
9) Der Deichgräberspaten. Jst von Holz, mit einem Eisen-
beschlage, wird bei gewöhnlichen Erdarbeiten gebraucht.
Fünfte Abtheilung.
Geräthe, Rüſtungen und Hebezeuge.


§. 52.

Unter Baugeräthen verſteht man alle diejenigen Werkzeuge ꝛc.,
welche der Maurer zu ſeinem Geſchäft braucht. Da ſie hinlänglich
bekannt ſind, wollen wir uns mit ihrer Aufzählung und der Anwei-
ſung wozu ſie gebraucht werden begnügen.

1) Die Löſchbank. Ein rechteckiger Holzkaſten, aus 1¼ Zoll
dicken Brettern, etwa 4′ lang 2½ — 3′ breit 1′ hoch. Es befindet
ſich darin ein Schieber. Die Löſchbank dient, wie ſchon ihr Name
zeigt, zum Löſchen des Kalkes, der Schieber zum Auslaſſen der ge-
löſchten flüſſigen Kalkmaſſe.
2) Der Kalkkaſten. Ein aus Brettern zuſammengeſchlagener
Kaſten, im Lichten 2′ lang 1½′ breit 1⅓′ hoch, mit 2 Handhaben
an den kurzen Seiten. Er dient, um den auf die Gerüſte gebrachten
Kalk während der Arbeit aufzunehmen.
3) Die Karre (Kumptkarre, Radeberre), ſie dient Erde, Stei-
ne ꝛc. fortzuſchaffen.
4) Der Waſſereimer, dient das nöthige Waſſer zum Aunäſ-
ſen des Mauerwerks während der Arbeit aufzunehmen.
5) Die Mulde, Molle, gewöhnlich aus Weißbuchenholz, 2′ lang
14″ breit 6″ tief. Dient für die Handlanger, um Steine und vor-
zugsweiſe Mörtel auf die Gerüſte zu tragen.
6) Die Kalkhacke. Eine eiſerne brettförmige Hacke, an hölzer-
nem Stiel. Der Stiel 4—5′ lang, die eiſerne Oeſe 3″ lang 2″
breit. Die Hacke 10—11″ lang 3″ hoch.
7) Die Brechſtange. Ein eiſerner Stab, unten verſtählt, 3—5′
lang 1—1½″ ſtark, oben ein Eiſenknopf. Dient zum Wuchten der
Steine und auch zur Unterſuchung des Baugrundes.
8) Der Blechſpaten. Wird bei dem Fundamentgraben, be-
ſonders in Schutt, gebraucht.
9) Der Deichgräberſpaten. Jſt von Holz, mit einem Eiſen-
beſchlage, wird bei gewöhnlichen Erdarbeiten gebraucht.
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[0246] Fünfte Abtheilung. Geräthe, Rüſtungen und Hebezeuge. §. 52. Unter Baugeräthen verſteht man alle diejenigen Werkzeuge ꝛc., welche der Maurer zu ſeinem Geſchäft braucht. Da ſie hinlänglich bekannt ſind, wollen wir uns mit ihrer Aufzählung und der Anwei- ſung wozu ſie gebraucht werden begnügen. 1) Die Löſchbank. Ein rechteckiger Holzkaſten, aus 1¼ Zoll dicken Brettern, etwa 4′ lang 2½ — 3′ breit 1′ hoch. Es befindet ſich darin ein Schieber. Die Löſchbank dient, wie ſchon ihr Name zeigt, zum Löſchen des Kalkes, der Schieber zum Auslaſſen der ge- löſchten flüſſigen Kalkmaſſe. 2) Der Kalkkaſten. Ein aus Brettern zuſammengeſchlagener Kaſten, im Lichten 2′ lang 1½′ breit 1⅓′ hoch, mit 2 Handhaben an den kurzen Seiten. Er dient, um den auf die Gerüſte gebrachten Kalk während der Arbeit aufzunehmen. 3) Die Karre (Kumptkarre, Radeberre), ſie dient Erde, Stei- ne ꝛc. fortzuſchaffen. 4) Der Waſſereimer, dient das nöthige Waſſer zum Aunäſ- ſen des Mauerwerks während der Arbeit aufzunehmen. 5) Die Mulde, Molle, gewöhnlich aus Weißbuchenholz, 2′ lang 14″ breit 6″ tief. Dient für die Handlanger, um Steine und vor- zugsweiſe Mörtel auf die Gerüſte zu tragen. 6) Die Kalkhacke. Eine eiſerne brettförmige Hacke, an hölzer- nem Stiel. Der Stiel 4—5′ lang, die eiſerne Oeſe 3″ lang 2″ breit. Die Hacke 10—11″ lang 3″ hoch. 7) Die Brechſtange. Ein eiſerner Stab, unten verſtählt, 3—5′ lang 1—1½″ ſtark, oben ein Eiſenknopf. Dient zum Wuchten der Steine und auch zur Unterſuchung des Baugrundes. 8) Der Blechſpaten. Wird bei dem Fundamentgraben, be- ſonders in Schutt, gebraucht. 9) Der Deichgräberſpaten. Jſt von Holz, mit einem Eiſen- beſchlage, wird bei gewöhnlichen Erdarbeiten gebraucht.

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Zitationshilfe: Menzel, Carl August (Hrsg.): Der praktische Maurer. Halle, 1847, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/menzel_maurer_1847/246>, abgerufen am 22.11.2024.