ten Weite zum Widerlager; welche Sätze einigermaßen mit ausgeführ- ten Bauwerken übereinstimmen.
Hat man nun die Stärke des Widerlagers für einen Halbkreis von bestimmter Weite festgesetzt, und man wollte das Gewölbe im Spitzbogen, oder auch in einem niedrigeren Bogen ausführen als der Halbkreis ist, so kann man nach Fig. 134. für jeden beliebigen Bo- gen das Widerlager finden, wenn man erst das für den Halbkreis aufgezeichnet hat.
Alle diese Maaßbestimmungen gelten jedoch nur bei niedrigen Widerlagern. Wächst die Höhe der Widerlager, so haben wir (§. 26.) gesehen, daß ihre Stärke schon deswegen zunehmen muß, damit die Mauern sich selbst tragen können.
Es wird daher bei Bestimmung der Widerlagsstärken folgendes Verfahren anwendbar sein: Zuvörderst bestimme man die erforderli- che Widerlagerstärke für das Gewölbe allein, für den Fall daß es platt auf der Erde stünde. Alsdann suche man nach §. 26. für die gegebene Höhe der Widerlagsmauer die Stärke derselben. Fände man diese Stärke geringer, als die Widerlagsstärke des Gewölbes, so muß man dieselbe natürlich mindestens so stark machen, als das Gewölbe- widerlager erfordert. Außerdem aber wird es gut sein, die Mauern immer noch etwas stärker anzulegen, als man gefunden hat, da sie au- ßer sich selbst noch dem Gewölbeschube Widerstand zu leisten haben.
Daß die Widerlagsstärken bei gleicher Gestalt des Bogens (z. B. eines Halbkreises) immer stärker werden, je größer das lichte Maaß des Bogens wird, beruht darauf, weil mit dem größeren Maaße auch die Dicke des Gewölbes, folglich die Schwere desselben, und folglich auch der Seitenschub wachsen, und also dadurch eine immer größere Kraft die Widerlager umzuschieben droht.
Bei den Maurern gilt als praktische Regel das Folgende: Wenn die lichte Weite des Bogens nicht über 24 Fuß beträgt, und die Wider- lager ebenfalls nicht höher sind als 24 Fuß, so nimmt man die dop- pelte Bogendicke zur Widerlagsstärke.
Ueber eine Oeffnung von 24 Fuß würde man eine Bogenstärke von etwa zwei Fuß bedürfen, das Widerlager würde demnach etwa 4 Fuß stark werden, welches mit den vorher erwähnten Maaßen über- einstimmt, denn es wäre eine Bogenweite unter 30 Fuß, und die Wi- derlagsstärke betrüge = 1/6 der lichten Bogenweite.
Für jeden Fuß mehr Widerlagshöhe geben die Maurer noch 1 Zoll an Stärke zu. Ferner gelten folgende, sowohl mit der Er- fahrung als auch mit der Theorie übereinstimmende Regeln: Die
ten Weite zum Widerlager; welche Sätze einigermaßen mit ausgeführ- ten Bauwerken übereinſtimmen.
Hat man nun die Stärke des Widerlagers für einen Halbkreis von beſtimmter Weite feſtgeſetzt, und man wollte das Gewölbe im Spitzbogen, oder auch in einem niedrigeren Bogen ausführen als der Halbkreis iſt, ſo kann man nach Fig. 134. für jeden beliebigen Bo- gen das Widerlager finden, wenn man erſt das für den Halbkreis aufgezeichnet hat.
Alle dieſe Maaßbeſtimmungen gelten jedoch nur bei niedrigen Widerlagern. Wächſt die Höhe der Widerlager, ſo haben wir (§. 26.) geſehen, daß ihre Stärke ſchon deswegen zunehmen muß, damit die Mauern ſich ſelbſt tragen können.
Es wird daher bei Beſtimmung der Widerlagsſtärken folgendes Verfahren anwendbar ſein: Zuvörderſt beſtimme man die erforderli- che Widerlagerſtärke für das Gewölbe allein, für den Fall daß es platt auf der Erde ſtünde. Alsdann ſuche man nach §. 26. für die gegebene Höhe der Widerlagsmauer die Stärke derſelben. Fände man dieſe Stärke geringer, als die Widerlagsſtärke des Gewölbes, ſo muß man dieſelbe natürlich mindeſtens ſo ſtark machen, als das Gewölbe- widerlager erfordert. Außerdem aber wird es gut ſein, die Mauern immer noch etwas ſtärker anzulegen, als man gefunden hat, da ſie au- ßer ſich ſelbſt noch dem Gewölbeſchube Widerſtand zu leiſten haben.
Daß die Widerlagsſtärken bei gleicher Geſtalt des Bogens (z. B. eines Halbkreiſes) immer ſtärker werden, je größer das lichte Maaß des Bogens wird, beruht darauf, weil mit dem größeren Maaße auch die Dicke des Gewölbes, folglich die Schwere deſſelben, und folglich auch der Seitenſchub wachſen, und alſo dadurch eine immer größere Kraft die Widerlager umzuſchieben droht.
Bei den Maurern gilt als praktiſche Regel das Folgende: Wenn die lichte Weite des Bogens nicht über 24 Fuß beträgt, und die Wider- lager ebenfalls nicht höher ſind als 24 Fuß, ſo nimmt man die dop- pelte Bogendicke zur Widerlagsſtärke.
Ueber eine Oeffnung von 24 Fuß würde man eine Bogenſtärke von etwa zwei Fuß bedürfen, das Widerlager würde demnach etwa 4 Fuß ſtark werden, welches mit den vorher erwähnten Maaßen über- einſtimmt, denn es wäre eine Bogenweite unter 30 Fuß, und die Wi- derlagsſtärke betrüge = ⅙ der lichten Bogenweite.
Für jeden Fuß mehr Widerlagshöhe geben die Maurer noch 1 Zoll an Stärke zu. Ferner gelten folgende, ſowohl mit der Er- fahrung als auch mit der Theorie übereinſtimmende Regeln: Die
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ten Weite zum Widerlager; welche Sätze einigermaßen mit ausgeführ-
ten Bauwerken übereinſtimmen.
Hat man nun die Stärke des Widerlagers für einen Halbkreis
von beſtimmter Weite feſtgeſetzt, und man wollte das Gewölbe im
Spitzbogen, oder auch in einem niedrigeren Bogen ausführen als der
Halbkreis iſt, ſo kann man nach Fig. 134. für jeden beliebigen Bo-
gen das Widerlager finden, wenn man erſt das für den Halbkreis
aufgezeichnet hat.
Alle dieſe Maaßbeſtimmungen gelten jedoch nur bei niedrigen
Widerlagern. Wächſt die Höhe der Widerlager, ſo haben wir (§. 26.)
geſehen, daß ihre Stärke ſchon deswegen zunehmen muß, damit die
Mauern ſich ſelbſt tragen können.
Es wird daher bei Beſtimmung der Widerlagsſtärken folgendes
Verfahren anwendbar ſein: Zuvörderſt beſtimme man die erforderli-
che Widerlagerſtärke für das Gewölbe allein, für den Fall daß es
platt auf der Erde ſtünde. Alsdann ſuche man nach §. 26. für die
gegebene Höhe der Widerlagsmauer die Stärke derſelben. Fände man
dieſe Stärke geringer, als die Widerlagsſtärke des Gewölbes, ſo muß
man dieſelbe natürlich mindeſtens ſo ſtark machen, als das Gewölbe-
widerlager erfordert. Außerdem aber wird es gut ſein, die Mauern
immer noch etwas ſtärker anzulegen, als man gefunden hat, da ſie au-
ßer ſich ſelbſt noch dem Gewölbeſchube Widerſtand zu leiſten haben.
Daß die Widerlagsſtärken bei gleicher Geſtalt des Bogens (z. B.
eines Halbkreiſes) immer ſtärker werden, je größer das lichte Maaß
des Bogens wird, beruht darauf, weil mit dem größeren Maaße auch
die Dicke des Gewölbes, folglich die Schwere deſſelben, und folglich
auch der Seitenſchub wachſen, und alſo dadurch eine immer größere
Kraft die Widerlager umzuſchieben droht.
Bei den Maurern gilt als praktiſche Regel das Folgende: Wenn
die lichte Weite des Bogens nicht über 24 Fuß beträgt, und die Wider-
lager ebenfalls nicht höher ſind als 24 Fuß, ſo nimmt man die dop-
pelte Bogendicke zur Widerlagsſtärke.
Ueber eine Oeffnung von 24 Fuß würde man eine Bogenſtärke
von etwa zwei Fuß bedürfen, das Widerlager würde demnach etwa
4 Fuß ſtark werden, welches mit den vorher erwähnten Maaßen über-
einſtimmt, denn es wäre eine Bogenweite unter 30 Fuß, und die Wi-
derlagsſtärke betrüge [FORMEL] = ⅙ der lichten Bogenweite.
Für jeden Fuß mehr Widerlagshöhe geben die Maurer noch
1 Zoll an Stärke zu. Ferner gelten folgende, ſowohl mit der Er-
fahrung als auch mit der Theorie übereinſtimmende Regeln: Die
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Menzel, Carl August (Hrsg.): Der praktische Maurer. Halle, 1847, S. 175. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/menzel_maurer_1847/185>, abgerufen am 16.02.2025.
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