Die Höhe eines solchen Gerüstes richtet sich nach der Höhe der aufzuführenden Mauer. Gewöhnlich wird eine Höhe von 41/2 bis 5 Fuß hinreichend sein, weil alsdann eine Mauer von 8 bis 9 Fuß durch ein nochmaliges Uebereinanderstellen der Form angefertigt wer- den kann, wie aus Fig. 52. deutlich zu sehen, wo die Löcher in der Mauer die Lagen der Schwellen übereinander andeuten.
Die Breite im Lichten der Säulen aa. wird nach der Dicke der aufzuführenden Mauer bestimmt. Gewöhnlich beträgt sie 11/2 bis 2 Fuß. Damit aber auch die zwischen den Mauern fallenden Unterab- theilungen von Zollen erhalten werden können, sind in den Schwellen c. und oberen Querstücken b. lange Zapfenlöcher angebracht, um die Stiele aa. in gehöriger Entfernung richten zu können. Die Schwel- len und oberen Querriegel müssen bei den Zapfenlöchern mit eisernen Ringen versehen sein, um das Aufspalten des Holzes zu verhüten.
Zur Erleichterung des Stellens der Stiele aa. können nach Fig. 48. kleine Löcher iii. etwa 1/2 bis 1/4 Zoll auseinander gebohrt, und eiserne Nägel (Fig. 49 f.) durchgestochen werden, um die Zapfen der Stiele so lange zu halten, bis alles gehörig verkeilt ist. Auch können die Schwellen c. und die Querriegel d. in halbe Zolle einge- theilt werden, um als Maaßstäbe zur Dicke der Mauern zu dienen.
Außer diesen Formengerüsten müssen noch welche für die Ecken der Gebäude vorhanden sein, wie im Grundriß Fig. 47. in der Ecke ersichtlich ist, wo man zugleich sieht, wie die Ecksäulen nach einem einspringenden Winkel gearbeitet sein müssen. Das Holz zu so einem Eckgerüst muß etwas stärker als zu den übrigen genommen werden.
Fig. 51. A. B. zeigt die Form eines Stampfers in Grund- und Aufriß, er muß oberhalb mit einem eisernen Ringe a. umgeben sein, weil sonst durch das anhaltende Stampfen der eigentliche Stampfklotz leicht vom Stiele losgeht. Auch kann er unten noch einen eisernen Ring bekommen.
Längs der Gerüste werden zweizöllige Bohlen, auf beiden Sei- ten gehobelt, gelegt, zwischen welchen man die Erdschichten stampft.
Wenn dergleichen Gebäude ausgeführt werden sollen, so mauert man erst Fundament und Plynthe, letztere mindestens 11/2 oder besser 2 Fuß hoch entweder ganz von Mauersteinen oder doch mindestens eine Rollschicht davon obenauf. Man wird gut thun die Plynthe nicht viel vor der Lehmmauer vorspringen zu lassen, weil sonst der Schlagregen zu viel Spritzwasser an die Lehmmauern bringen würde. Noch besser ist, die Rollschicht etwa 1/2 Zoll vor der übrigen Plynthe vorstehen zu lassen, und dann die Lehmmauer so auf diese Schicht zu
Die Höhe eines ſolchen Gerüſtes richtet ſich nach der Höhe der aufzuführenden Mauer. Gewöhnlich wird eine Höhe von 4½ bis 5 Fuß hinreichend ſein, weil alsdann eine Mauer von 8 bis 9 Fuß durch ein nochmaliges Uebereinanderſtellen der Form angefertigt wer- den kann, wie aus Fig. 52. deutlich zu ſehen, wo die Löcher in der Mauer die Lagen der Schwellen übereinander andeuten.
Die Breite im Lichten der Säulen aa. wird nach der Dicke der aufzuführenden Mauer beſtimmt. Gewöhnlich beträgt ſie 1½ bis 2 Fuß. Damit aber auch die zwiſchen den Mauern fallenden Unterab- theilungen von Zollen erhalten werden können, ſind in den Schwellen c. und oberen Querſtücken b. lange Zapfenlöcher angebracht, um die Stiele aa. in gehöriger Entfernung richten zu können. Die Schwel- len und oberen Querriegel müſſen bei den Zapfenlöchern mit eiſernen Ringen verſehen ſein, um das Aufſpalten des Holzes zu verhüten.
Zur Erleichterung des Stellens der Stiele aa. können nach Fig. 48. kleine Löcher iii. etwa ½ bis ¼ Zoll auseinander gebohrt, und eiſerne Nägel (Fig. 49 f.) durchgeſtochen werden, um die Zapfen der Stiele ſo lange zu halten, bis alles gehörig verkeilt iſt. Auch können die Schwellen c. und die Querriegel d. in halbe Zolle einge- theilt werden, um als Maaßſtäbe zur Dicke der Mauern zu dienen.
Außer dieſen Formengerüſten müſſen noch welche für die Ecken der Gebäude vorhanden ſein, wie im Grundriß Fig. 47. in der Ecke erſichtlich iſt, wo man zugleich ſieht, wie die Eckſäulen nach einem einſpringenden Winkel gearbeitet ſein müſſen. Das Holz zu ſo einem Eckgerüſt muß etwas ſtärker als zu den übrigen genommen werden.
Fig. 51. A. B. zeigt die Form eines Stampfers in Grund- und Aufriß, er muß oberhalb mit einem eiſernen Ringe a. umgeben ſein, weil ſonſt durch das anhaltende Stampfen der eigentliche Stampfklotz leicht vom Stiele losgeht. Auch kann er unten noch einen eiſernen Ring bekommen.
Längs der Gerüſte werden zweizöllige Bohlen, auf beiden Sei- ten gehobelt, gelegt, zwiſchen welchen man die Erdſchichten ſtampft.
Wenn dergleichen Gebäude ausgeführt werden ſollen, ſo mauert man erſt Fundament und Plynthe, letztere mindeſtens 1½ oder beſſer 2 Fuß hoch entweder ganz von Mauerſteinen oder doch mindeſtens eine Rollſchicht davon obenauf. Man wird gut thun die Plynthe nicht viel vor der Lehmmauer vorſpringen zu laſſen, weil ſonſt der Schlagregen zu viel Spritzwaſſer an die Lehmmauern bringen würde. Noch beſſer iſt, die Rollſchicht etwa ½ Zoll vor der übrigen Plynthe vorſtehen zu laſſen, und dann die Lehmmauer ſo auf dieſe Schicht zu
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Die Höhe eines ſolchen Gerüſtes richtet ſich nach der Höhe der
aufzuführenden Mauer. Gewöhnlich wird eine Höhe von 4½ bis 5
Fuß hinreichend ſein, weil alsdann eine Mauer von 8 bis 9 Fuß
durch ein nochmaliges Uebereinanderſtellen der Form angefertigt wer-
den kann, wie aus Fig. 52. deutlich zu ſehen, wo die Löcher in der
Mauer die Lagen der Schwellen übereinander andeuten.
Die Breite im Lichten der Säulen aa. wird nach der Dicke der
aufzuführenden Mauer beſtimmt. Gewöhnlich beträgt ſie 1½ bis 2
Fuß. Damit aber auch die zwiſchen den Mauern fallenden Unterab-
theilungen von Zollen erhalten werden können, ſind in den Schwellen
c. und oberen Querſtücken b. lange Zapfenlöcher angebracht, um die
Stiele aa. in gehöriger Entfernung richten zu können. Die Schwel-
len und oberen Querriegel müſſen bei den Zapfenlöchern mit eiſernen
Ringen verſehen ſein, um das Aufſpalten des Holzes zu verhüten.
Zur Erleichterung des Stellens der Stiele aa. können nach
Fig. 48. kleine Löcher iii. etwa ½ bis ¼ Zoll auseinander gebohrt,
und eiſerne Nägel (Fig. 49 f.) durchgeſtochen werden, um die Zapfen
der Stiele ſo lange zu halten, bis alles gehörig verkeilt iſt. Auch
können die Schwellen c. und die Querriegel d. in halbe Zolle einge-
theilt werden, um als Maaßſtäbe zur Dicke der Mauern zu dienen.
Außer dieſen Formengerüſten müſſen noch welche für die Ecken
der Gebäude vorhanden ſein, wie im Grundriß Fig. 47. in der Ecke
erſichtlich iſt, wo man zugleich ſieht, wie die Eckſäulen nach einem
einſpringenden Winkel gearbeitet ſein müſſen. Das Holz zu ſo einem
Eckgerüſt muß etwas ſtärker als zu den übrigen genommen werden.
Fig. 51. A. B. zeigt die Form eines Stampfers in Grund- und
Aufriß, er muß oberhalb mit einem eiſernen Ringe a. umgeben ſein,
weil ſonſt durch das anhaltende Stampfen der eigentliche Stampfklotz
leicht vom Stiele losgeht. Auch kann er unten noch einen eiſernen
Ring bekommen.
Längs der Gerüſte werden zweizöllige Bohlen, auf beiden Sei-
ten gehobelt, gelegt, zwiſchen welchen man die Erdſchichten ſtampft.
Wenn dergleichen Gebäude ausgeführt werden ſollen, ſo mauert
man erſt Fundament und Plynthe, letztere mindeſtens 1½ oder beſſer
2 Fuß hoch entweder ganz von Mauerſteinen oder doch mindeſtens
eine Rollſchicht davon obenauf. Man wird gut thun die Plynthe
nicht viel vor der Lehmmauer vorſpringen zu laſſen, weil ſonſt der
Schlagregen zu viel Spritzwaſſer an die Lehmmauern bringen würde.
Noch beſſer iſt, die Rollſchicht etwa ½ Zoll vor der übrigen Plynthe
vorſtehen zu laſſen, und dann die Lehmmauer ſo auf dieſe Schicht zu
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Menzel, Carl August (Hrsg.): Der praktische Maurer. Halle, 1847, S. 117. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/menzel_maurer_1847/127>, abgerufen am 16.02.2025.
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