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Menzel, Carl August (Hrsg.): Der praktische Maurer. Halle, 1847.

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Gründen wie bei dem liegenden Roste, eine Verstärkung durch die
Verbreiterung des Rostes erhalten.

Ein Pfahlrost ist die theuerste Gründungsart, welche es giebt,
weshalb man besonders in neuerer Zeit, wo es nur irgend möglich
war, dem liegenden Roste, eben seiner größeren Wohlfeilheit wegen,
den Vorzug gegeben hat.

Auch der stehende Rost muß so tief gelegt werden, daß sein
Belag mindestens einen Fuß tief unter dem niedrigsten Wasserstande
zu liegen kommt, und aus gleichen Gründen wie bei dem liegen-
den Roste.

Spundwände dienen nach dem Vorigen zuweilen zur Anfer-
tigung von Fangedämmen bei sehr wichtigen und langwierigen Was-
serbauten, sonst aber hauptsächlich dazu, irgend ein Bauwerk, welches
am oder im Wasser liegt, davor zu schützen, daß sein Untergrund
(unter dem Fundamente) nicht ausgewaschen werden könne. Auch die
Oberkante des Rähmes, welcher die Spundwand oberhalb begränzt,
muß mindestens einen Fuß tief unter dem niedrigsten Wasserstande
liegen. Das Mauerwerk der Fundamente muß alsdann noch mit auf
den Rähm oder Holm der Spundwand aufgelegt werden, damit die
Last des Mauerwerks die Spundwand niederhalten hilft.

Gründung in Kasten ist noch anzuführen. Sie besteht in
folgendem: Soll bei einem reißenden Wasser z. B. ein Brückenpfeiler
gegründet werden, so wird ein hölzerner Kasten von starkem Zimmer-
werk angefertigt. Den Boden bildet ein liegender Rost, die Seiten-
wände sind so eingerichtet, daß man sie beliebig erhöhen und später-
hin abnehmen kann. Soll nun ein solcher Brückenpfeiler gegründet
werden, so wird zuvörderst der Grund im Wasser möglichst geebnet,
alsdann bringt man den Kasten auf das Wasser über die Stelle wo
der Pfeiler hinkommen soll, und legt ihn dort vor Anker. Alsdann
beginnt man das Mauerwerk, worauf sich der Kasten um so tiefer zu
senken anfängt, je höher man mauert, bis er endlich den Grund er-
reicht. Wenn dies geschehen, nimmt man die Seitenwände des Ka-
stens ab und der Boden desselben, welcher sich mit dem Mauerwerke
in die Tiefe gesenkt hat, bildet nunmehr gleichsam den liegenden Rost,
worauf der aufgeführte Brückenpfeiler ruht.

§. 22. Gründung durch Sandschüttungen.

Jst ein Boden, auf dem gegründet werden soll, zu weich, als
daß er Mauerwerk tragen könnte, und will man zugleich keinen Rost
der Kosten wegen anfertigen, so ist das einfachste Mittel, den weichen

Gründen wie bei dem liegenden Roſte, eine Verſtärkung durch die
Verbreiterung des Roſtes erhalten.

Ein Pfahlroſt iſt die theuerſte Gründungsart, welche es giebt,
weshalb man beſonders in neuerer Zeit, wo es nur irgend möglich
war, dem liegenden Roſte, eben ſeiner größeren Wohlfeilheit wegen,
den Vorzug gegeben hat.

Auch der ſtehende Roſt muß ſo tief gelegt werden, daß ſein
Belag mindeſtens einen Fuß tief unter dem niedrigſten Waſſerſtande
zu liegen kommt, und aus gleichen Gründen wie bei dem liegen-
den Roſte.

Spundwände dienen nach dem Vorigen zuweilen zur Anfer-
tigung von Fangedämmen bei ſehr wichtigen und langwierigen Waſ-
ſerbauten, ſonſt aber hauptſächlich dazu, irgend ein Bauwerk, welches
am oder im Waſſer liegt, davor zu ſchützen, daß ſein Untergrund
(unter dem Fundamente) nicht ausgewaſchen werden könne. Auch die
Oberkante des Rähmes, welcher die Spundwand oberhalb begränzt,
muß mindeſtens einen Fuß tief unter dem niedrigſten Waſſerſtande
liegen. Das Mauerwerk der Fundamente muß alsdann noch mit auf
den Rähm oder Holm der Spundwand aufgelegt werden, damit die
Laſt des Mauerwerks die Spundwand niederhalten hilft.

Gründung in Kaſten iſt noch anzuführen. Sie beſteht in
folgendem: Soll bei einem reißenden Waſſer z. B. ein Brückenpfeiler
gegründet werden, ſo wird ein hölzerner Kaſten von ſtarkem Zimmer-
werk angefertigt. Den Boden bildet ein liegender Roſt, die Seiten-
wände ſind ſo eingerichtet, daß man ſie beliebig erhöhen und ſpäter-
hin abnehmen kann. Soll nun ein ſolcher Brückenpfeiler gegründet
werden, ſo wird zuvörderſt der Grund im Waſſer möglichſt geebnet,
alsdann bringt man den Kaſten auf das Waſſer über die Stelle wo
der Pfeiler hinkommen ſoll, und legt ihn dort vor Anker. Alsdann
beginnt man das Mauerwerk, worauf ſich der Kaſten um ſo tiefer zu
ſenken anfängt, je höher man mauert, bis er endlich den Grund er-
reicht. Wenn dies geſchehen, nimmt man die Seitenwände des Ka-
ſtens ab und der Boden deſſelben, welcher ſich mit dem Mauerwerke
in die Tiefe geſenkt hat, bildet nunmehr gleichſam den liegenden Roſt,
worauf der aufgeführte Brückenpfeiler ruht.

§. 22. Gründung durch Sandſchüttungen.

Jſt ein Boden, auf dem gegründet werden ſoll, zu weich, als
daß er Mauerwerk tragen könnte, und will man zugleich keinen Roſt
der Koſten wegen anfertigen, ſo iſt das einfachſte Mittel, den weichen

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[90/0100] Gründen wie bei dem liegenden Roſte, eine Verſtärkung durch die Verbreiterung des Roſtes erhalten. Ein Pfahlroſt iſt die theuerſte Gründungsart, welche es giebt, weshalb man beſonders in neuerer Zeit, wo es nur irgend möglich war, dem liegenden Roſte, eben ſeiner größeren Wohlfeilheit wegen, den Vorzug gegeben hat. Auch der ſtehende Roſt muß ſo tief gelegt werden, daß ſein Belag mindeſtens einen Fuß tief unter dem niedrigſten Waſſerſtande zu liegen kommt, und aus gleichen Gründen wie bei dem liegen- den Roſte. Spundwände dienen nach dem Vorigen zuweilen zur Anfer- tigung von Fangedämmen bei ſehr wichtigen und langwierigen Waſ- ſerbauten, ſonſt aber hauptſächlich dazu, irgend ein Bauwerk, welches am oder im Waſſer liegt, davor zu ſchützen, daß ſein Untergrund (unter dem Fundamente) nicht ausgewaſchen werden könne. Auch die Oberkante des Rähmes, welcher die Spundwand oberhalb begränzt, muß mindeſtens einen Fuß tief unter dem niedrigſten Waſſerſtande liegen. Das Mauerwerk der Fundamente muß alsdann noch mit auf den Rähm oder Holm der Spundwand aufgelegt werden, damit die Laſt des Mauerwerks die Spundwand niederhalten hilft. Gründung in Kaſten iſt noch anzuführen. Sie beſteht in folgendem: Soll bei einem reißenden Waſſer z. B. ein Brückenpfeiler gegründet werden, ſo wird ein hölzerner Kaſten von ſtarkem Zimmer- werk angefertigt. Den Boden bildet ein liegender Roſt, die Seiten- wände ſind ſo eingerichtet, daß man ſie beliebig erhöhen und ſpäter- hin abnehmen kann. Soll nun ein ſolcher Brückenpfeiler gegründet werden, ſo wird zuvörderſt der Grund im Waſſer möglichſt geebnet, alsdann bringt man den Kaſten auf das Waſſer über die Stelle wo der Pfeiler hinkommen ſoll, und legt ihn dort vor Anker. Alsdann beginnt man das Mauerwerk, worauf ſich der Kaſten um ſo tiefer zu ſenken anfängt, je höher man mauert, bis er endlich den Grund er- reicht. Wenn dies geſchehen, nimmt man die Seitenwände des Ka- ſtens ab und der Boden deſſelben, welcher ſich mit dem Mauerwerke in die Tiefe geſenkt hat, bildet nunmehr gleichſam den liegenden Roſt, worauf der aufgeführte Brückenpfeiler ruht. §. 22. Gründung durch Sandſchüttungen. Jſt ein Boden, auf dem gegründet werden ſoll, zu weich, als daß er Mauerwerk tragen könnte, und will man zugleich keinen Roſt der Koſten wegen anfertigen, ſo iſt das einfachſte Mittel, den weichen

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Zitationshilfe: Menzel, Carl August (Hrsg.): Der praktische Maurer. Halle, 1847, S. 90. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/menzel_maurer_1847/100>, abgerufen am 23.11.2024.