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Menger, Carl: Grundsätze der Volkswirthschaftslehre. Wien, 1871.

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Der menschliche Bedarf.
letztern, das ist die Güterquantitäten kennen, die zur Befriedigung
derselben erforderlich sein werden. Es sind aber hier eben diese
Quantitäten in Frage.

Was nun vorerst unsere Ungewissheit über den Umstand
betrifft, ob sich gewisse Bedürfnisse in dem Zeitraume, auf welchen
sich unsere Vorsorge erstreckt, überhaupt geltend machen
werden, so lehrt uns die Erfahrung, dass durch diese mangel-
hafte Erkenntniss die Vorsorge der Menschen für die eventuelle
Befriedigung dieser Bedürfnisse durchaus nicht ausgeschlossen
wird. Selbst gesunde Personen, die am Lande wohnen, sind, wo-
fern es ihre Mittel erlauben, im Besitze einer Hausapotheke,
oder doch einer Anzahl von Heilmitteln für unvorhergesehene
Fälle, vorsorgliche Hauswirthe besitzen Löschapparate, um für
den Fall einer Feuersbrunst ihr Eigenthum conserviren, und
Waffen, um dasselbe nöthigenfalls vertheidigen zu können, auch
wohl noch feuer- und einbruchsichere Schränke und so viele
andere ähnliche Güter mehr. Ja, ich glaube, dass selbst unter
den Gütern der ärmsten Personen sich irgend welche vorfinden,
welche denselben nur für gewisse unvorhergesehene Fälle dienen
sollen.

Der Umstand, dass es ungewiss ist, ob ein Bedürfniss nach
einem Gute innerhalb jenes Zeitraumes, auf welchen sich unsere
Vorsorge erstreckt, sich überhaupt geltend machen wird, schliesst
demnach die Vorsorge für die eventuelle Befriedigung desselben
nicht aus, und es hat demnach dieser Umstand auch nicht zur
Folge, dass unser Bedarf an den zur Befriedigung dieser Be-
dürfnisse erforderlichen Gütern in Frage steht. Vielmehr sorgen
die Menschen, wofern die ihnen verfügbaren Mittel hiezu aus-
reichen, auch für die eventuelle Befriedigung dieser Bedürfnisse
vor, und rechnen überall dort, wo es sich um die Bestimmung
ihres vollen Bedarfes handelt, auch die für die obigen Zwecke er-
forderlichen Güter in denselben ein*).

Was nun aber hier von jenen Bedürfnissen gesagt wurde,
von welchen es unbestimmt ist, ob sich dieselben überhaupt
geltend machen werden, gilt in gleichem Masse überall dort,

*) Vgl. Condillac: Le commerce et le gouvernement. (I. Chap. 1. p. 248.
ed. Daire.)

Der menschliche Bedarf.
letztern, das ist die Güterquantitäten kennen, die zur Befriedigung
derselben erforderlich sein werden. Es sind aber hier eben diese
Quantitäten in Frage.

Was nun vorerst unsere Ungewissheit über den Umstand
betrifft, ob sich gewisse Bedürfnisse in dem Zeitraume, auf welchen
sich unsere Vorsorge erstreckt, überhaupt geltend machen
werden, so lehrt uns die Erfahrung, dass durch diese mangel-
hafte Erkenntniss die Vorsorge der Menschen für die eventuelle
Befriedigung dieser Bedürfnisse durchaus nicht ausgeschlossen
wird. Selbst gesunde Personen, die am Lande wohnen, sind, wo-
fern es ihre Mittel erlauben, im Besitze einer Hausapotheke,
oder doch einer Anzahl von Heilmitteln für unvorhergesehene
Fälle, vorsorgliche Hauswirthe besitzen Löschapparate, um für
den Fall einer Feuersbrunst ihr Eigenthum conserviren, und
Waffen, um dasselbe nöthigenfalls vertheidigen zu können, auch
wohl noch feuer- und einbruchsichere Schränke und so viele
andere ähnliche Güter mehr. Ja, ich glaube, dass selbst unter
den Gütern der ärmsten Personen sich irgend welche vorfinden,
welche denselben nur für gewisse unvorhergesehene Fälle dienen
sollen.

Der Umstand, dass es ungewiss ist, ob ein Bedürfniss nach
einem Gute innerhalb jenes Zeitraumes, auf welchen sich unsere
Vorsorge erstreckt, sich überhaupt geltend machen wird, schliesst
demnach die Vorsorge für die eventuelle Befriedigung desselben
nicht aus, und es hat demnach dieser Umstand auch nicht zur
Folge, dass unser Bedarf an den zur Befriedigung dieser Be-
dürfnisse erforderlichen Gütern in Frage steht. Vielmehr sorgen
die Menschen, wofern die ihnen verfügbaren Mittel hiezu aus-
reichen, auch für die eventuelle Befriedigung dieser Bedürfnisse
vor, und rechnen überall dort, wo es sich um die Bestimmung
ihres vollen Bedarfes handelt, auch die für die obigen Zwecke er-
forderlichen Güter in denselben ein*).

Was nun aber hier von jenen Bedürfnissen gesagt wurde,
von welchen es unbestimmt ist, ob sich dieselben überhaupt
geltend machen werden, gilt in gleichem Masse überall dort,

*) Vgl. Condillac: Le commerce et le gouvernement. (I. Chap. 1. p. 248.
ed. Daire.)
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[37/0055] Der menschliche Bedarf. letztern, das ist die Güterquantitäten kennen, die zur Befriedigung derselben erforderlich sein werden. Es sind aber hier eben diese Quantitäten in Frage. Was nun vorerst unsere Ungewissheit über den Umstand betrifft, ob sich gewisse Bedürfnisse in dem Zeitraume, auf welchen sich unsere Vorsorge erstreckt, überhaupt geltend machen werden, so lehrt uns die Erfahrung, dass durch diese mangel- hafte Erkenntniss die Vorsorge der Menschen für die eventuelle Befriedigung dieser Bedürfnisse durchaus nicht ausgeschlossen wird. Selbst gesunde Personen, die am Lande wohnen, sind, wo- fern es ihre Mittel erlauben, im Besitze einer Hausapotheke, oder doch einer Anzahl von Heilmitteln für unvorhergesehene Fälle, vorsorgliche Hauswirthe besitzen Löschapparate, um für den Fall einer Feuersbrunst ihr Eigenthum conserviren, und Waffen, um dasselbe nöthigenfalls vertheidigen zu können, auch wohl noch feuer- und einbruchsichere Schränke und so viele andere ähnliche Güter mehr. Ja, ich glaube, dass selbst unter den Gütern der ärmsten Personen sich irgend welche vorfinden, welche denselben nur für gewisse unvorhergesehene Fälle dienen sollen. Der Umstand, dass es ungewiss ist, ob ein Bedürfniss nach einem Gute innerhalb jenes Zeitraumes, auf welchen sich unsere Vorsorge erstreckt, sich überhaupt geltend machen wird, schliesst demnach die Vorsorge für die eventuelle Befriedigung desselben nicht aus, und es hat demnach dieser Umstand auch nicht zur Folge, dass unser Bedarf an den zur Befriedigung dieser Be- dürfnisse erforderlichen Gütern in Frage steht. Vielmehr sorgen die Menschen, wofern die ihnen verfügbaren Mittel hiezu aus- reichen, auch für die eventuelle Befriedigung dieser Bedürfnisse vor, und rechnen überall dort, wo es sich um die Bestimmung ihres vollen Bedarfes handelt, auch die für die obigen Zwecke er- forderlichen Güter in denselben ein *). Was nun aber hier von jenen Bedürfnissen gesagt wurde, von welchen es unbestimmt ist, ob sich dieselben überhaupt geltend machen werden, gilt in gleichem Masse überall dort, *) Vgl. Condillac: Le commerce et le gouvernement. (I. Chap. 1. p. 248. ed. Daire.)

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Zitationshilfe: Menger, Carl: Grundsätze der Volkswirthschaftslehre. Wien, 1871, S. 37. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/menger_volkswirtschaftslehre_1871/55>, abgerufen am 27.04.2024.