Dass die beste Gewährleistung für das Vollgewicht und die verbürgte Feinheit der Münzen durch die Staatsgewalt selbst geboten werden kann, weil dieselbe Jedermann bekannt und von Jedermann anerkannt ist und zugleich die Macht hat, Münz- verbrechen hintanzuhalten und zu bestrafen, liegt in der Natur der Sache. Die Regierungen haben sich es denn auch zumeist zur Pflicht gemacht, die für den Verkehr nöthigen Münzen aus- zuprägen, dabei aber ihre Gewalt nicht selten so sehr miss- braucht, dass bei den wirthschaftenden Subjecten schliesslich der Umstand fast in Vergessenheit gerieth, dass eine Münze nichts anderes sei, als ein seinem Feingehalte und Gewichte nach bestimmtes Stück edles Metall, für dessen Feinheit und Vollwichtigkeit die Würde und Rechtlichkeit des Ausprägers Gewähr leistet, und man sogar darüber in Zweifel gerieth, ob überhaupt das Geld eine Waare sei, ja dasselbe schliesslich für etwas rein Imaginäres und bloss auf menschlicher Convenienz Beruhendes erklärte. Der Umstand, dass die Regierungen das Geld so behandelten, als wäre es thatsächlich lediglich ein Product der menschlichen Convenienz im Allgemeinen und ihrer legislativen Willkür insbesondere, hat solcherart nicht wenig dazu beigetragen, den Irrthümern über das Wesen des Geldes Vorschub zu leisten.
Die Unvollkommenheiten unserer Münzen bestehen haupt- sächlich darin, dass sie ihrem Gewichte nach nicht vollkommen genau fabricirt werden können und selbst die erreichbare Ge- nauigkeit aus practischen Gründen (wegen des Kostenpunctes) bei der in den Münzstätten üblichen Fabrication nicht ange- strebt wird. Die Gebrechen, mit welchen behaftet die Münzen bereits die Münzstätte verlassen, vermehren sich noch während ihres Umlaufes durch Abnutzung, so zwar, dass leicht eine empfindliche Ungleichheit im Gewichte der einzelnen Münzen von gleichem Course entsteht.
Selbstverständlich treten diese Uebelstände um so stärker hervor, je kleiner die Quantitäten sind, in welche das edle Metall getheilt wird. Die Ausmünzung desselben in so leichte Stücke, wie sie der Kleinverkehr erfordert, müsste sogar zu den
gewichte wieder in Einklang zu bringen, so zumal auch in Deutschland und Oesterreich, wo das Zollpfund zur Grundlage des Münzsystems gewählt wurde.
Die Münze.
Dass die beste Gewährleistung für das Vollgewicht und die verbürgte Feinheit der Münzen durch die Staatsgewalt selbst geboten werden kann, weil dieselbe Jedermann bekannt und von Jedermann anerkannt ist und zugleich die Macht hat, Münz- verbrechen hintanzuhalten und zu bestrafen, liegt in der Natur der Sache. Die Regierungen haben sich es denn auch zumeist zur Pflicht gemacht, die für den Verkehr nöthigen Münzen aus- zuprägen, dabei aber ihre Gewalt nicht selten so sehr miss- braucht, dass bei den wirthschaftenden Subjecten schliesslich der Umstand fast in Vergessenheit gerieth, dass eine Münze nichts anderes sei, als ein seinem Feingehalte und Gewichte nach bestimmtes Stück edles Metall, für dessen Feinheit und Vollwichtigkeit die Würde und Rechtlichkeit des Ausprägers Gewähr leistet, und man sogar darüber in Zweifel gerieth, ob überhaupt das Geld eine Waare sei, ja dasselbe schliesslich für etwas rein Imaginäres und bloss auf menschlicher Convenienz Beruhendes erklärte. Der Umstand, dass die Regierungen das Geld so behandelten, als wäre es thatsächlich lediglich ein Product der menschlichen Convenienz im Allgemeinen und ihrer legislativen Willkür insbesondere, hat solcherart nicht wenig dazu beigetragen, den Irrthümern über das Wesen des Geldes Vorschub zu leisten.
Die Unvollkommenheiten unserer Münzen bestehen haupt- sächlich darin, dass sie ihrem Gewichte nach nicht vollkommen genau fabricirt werden können und selbst die erreichbare Ge- nauigkeit aus practischen Gründen (wegen des Kostenpunctes) bei der in den Münzstätten üblichen Fabrication nicht ange- strebt wird. Die Gebrechen, mit welchen behaftet die Münzen bereits die Münzstätte verlassen, vermehren sich noch während ihres Umlaufes durch Abnutzung, so zwar, dass leicht eine empfindliche Ungleichheit im Gewichte der einzelnen Münzen von gleichem Course entsteht.
Selbstverständlich treten diese Uebelstände um so stärker hervor, je kleiner die Quantitäten sind, in welche das edle Metall getheilt wird. Die Ausmünzung desselben in so leichte Stücke, wie sie der Kleinverkehr erfordert, müsste sogar zu den
gewichte wieder in Einklang zu bringen, so zumal auch in Deutschland und Oesterreich, wo das Zollpfund zur Grundlage des Münzsystems gewählt wurde.
<TEI><text><body><divn="1"><divn="2"><pbfacs="#f0301"n="283"/><fwplace="top"type="header">Die Münze.</fw><lb/><p>Dass die beste Gewährleistung für das Vollgewicht und die<lb/>
verbürgte Feinheit der Münzen durch die Staatsgewalt selbst<lb/>
geboten werden kann, weil dieselbe Jedermann bekannt und<lb/>
von Jedermann anerkannt ist und zugleich die Macht hat, Münz-<lb/>
verbrechen hintanzuhalten und zu bestrafen, liegt in der Natur<lb/>
der Sache. Die Regierungen haben sich es denn auch zumeist<lb/>
zur Pflicht gemacht, die für den Verkehr nöthigen Münzen aus-<lb/>
zuprägen, dabei aber ihre Gewalt nicht selten so sehr miss-<lb/>
braucht, dass bei den wirthschaftenden Subjecten schliesslich<lb/>
der Umstand fast in Vergessenheit gerieth, dass eine Münze<lb/>
nichts anderes sei, als ein seinem Feingehalte und Gewichte<lb/>
nach bestimmtes Stück edles Metall, für dessen Feinheit und<lb/>
Vollwichtigkeit die Würde und Rechtlichkeit des Ausprägers<lb/>
Gewähr leistet, und man sogar darüber in Zweifel gerieth, ob<lb/>
überhaupt das Geld eine Waare sei, ja dasselbe schliesslich für<lb/>
etwas rein Imaginäres und bloss auf menschlicher Convenienz<lb/>
Beruhendes erklärte. Der Umstand, dass die Regierungen das<lb/>
Geld so behandelten, als wäre es thatsächlich lediglich ein<lb/>
Product der menschlichen Convenienz im Allgemeinen und ihrer<lb/>
legislativen Willkür insbesondere, hat solcherart nicht wenig<lb/>
dazu beigetragen, den Irrthümern über das Wesen des Geldes<lb/>
Vorschub zu leisten.</p><lb/><p>Die Unvollkommenheiten unserer Münzen bestehen haupt-<lb/>
sächlich darin, dass sie ihrem Gewichte nach nicht vollkommen<lb/>
genau fabricirt werden können und selbst die erreichbare Ge-<lb/>
nauigkeit aus practischen Gründen (wegen des Kostenpunctes)<lb/>
bei der in den Münzstätten üblichen Fabrication nicht ange-<lb/>
strebt wird. Die Gebrechen, mit welchen behaftet die Münzen<lb/>
bereits die Münzstätte verlassen, vermehren sich noch während<lb/>
ihres Umlaufes durch Abnutzung, so zwar, dass leicht eine<lb/>
empfindliche Ungleichheit im Gewichte der einzelnen Münzen<lb/>
von gleichem Course entsteht.</p><lb/><p>Selbstverständlich treten diese Uebelstände um so stärker<lb/>
hervor, je kleiner die Quantitäten sind, in welche das edle<lb/>
Metall getheilt wird. Die Ausmünzung desselben in so leichte<lb/>
Stücke, wie sie der Kleinverkehr erfordert, müsste sogar zu den<lb/><notexml:id="seg2pn_22_2"prev="#seg2pn_22_1"place="foot"n="*)">gewichte wieder in Einklang zu bringen, so zumal auch in Deutschland und<lb/>
Oesterreich, wo das Zollpfund zur Grundlage des Münzsystems gewählt wurde.</note><lb/></p></div></div></body></text></TEI>
[283/0301]
Die Münze.
Dass die beste Gewährleistung für das Vollgewicht und die
verbürgte Feinheit der Münzen durch die Staatsgewalt selbst
geboten werden kann, weil dieselbe Jedermann bekannt und
von Jedermann anerkannt ist und zugleich die Macht hat, Münz-
verbrechen hintanzuhalten und zu bestrafen, liegt in der Natur
der Sache. Die Regierungen haben sich es denn auch zumeist
zur Pflicht gemacht, die für den Verkehr nöthigen Münzen aus-
zuprägen, dabei aber ihre Gewalt nicht selten so sehr miss-
braucht, dass bei den wirthschaftenden Subjecten schliesslich
der Umstand fast in Vergessenheit gerieth, dass eine Münze
nichts anderes sei, als ein seinem Feingehalte und Gewichte
nach bestimmtes Stück edles Metall, für dessen Feinheit und
Vollwichtigkeit die Würde und Rechtlichkeit des Ausprägers
Gewähr leistet, und man sogar darüber in Zweifel gerieth, ob
überhaupt das Geld eine Waare sei, ja dasselbe schliesslich für
etwas rein Imaginäres und bloss auf menschlicher Convenienz
Beruhendes erklärte. Der Umstand, dass die Regierungen das
Geld so behandelten, als wäre es thatsächlich lediglich ein
Product der menschlichen Convenienz im Allgemeinen und ihrer
legislativen Willkür insbesondere, hat solcherart nicht wenig
dazu beigetragen, den Irrthümern über das Wesen des Geldes
Vorschub zu leisten.
Die Unvollkommenheiten unserer Münzen bestehen haupt-
sächlich darin, dass sie ihrem Gewichte nach nicht vollkommen
genau fabricirt werden können und selbst die erreichbare Ge-
nauigkeit aus practischen Gründen (wegen des Kostenpunctes)
bei der in den Münzstätten üblichen Fabrication nicht ange-
strebt wird. Die Gebrechen, mit welchen behaftet die Münzen
bereits die Münzstätte verlassen, vermehren sich noch während
ihres Umlaufes durch Abnutzung, so zwar, dass leicht eine
empfindliche Ungleichheit im Gewichte der einzelnen Münzen
von gleichem Course entsteht.
Selbstverständlich treten diese Uebelstände um so stärker
hervor, je kleiner die Quantitäten sind, in welche das edle
Metall getheilt wird. Die Ausmünzung desselben in so leichte
Stücke, wie sie der Kleinverkehr erfordert, müsste sogar zu den
*)
*) gewichte wieder in Einklang zu bringen, so zumal auch in Deutschland und
Oesterreich, wo das Zollpfund zur Grundlage des Münzsystems gewählt wurde.
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Menger, Carl: Grundsätze der Volkswirthschaftslehre. Wien, 1871, S. 283. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/menger_volkswirtschaftslehre_1871/301>, abgerufen am 31.07.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.