Menger, Carl: Grundsätze der Volkswirthschaftslehre. Wien, 1871.Ueber das jedem Zeitalter eigenthümliche Geld. grosse Zahlungen in Metall, oder Metallgeräthen zu leisten, über-haupt schliessen darf *). Die fortschreitende Cultur, zumal die Trennung der Be- Alle Culturvölker, bei welchen ehedem das Vieh den *) Vgl. Roscher, System, I, §. 118, Not. 5.
Ueber das jedem Zeitalter eigenthümliche Geld. grosse Zahlungen in Metall, oder Metallgeräthen zu leisten, über-haupt schliessen darf *). Die fortschreitende Cultur, zumal die Trennung der Be- Alle Culturvölker, bei welchen ehedem das Vieh den *) Vgl. Roscher, System, I, §. 118, Not. 5.
<TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <p><pb facs="#f0282" n="264"/><fw place="top" type="header">Ueber das jedem Zeitalter eigenthümliche Geld.</fw><lb/> grosse Zahlungen in Metall, oder Metallgeräthen zu leisten, über-<lb/> haupt schliessen darf <note place="foot" n="*)">Vgl. <hi rendition="#g">Roscher</hi>, System, I, §. 118, Not. 5.</note>.</p><lb/> <p>Die fortschreitende Cultur, zumal die Trennung der Be-<lb/> schäftigungen und die natürliche Folge dieser Trennung, die<lb/> allmälige Begründung von Städten mit vorwiegend Industrie<lb/> treibender Bevölkerung, müssen indess allenthalben zur Folge haben,<lb/> dass die Absatzfähigkeit des Viehes in demselben Masse schwindet,<lb/> in welchem sie bei andern Waaren, zumal bei den Nutzmetallen,<lb/> zunimmt. Der Handwerker, der mit dem Ackerbauer einen Tausch<lb/> eingeht, ist wohl nur ausnahmsweise in der Lage, Vieh als<lb/> Geld anzunehmen, und unter allen Umständen ist für den<lb/> Stadtbewohner der vorübergehende Besitz von Vieh nicht nur<lb/> lästig, sondern zugleich mit beträchtlichen ökonomischen Opfern<lb/> verbunden. Selbst für den Landwirth bedeutet die Verwahrung<lb/> und Verpflegung des Viehes nur insolange kein nennenswerthes<lb/> ökonomisches Opfer, als ihm Weideflächen in beliebiger Menge<lb/> zur Verfügung stehen und man das Vieh im Freien zu halten<lb/> gewöhnt ist. Das Vieh büsst demnach mit der fortschreitenden<lb/> Culturentwicklung die weiten Grenzen seiner Absatzfähigkeit<lb/> rücksichtlich des Kreises von Personen, an welche, und des<lb/> Zeitraumes, innerhalb dessen es in ökonomischer Weise abgesetzt<lb/> werden kann, grossentheils ein, während es in Rücksicht auf<lb/> die räumlichen und quantitativen Grenzen seiner Absatzfähig-<lb/> keit gegen andere Güter immer mehr in den Hintergrund tritt.<lb/> Es hört auf, die absatzfähigste Waare, das <hi rendition="#g">ökonomische</hi><lb/> Geld und damit schliesslich und endlich überhaupt Geld zu sein.</p><lb/> <p>Alle Culturvölker, bei welchen ehedem das Vieh den<lb/> Charakter des Geldes hatte, haben denn auch mit dem Ueber-<lb/> gange aus dem Nomadenthume und der reinen Bodenwirthschaft<lb/> in die spätere, daneben Gewerbe treibende Epoche, das Viehgeld<lb/> verlassen und zu den Nutzmetallen, und unter diesen haupt-<lb/> sächlich zu den um ihrer leichten Gewinnung und Geschmeidig-<lb/> keit willen zuerst von den Menschen bearbeiteten: dem Kupfer,<lb/> dem Silber, dem Golde, in einzelnen Fällen auch zum Eisen ge-<lb/> griffen, ein Uebergang, der, sobald er nothwendig geworden, um<lb/> so leichter erfolgte, als überall neben der Viehwährung ohne<lb/></p> </div> </div> </body> </text> </TEI> [264/0282]
Ueber das jedem Zeitalter eigenthümliche Geld.
grosse Zahlungen in Metall, oder Metallgeräthen zu leisten, über-
haupt schliessen darf *).
Die fortschreitende Cultur, zumal die Trennung der Be-
schäftigungen und die natürliche Folge dieser Trennung, die
allmälige Begründung von Städten mit vorwiegend Industrie
treibender Bevölkerung, müssen indess allenthalben zur Folge haben,
dass die Absatzfähigkeit des Viehes in demselben Masse schwindet,
in welchem sie bei andern Waaren, zumal bei den Nutzmetallen,
zunimmt. Der Handwerker, der mit dem Ackerbauer einen Tausch
eingeht, ist wohl nur ausnahmsweise in der Lage, Vieh als
Geld anzunehmen, und unter allen Umständen ist für den
Stadtbewohner der vorübergehende Besitz von Vieh nicht nur
lästig, sondern zugleich mit beträchtlichen ökonomischen Opfern
verbunden. Selbst für den Landwirth bedeutet die Verwahrung
und Verpflegung des Viehes nur insolange kein nennenswerthes
ökonomisches Opfer, als ihm Weideflächen in beliebiger Menge
zur Verfügung stehen und man das Vieh im Freien zu halten
gewöhnt ist. Das Vieh büsst demnach mit der fortschreitenden
Culturentwicklung die weiten Grenzen seiner Absatzfähigkeit
rücksichtlich des Kreises von Personen, an welche, und des
Zeitraumes, innerhalb dessen es in ökonomischer Weise abgesetzt
werden kann, grossentheils ein, während es in Rücksicht auf
die räumlichen und quantitativen Grenzen seiner Absatzfähig-
keit gegen andere Güter immer mehr in den Hintergrund tritt.
Es hört auf, die absatzfähigste Waare, das ökonomische
Geld und damit schliesslich und endlich überhaupt Geld zu sein.
Alle Culturvölker, bei welchen ehedem das Vieh den
Charakter des Geldes hatte, haben denn auch mit dem Ueber-
gange aus dem Nomadenthume und der reinen Bodenwirthschaft
in die spätere, daneben Gewerbe treibende Epoche, das Viehgeld
verlassen und zu den Nutzmetallen, und unter diesen haupt-
sächlich zu den um ihrer leichten Gewinnung und Geschmeidig-
keit willen zuerst von den Menschen bearbeiteten: dem Kupfer,
dem Silber, dem Golde, in einzelnen Fällen auch zum Eisen ge-
griffen, ein Uebergang, der, sobald er nothwendig geworden, um
so leichter erfolgte, als überall neben der Viehwährung ohne
*) Vgl. Roscher, System, I, §. 118, Not. 5.
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien im Double-Keying-Verfahren von Nicht-Muttersprachlern erfasst und in XML/TEI P5 nach DTA-Basisformat kodiert.
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |