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Menger, Carl: Grundsätze der Volkswirthschaftslehre. Wien, 1871.

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Preisbildung und Gütervertheilung bei beiderseitiger Concurrenz.
ausfüllen und den beabsichtigten ökonomischen Nutzen sich zu-
eignen würde.

Was immer demnach die Wirkungen jeder wahren Concur-
renz auf die Gütervertheilung und Preisbildung sind, so viel
steht zunächst fest, dass durch dieselbe jene zwei für die Ge-
sellschaft verderblichsten Auswüchse des Monopolhandels, von
denen wir oben sprachen, jedenfalls beseitigt werden. Weder die
Vernichtung eines Theiles der verfügbaren Quantität der Waare,
rücksichtlich welcher Concurrenz im Anbote besteht, noch auch
die Vernichtung eines Theiles der zu ihrer Hervorbringung dien-
lichen Mittel liegt im Interesse der einzelnen Concurrenten und
die allmählige Ausbeutung der verschiedenen Gesellschafts-
schichten wird unmöglich.

Aber noch eine andere viel wichtigere Folge für das wirth-
schaftliche Leben der Menschen hat das Auftreten der Concur-
renz. Ich meine die Vermehrung der den wirthschaftenden
Menschen verfügbaren Quantitäten der bis dahin monopolisirten
Waare. Das Monopol hat zur Folge, dass der Regel nach nur
ein Theil der dem Monopolisten verfügbaren Quantität der
Monopolgüter zur Veräusserung gelangt, beziehungsweise nur
ein Theil der ihm verfügbaren Productivmittel in Thätigkeit ver-
setzt wird; diesen Uebelstand beseitigt sofort jede wahre Con-
currenz. Aber sie hat den weiteren Erfolg, dass sie die verfüg-
bare Quantität der bis dahin monopolisirten Waare überhaupt
steigert. Es ist jedenfalls eine sehr seltene Erscheinung, dass
die zwei, oder mehreren Concurrenten im Anbote zusammen-
genommen verfügbaren Productionsmittel so eng begrenzt sind,
als diejenigen, über welche ein Monopolist verfügt und die Quan-
tität einer Waare, über welche mehrere Concurrenten zusammen-
genommen verfügen können, ist demnach in der weitaus grössern
Mehrzahl der Fälle bedeutend grösser, als diejenige, welche
ein Monopolist zu Markte zu bringen vermag. Das Auftreten
einer jeden wahren Concurrenz hat demnach zur Folge, dass
nicht nur die gesammte verfügbare Quantität einer Waare
thatsächlich zur Veräusserung gelangt, sondern auch den weitern
viel wichtigeren Erfolg, dass sie diese letztere noch überdiess
bedeutend steigert, solcherart, wenn anders nicht eine natür-
liche Beschränkung der Productionsmittel vorliegt, immer mehr

Preisbildung und Gütervertheilung bei beiderseitiger Concurrenz.
ausfüllen und den beabsichtigten ökonomischen Nutzen sich zu-
eignen würde.

Was immer demnach die Wirkungen jeder wahren Concur-
renz auf die Gütervertheilung und Preisbildung sind, so viel
steht zunächst fest, dass durch dieselbe jene zwei für die Ge-
sellschaft verderblichsten Auswüchse des Monopolhandels, von
denen wir oben sprachen, jedenfalls beseitigt werden. Weder die
Vernichtung eines Theiles der verfügbaren Quantität der Waare,
rücksichtlich welcher Concurrenz im Anbote besteht, noch auch
die Vernichtung eines Theiles der zu ihrer Hervorbringung dien-
lichen Mittel liegt im Interesse der einzelnen Concurrenten und
die allmählige Ausbeutung der verschiedenen Gesellschafts-
schichten wird unmöglich.

Aber noch eine andere viel wichtigere Folge für das wirth-
schaftliche Leben der Menschen hat das Auftreten der Concur-
renz. Ich meine die Vermehrung der den wirthschaftenden
Menschen verfügbaren Quantitäten der bis dahin monopolisirten
Waare. Das Monopol hat zur Folge, dass der Regel nach nur
ein Theil der dem Monopolisten verfügbaren Quantität der
Monopolgüter zur Veräusserung gelangt, beziehungsweise nur
ein Theil der ihm verfügbaren Productivmittel in Thätigkeit ver-
setzt wird; diesen Uebelstand beseitigt sofort jede wahre Con-
currenz. Aber sie hat den weiteren Erfolg, dass sie die verfüg-
bare Quantität der bis dahin monopolisirten Waare überhaupt
steigert. Es ist jedenfalls eine sehr seltene Erscheinung, dass
die zwei, oder mehreren Concurrenten im Anbote zusammen-
genommen verfügbaren Productionsmittel so eng begrenzt sind,
als diejenigen, über welche ein Monopolist verfügt und die Quan-
tität einer Waare, über welche mehrere Concurrenten zusammen-
genommen verfügen können, ist demnach in der weitaus grössern
Mehrzahl der Fälle bedeutend grösser, als diejenige, welche
ein Monopolist zu Markte zu bringen vermag. Das Auftreten
einer jeden wahren Concurrenz hat demnach zur Folge, dass
nicht nur die gesammte verfügbare Quantität einer Waare
thatsächlich zur Veräusserung gelangt, sondern auch den weitern
viel wichtigeren Erfolg, dass sie diese letztere noch überdiess
bedeutend steigert, solcherart, wenn anders nicht eine natür-
liche Beschränkung der Productionsmittel vorliegt, immer mehr

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[210/0228] Preisbildung und Gütervertheilung bei beiderseitiger Concurrenz. ausfüllen und den beabsichtigten ökonomischen Nutzen sich zu- eignen würde. Was immer demnach die Wirkungen jeder wahren Concur- renz auf die Gütervertheilung und Preisbildung sind, so viel steht zunächst fest, dass durch dieselbe jene zwei für die Ge- sellschaft verderblichsten Auswüchse des Monopolhandels, von denen wir oben sprachen, jedenfalls beseitigt werden. Weder die Vernichtung eines Theiles der verfügbaren Quantität der Waare, rücksichtlich welcher Concurrenz im Anbote besteht, noch auch die Vernichtung eines Theiles der zu ihrer Hervorbringung dien- lichen Mittel liegt im Interesse der einzelnen Concurrenten und die allmählige Ausbeutung der verschiedenen Gesellschafts- schichten wird unmöglich. Aber noch eine andere viel wichtigere Folge für das wirth- schaftliche Leben der Menschen hat das Auftreten der Concur- renz. Ich meine die Vermehrung der den wirthschaftenden Menschen verfügbaren Quantitäten der bis dahin monopolisirten Waare. Das Monopol hat zur Folge, dass der Regel nach nur ein Theil der dem Monopolisten verfügbaren Quantität der Monopolgüter zur Veräusserung gelangt, beziehungsweise nur ein Theil der ihm verfügbaren Productivmittel in Thätigkeit ver- setzt wird; diesen Uebelstand beseitigt sofort jede wahre Con- currenz. Aber sie hat den weiteren Erfolg, dass sie die verfüg- bare Quantität der bis dahin monopolisirten Waare überhaupt steigert. Es ist jedenfalls eine sehr seltene Erscheinung, dass die zwei, oder mehreren Concurrenten im Anbote zusammen- genommen verfügbaren Productionsmittel so eng begrenzt sind, als diejenigen, über welche ein Monopolist verfügt und die Quan- tität einer Waare, über welche mehrere Concurrenten zusammen- genommen verfügen können, ist demnach in der weitaus grössern Mehrzahl der Fälle bedeutend grösser, als diejenige, welche ein Monopolist zu Markte zu bringen vermag. Das Auftreten einer jeden wahren Concurrenz hat demnach zur Folge, dass nicht nur die gesammte verfügbare Quantität einer Waare thatsächlich zur Veräusserung gelangt, sondern auch den weitern viel wichtigeren Erfolg, dass sie diese letztere noch überdiess bedeutend steigert, solcherart, wenn anders nicht eine natür- liche Beschränkung der Productionsmittel vorliegt, immer mehr

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Zitationshilfe: Menger, Carl: Grundsätze der Volkswirthschaftslehre. Wien, 1871, S. 210. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/menger_volkswirtschaftslehre_1871/228>, abgerufen am 21.11.2024.