des Preises einer Masseinheit des Monopolgutes von der Er- werbung von Quantitäten desselben ökonomisch ausgeschlossen sind;
zweitens, welchen Einfluss der höhere, oder niedere, vom Monopolisten fixirte Preis auf die zur Veräusserung gelangenden Quantitäten des Monopolgutes hat, und
drittens, in welcher Weise die thatsächlich abgesetzte Quantität des Monopolgutes sich unter die einzelnen Concur- renten um dasselbe vertheilt?
Hier ist nun zunächst sicher, dass, wofern der Monopolist den Preis einer Masseinheit des Monopolgutes so hoch fixiren würde, dass eine solche selbst für den tauschkräftigsten und tauschlustigsten der vorhandenen Concurrenten um das Monopol- gut nicht einen höhern Werth hätte, als der von dem Mono- polisten beanspruchte Preis, sämmtliche Concurrenten um das Monopolgut von der Erwerbung irgend welcher Theilquantitäten desselben ausgeschlossen sein würden und ein Absatz des Monopol- gutes demnach überhaupt nicht stattfinden könnte. Dies würde bei der durch das mehrerwähnte Schema (S. 187) dargestellten Sachlage dann eintreten, wenn der Monopolist A den Preis eines Pferdes z. B. auf 100, oder selbst auch nur auf volle 80 Metzen Getreide fixiren würde, denn es ist klar, dass bei einem solchen Preise die Möglichkeit eines ökonomischen Tau- sches für keinen der in unserem Falle in Betracht kommenden acht Concurrenten um das Monopolgut vorhanden wäre.
Setzen wir nun aber den Fall, der obige Monopolist fixire den Preis eines Pferdes nicht so hoch, dass sämmtliche Con- currenten um das Monopolgut vom Austausche von Quantitäten desselben ökonomisch ausgeschlossen sein würden, so werden dieselben in ihrem Bestreben, ihre ökonomische Lage zu ver- bessern, die sich ihnen darbietende Gelegenheit ohne Zweifel ergreifen und innerhalb der im vorigen Capitel dargelegten Grenzen auch thatsächlich Tauschoperationen mit dem Mono- polisten eingehen. Es ist aber klar, dass der Umfang derselben durch die Höhe der Preise wesentlich mitbestimmt werden wird. Setzen wir z. B. den Fall, dass A den Preis eines Pferdes auf 75 Metzen Getreide fixiren würde, so ist ersichtlich, dass B1 bereits in der Lage wäre, ein solches in ökonomischer Weise
Menger, Volkswirthschaftslehre. 13
Die Preisbildung im Monopolhandel.
des Preises einer Masseinheit des Monopolgutes von der Er- werbung von Quantitäten desselben ökonomisch ausgeschlossen sind;
zweitens, welchen Einfluss der höhere, oder niedere, vom Monopolisten fixirte Preis auf die zur Veräusserung gelangenden Quantitäten des Monopolgutes hat, und
drittens, in welcher Weise die thatsächlich abgesetzte Quantität des Monopolgutes sich unter die einzelnen Concur- renten um dasselbe vertheilt?
Hier ist nun zunächst sicher, dass, wofern der Monopolist den Preis einer Masseinheit des Monopolgutes so hoch fixiren würde, dass eine solche selbst für den tauschkräftigsten und tauschlustigsten der vorhandenen Concurrenten um das Monopol- gut nicht einen höhern Werth hätte, als der von dem Mono- polisten beanspruchte Preis, sämmtliche Concurrenten um das Monopolgut von der Erwerbung irgend welcher Theilquantitäten desselben ausgeschlossen sein würden und ein Absatz des Monopol- gutes demnach überhaupt nicht stattfinden könnte. Dies würde bei der durch das mehrerwähnte Schema (S. 187) dargestellten Sachlage dann eintreten, wenn der Monopolist A den Preis eines Pferdes z. B. auf 100, oder selbst auch nur auf volle 80 Metzen Getreide fixiren würde, denn es ist klar, dass bei einem solchen Preise die Möglichkeit eines ökonomischen Tau- sches für keinen der in unserem Falle in Betracht kommenden acht Concurrenten um das Monopolgut vorhanden wäre.
Setzen wir nun aber den Fall, der obige Monopolist fixire den Preis eines Pferdes nicht so hoch, dass sämmtliche Con- currenten um das Monopolgut vom Austausche von Quantitäten desselben ökonomisch ausgeschlossen sein würden, so werden dieselben in ihrem Bestreben, ihre ökonomische Lage zu ver- bessern, die sich ihnen darbietende Gelegenheit ohne Zweifel ergreifen und innerhalb der im vorigen Capitel dargelegten Grenzen auch thatsächlich Tauschoperationen mit dem Mono- polisten eingehen. Es ist aber klar, dass der Umfang derselben durch die Höhe der Preise wesentlich mitbestimmt werden wird. Setzen wir z. B. den Fall, dass A den Preis eines Pferdes auf 75 Metzen Getreide fixiren würde, so ist ersichtlich, dass B1 bereits in der Lage wäre, ein solches in ökonomischer Weise
Menger, Volkswirthschaftslehre. 13
<TEI><text><body><divn="1"><divn="2"><divn="3"><p><pbfacs="#f0211"n="193"/><fwplace="top"type="header">Die Preisbildung im Monopolhandel.</fw><lb/>
des Preises einer Masseinheit des Monopolgutes von der Er-<lb/>
werbung von Quantitäten desselben ökonomisch ausgeschlossen<lb/>
sind;</p><lb/><p><hirendition="#g">zweitens</hi>, welchen Einfluss der höhere, oder niedere, vom<lb/>
Monopolisten fixirte Preis auf die zur Veräusserung gelangenden<lb/>
Quantitäten des Monopolgutes hat, und</p><lb/><p><hirendition="#g">drittens</hi>, in welcher Weise die thatsächlich abgesetzte<lb/>
Quantität des Monopolgutes sich unter die einzelnen Concur-<lb/>
renten um dasselbe vertheilt?</p><lb/><p>Hier ist nun zunächst sicher, dass, wofern der Monopolist<lb/>
den Preis einer Masseinheit des Monopolgutes so hoch fixiren<lb/>
würde, dass eine solche selbst für den tauschkräftigsten und<lb/>
tauschlustigsten der vorhandenen Concurrenten um das Monopol-<lb/>
gut nicht einen höhern Werth hätte, als der von dem Mono-<lb/>
polisten beanspruchte Preis, sämmtliche Concurrenten um das<lb/>
Monopolgut von der Erwerbung irgend welcher Theilquantitäten<lb/>
desselben ausgeschlossen sein würden und ein Absatz des Monopol-<lb/>
gutes demnach überhaupt nicht stattfinden könnte. Dies würde<lb/>
bei der durch das mehrerwähnte Schema (S. 187) dargestellten<lb/>
Sachlage dann eintreten, wenn der Monopolist A den Preis<lb/>
eines Pferdes z. B. auf 100, oder selbst auch nur auf volle<lb/>
80 Metzen Getreide fixiren würde, denn es ist klar, dass bei<lb/>
einem solchen Preise die Möglichkeit eines ökonomischen Tau-<lb/>
sches für keinen der in unserem Falle in Betracht kommenden<lb/>
acht Concurrenten um das Monopolgut vorhanden wäre.</p><lb/><p>Setzen wir nun aber den Fall, der obige Monopolist fixire<lb/>
den Preis eines Pferdes nicht so hoch, dass sämmtliche Con-<lb/>
currenten um das Monopolgut vom Austausche von Quantitäten<lb/>
desselben ökonomisch ausgeschlossen sein würden, so werden<lb/>
dieselben in ihrem Bestreben, ihre ökonomische Lage zu ver-<lb/>
bessern, die sich ihnen darbietende Gelegenheit ohne Zweifel<lb/>
ergreifen und innerhalb der im vorigen Capitel dargelegten<lb/>
Grenzen auch thatsächlich Tauschoperationen mit dem Mono-<lb/>
polisten eingehen. Es ist aber klar, dass der Umfang derselben<lb/>
durch die Höhe der Preise wesentlich mitbestimmt werden wird.<lb/>
Setzen wir z. B. den Fall, dass A den Preis eines Pferdes auf<lb/>
75 Metzen Getreide fixiren würde, so ist ersichtlich, dass B<hirendition="#sup">1</hi><lb/>
bereits in der Lage wäre, <hirendition="#g">ein</hi> solches in ökonomischer Weise<lb/><fwplace="bottom"type="sig"><hirendition="#g">Menger</hi>, Volkswirthschaftslehre. 13</fw><lb/></p></div></div></div></body></text></TEI>
[193/0211]
Die Preisbildung im Monopolhandel.
des Preises einer Masseinheit des Monopolgutes von der Er-
werbung von Quantitäten desselben ökonomisch ausgeschlossen
sind;
zweitens, welchen Einfluss der höhere, oder niedere, vom
Monopolisten fixirte Preis auf die zur Veräusserung gelangenden
Quantitäten des Monopolgutes hat, und
drittens, in welcher Weise die thatsächlich abgesetzte
Quantität des Monopolgutes sich unter die einzelnen Concur-
renten um dasselbe vertheilt?
Hier ist nun zunächst sicher, dass, wofern der Monopolist
den Preis einer Masseinheit des Monopolgutes so hoch fixiren
würde, dass eine solche selbst für den tauschkräftigsten und
tauschlustigsten der vorhandenen Concurrenten um das Monopol-
gut nicht einen höhern Werth hätte, als der von dem Mono-
polisten beanspruchte Preis, sämmtliche Concurrenten um das
Monopolgut von der Erwerbung irgend welcher Theilquantitäten
desselben ausgeschlossen sein würden und ein Absatz des Monopol-
gutes demnach überhaupt nicht stattfinden könnte. Dies würde
bei der durch das mehrerwähnte Schema (S. 187) dargestellten
Sachlage dann eintreten, wenn der Monopolist A den Preis
eines Pferdes z. B. auf 100, oder selbst auch nur auf volle
80 Metzen Getreide fixiren würde, denn es ist klar, dass bei
einem solchen Preise die Möglichkeit eines ökonomischen Tau-
sches für keinen der in unserem Falle in Betracht kommenden
acht Concurrenten um das Monopolgut vorhanden wäre.
Setzen wir nun aber den Fall, der obige Monopolist fixire
den Preis eines Pferdes nicht so hoch, dass sämmtliche Con-
currenten um das Monopolgut vom Austausche von Quantitäten
desselben ökonomisch ausgeschlossen sein würden, so werden
dieselben in ihrem Bestreben, ihre ökonomische Lage zu ver-
bessern, die sich ihnen darbietende Gelegenheit ohne Zweifel
ergreifen und innerhalb der im vorigen Capitel dargelegten
Grenzen auch thatsächlich Tauschoperationen mit dem Mono-
polisten eingehen. Es ist aber klar, dass der Umfang derselben
durch die Höhe der Preise wesentlich mitbestimmt werden wird.
Setzen wir z. B. den Fall, dass A den Preis eines Pferdes auf
75 Metzen Getreide fixiren würde, so ist ersichtlich, dass B1
bereits in der Lage wäre, ein solches in ökonomischer Weise
Menger, Volkswirthschaftslehre. 13
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Menger, Carl: Grundsätze der Volkswirthschaftslehre. Wien, 1871, S. 193. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/menger_volkswirtschaftslehre_1871/211>, abgerufen am 31.07.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.