Menger, Carl: Grundsätze der Volkswirthschaftslehre. Wien, 1871.Die Preisbildung im Monopolhandel. nicht 90 Metzen Getreide erreichen, oder gar übersteigen dürfte,indem sonst das Tauschgeschäft für B5 den ökonomischen Cha- rakter einbüssen möchte. Fassen wir das Gesagte, das ebensowohl für jeden andern 1. Ein untheilbares Monopolgut fällt bei der Concurrenz 2. Die Preisbildung erfolgt in diesem Falle innerhalb der 3. Die Fixirung des Preises innerhalb der obigen Grenzen b) Preisbildung und Gütervertheilung bei der Concurrenz um Quantitäten eines Monopols. Wir haben in dem Vorangehenden jenen einfachsten Fall Der complicirtere Fall, den wir nunmehr zu behandeln ge- Die Preisbildung im Monopolhandel. nicht 90 Metzen Getreide erreichen, oder gar übersteigen dürfte,indem sonst das Tauschgeschäft für B5 den ökonomischen Cha- rakter einbüssen möchte. Fassen wir das Gesagte, das ebensowohl für jeden andern 1. Ein untheilbares Monopolgut fällt bei der Concurrenz 2. Die Preisbildung erfolgt in diesem Falle innerhalb der 3. Die Fixirung des Preises innerhalb der obigen Grenzen b) Preisbildung und Gütervertheilung bei der Concurrenz um Quantitäten eines Monopols. Wir haben in dem Vorangehenden jenen einfachsten Fall Der complicirtere Fall, den wir nunmehr zu behandeln ge- <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <div n="3"> <p><pb facs="#f0204" n="186"/><fw place="top" type="header">Die Preisbildung im Monopolhandel.</fw><lb/> nicht 90 Metzen Getreide erreichen, oder gar übersteigen dürfte,<lb/> indem sonst das Tauschgeschäft für B<hi rendition="#sup">5</hi> den ökonomischen Cha-<lb/> rakter einbüssen möchte.</p><lb/> <p>Fassen wir das Gesagte, das ebensowohl für jeden andern<lb/> Fall gilt, in welchem zwischen einem Monopolisten, rücksichtlich<lb/> eines untheilbaren Gutes, und mehreren anderen wirthschaftenden<lb/> Subjecten, rücksichtlich eines andern Gutes, die Grundlagen zu<lb/> ökonomischen Tauschoperationen vorliegen, zusammen, so er-<lb/> halten wir die nachfolgenden Grundsätze:</p><lb/> <p>1. Ein untheilbares Monopolgut fällt bei der Concurrenz<lb/> mehrerer wirthschaftender Subjecte, für welche die Grundlagen<lb/> des ökonomischen Tausches rücksichtlich des in Rede stehenden<lb/> Monopolgutes vorhanden sind, demjenigen Concurrenten zu, für<lb/> welchen dasselbe das Aequivalent der grössten Quantität des<lb/> dagegen im Austausche zu bietenden Gutes ist.</p><lb/> <p>2. Die Preisbildung erfolgt in diesem Falle innerhalb der<lb/> Grenzen, welche durch die Aequivalente des in Rede stehenden<lb/> Monopolgutes für die beiden tauschlustigsten, beziehungsweise<lb/> tauschkräftigsten Concurrenten gegeben sind.</p><lb/> <p>3. Die Fixirung des Preises innerhalb der obigen Grenzen<lb/> der Preisbildung erfolgt aber nach den beim isolirten Tausche<lb/> dargelegten Grundsätzen.</p> </div><lb/> <div n="3"> <head>b) Preisbildung und Gütervertheilung bei der Concurrenz um Quantitäten<lb/> eines Monopols.</head><lb/> <p>Wir haben in dem Vorangehenden jenen einfachsten Fall<lb/> des Monopolhandels zum Gegenstande unserer Untersuchung<lb/> gemacht, in welchem ein Monopolist ein <hi rendition="#g">einzelnes, untheil-<lb/> bares</hi> Gut zu Markte bringt und die Preisbildung unter dem<lb/> Einflusse der Concurrenz mehrerer wirthschaftenden Subjecte<lb/> um dasselbe erfolgt.</p><lb/> <p>Der complicirtere Fall, den wir nunmehr zu behandeln ge-<lb/> denken, ist derjenige, in welchem zwischen einem Monopolisten,<lb/> welcher über <hi rendition="#g">Quantitäten</hi> eines Monopolgutes verfügt, einer-<lb/> seits, und mehreren wirthschaftenden Subjecten, welche über<lb/> Quantitäten eines andern Gutes verfügen, andererseits, gleich-<lb/> zeitig die Grundlagen zu ökonomischen Tauschoperationen be-<lb/> stehen.</p><lb/> </div> </div> </div> </body> </text> </TEI> [186/0204]
Die Preisbildung im Monopolhandel.
nicht 90 Metzen Getreide erreichen, oder gar übersteigen dürfte,
indem sonst das Tauschgeschäft für B5 den ökonomischen Cha-
rakter einbüssen möchte.
Fassen wir das Gesagte, das ebensowohl für jeden andern
Fall gilt, in welchem zwischen einem Monopolisten, rücksichtlich
eines untheilbaren Gutes, und mehreren anderen wirthschaftenden
Subjecten, rücksichtlich eines andern Gutes, die Grundlagen zu
ökonomischen Tauschoperationen vorliegen, zusammen, so er-
halten wir die nachfolgenden Grundsätze:
1. Ein untheilbares Monopolgut fällt bei der Concurrenz
mehrerer wirthschaftender Subjecte, für welche die Grundlagen
des ökonomischen Tausches rücksichtlich des in Rede stehenden
Monopolgutes vorhanden sind, demjenigen Concurrenten zu, für
welchen dasselbe das Aequivalent der grössten Quantität des
dagegen im Austausche zu bietenden Gutes ist.
2. Die Preisbildung erfolgt in diesem Falle innerhalb der
Grenzen, welche durch die Aequivalente des in Rede stehenden
Monopolgutes für die beiden tauschlustigsten, beziehungsweise
tauschkräftigsten Concurrenten gegeben sind.
3. Die Fixirung des Preises innerhalb der obigen Grenzen
der Preisbildung erfolgt aber nach den beim isolirten Tausche
dargelegten Grundsätzen.
b) Preisbildung und Gütervertheilung bei der Concurrenz um Quantitäten
eines Monopols.
Wir haben in dem Vorangehenden jenen einfachsten Fall
des Monopolhandels zum Gegenstande unserer Untersuchung
gemacht, in welchem ein Monopolist ein einzelnes, untheil-
bares Gut zu Markte bringt und die Preisbildung unter dem
Einflusse der Concurrenz mehrerer wirthschaftenden Subjecte
um dasselbe erfolgt.
Der complicirtere Fall, den wir nunmehr zu behandeln ge-
denken, ist derjenige, in welchem zwischen einem Monopolisten,
welcher über Quantitäten eines Monopolgutes verfügt, einer-
seits, und mehreren wirthschaftenden Subjecten, welche über
Quantitäten eines andern Gutes verfügen, andererseits, gleich-
zeitig die Grundlagen zu ökonomischen Tauschoperationen be-
stehen.
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien im Double-Keying-Verfahren von Nicht-Muttersprachlern erfasst und in XML/TEI P5 nach DTA-Basisformat kodiert.
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |