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Menger, Carl: Grundsätze der Volkswirthschaftslehre. Wien, 1871.

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Ueber das ursprünglichste Mass des Güterwerthes.
von Getränken, oder aber das verschieden qualificirte Getreide
ohne Wahl für den einen oder den andern Zweck, sondern das
vorzüglichste nach Massgabe des Bedarfes für den ersten, das
vorzüglichere von dem erübrigenden Reste für den letzten, das
Getreide mindester Qualität aber für den Zweck der Vieh-
mästung.

Während demnach bei Gütern, deren Theilquantitäten keine
verschiedene Qualität aufweisen, die gesammte verfügbare Quan-
tität derselben der Gesammtheit jener concreten Bedürfnisse
gegenübersteht, welche mittelst dieser Güter befriedigt werden
können; steht in dem Falle, wo die Theilquantitäten eines Gutes
menschliche Bedürfnisse in qualitativ verschiedener Weise be-
friedigen, nicht mehr die Gesammtheit der verfügbaren Quantität
den bezüglichen Bedürfnissen in ihrer Gesammtheit, sondern jede
verfügbare Quantität von besonderer Qualität auch besondern
Bedürfnissen der wirthschaftenden Menschen gegenüber.

Können nun Güter einer bestimmten Qualität mit Rück-
sicht auf gegebene Gebrauchszwecke durch anders qualificirte
Güter überhaupt nicht ersetzt werden, so findet das oben (S. 99)
dargelegte Gesetz der Werthbestimmung auf die concreten Quan-
titäten dieser Güter schon an und für sich seine volle Anwendung.
Der Werth concreter Quantitäten derselben ist nämlich gleich der
Bedeutung der mindest wichtigen Bedürfnissbefriedigung, für
welche durch die gesammte verfügbare Quantität des bestimmt
qualificirten Gutes noch vorgesorgt ist, denn diese Bedürfniss-
befriedigung ist es, rücksichtlich welcher wir von der Verfügung
über ein concretes Gut der obigen Qualität thatsächlich ab-
hängig sind.

Können dagegen menschliche Bedürfnisse durch verschieden
qualificirte Güter, wenngleich auch in qualitativ verschiedener
Weise befriedigt werden, so zwar, dass Güter der einen Qualität
durch solche einer andern, wenngleich auch nicht mit derselben
Wirksamkeit, ersetzt werden können, so ist der Werth eines
concreten bestimmt qualificirten Gutes, oder einer solchen Theil-
quantität, gleich der Bedeutung der am wenigsten wichtigen
Bedürfnissbefriedigung, für welche durch Güter der in Rede
stehenden Qualität vorgesorgt ist, abzüglich einer um so grössern
Werthquote, je geringer der Werth der Güter minderer Qualität

Ueber das ursprünglichste Mass des Güterwerthes.
von Getränken, oder aber das verschieden qualificirte Getreide
ohne Wahl für den einen oder den andern Zweck, sondern das
vorzüglichste nach Massgabe des Bedarfes für den ersten, das
vorzüglichere von dem erübrigenden Reste für den letzten, das
Getreide mindester Qualität aber für den Zweck der Vieh-
mästung.

Während demnach bei Gütern, deren Theilquantitäten keine
verschiedene Qualität aufweisen, die gesammte verfügbare Quan-
tität derselben der Gesammtheit jener concreten Bedürfnisse
gegenübersteht, welche mittelst dieser Güter befriedigt werden
können; steht in dem Falle, wo die Theilquantitäten eines Gutes
menschliche Bedürfnisse in qualitativ verschiedener Weise be-
friedigen, nicht mehr die Gesammtheit der verfügbaren Quantität
den bezüglichen Bedürfnissen in ihrer Gesammtheit, sondern jede
verfügbare Quantität von besonderer Qualität auch besondern
Bedürfnissen der wirthschaftenden Menschen gegenüber.

Können nun Güter einer bestimmten Qualität mit Rück-
sicht auf gegebene Gebrauchszwecke durch anders qualificirte
Güter überhaupt nicht ersetzt werden, so findet das oben (S. 99)
dargelegte Gesetz der Werthbestimmung auf die concreten Quan-
titäten dieser Güter schon an und für sich seine volle Anwendung.
Der Werth concreter Quantitäten derselben ist nämlich gleich der
Bedeutung der mindest wichtigen Bedürfnissbefriedigung, für
welche durch die gesammte verfügbare Quantität des bestimmt
qualificirten Gutes noch vorgesorgt ist, denn diese Bedürfniss-
befriedigung ist es, rücksichtlich welcher wir von der Verfügung
über ein concretes Gut der obigen Qualität thatsächlich ab-
hängig sind.

Können dagegen menschliche Bedürfnisse durch verschieden
qualificirte Güter, wenngleich auch in qualitativ verschiedener
Weise befriedigt werden, so zwar, dass Güter der einen Qualität
durch solche einer andern, wenngleich auch nicht mit derselben
Wirksamkeit, ersetzt werden können, so ist der Werth eines
concreten bestimmt qualificirten Gutes, oder einer solchen Theil-
quantität, gleich der Bedeutung der am wenigsten wichtigen
Bedürfnissbefriedigung, für welche durch Güter der in Rede
stehenden Qualität vorgesorgt ist, abzüglich einer um so grössern
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[118/0136] Ueber das ursprünglichste Mass des Güterwerthes. von Getränken, oder aber das verschieden qualificirte Getreide ohne Wahl für den einen oder den andern Zweck, sondern das vorzüglichste nach Massgabe des Bedarfes für den ersten, das vorzüglichere von dem erübrigenden Reste für den letzten, das Getreide mindester Qualität aber für den Zweck der Vieh- mästung. Während demnach bei Gütern, deren Theilquantitäten keine verschiedene Qualität aufweisen, die gesammte verfügbare Quan- tität derselben der Gesammtheit jener concreten Bedürfnisse gegenübersteht, welche mittelst dieser Güter befriedigt werden können; steht in dem Falle, wo die Theilquantitäten eines Gutes menschliche Bedürfnisse in qualitativ verschiedener Weise be- friedigen, nicht mehr die Gesammtheit der verfügbaren Quantität den bezüglichen Bedürfnissen in ihrer Gesammtheit, sondern jede verfügbare Quantität von besonderer Qualität auch besondern Bedürfnissen der wirthschaftenden Menschen gegenüber. Können nun Güter einer bestimmten Qualität mit Rück- sicht auf gegebene Gebrauchszwecke durch anders qualificirte Güter überhaupt nicht ersetzt werden, so findet das oben (S. 99) dargelegte Gesetz der Werthbestimmung auf die concreten Quan- titäten dieser Güter schon an und für sich seine volle Anwendung. Der Werth concreter Quantitäten derselben ist nämlich gleich der Bedeutung der mindest wichtigen Bedürfnissbefriedigung, für welche durch die gesammte verfügbare Quantität des bestimmt qualificirten Gutes noch vorgesorgt ist, denn diese Bedürfniss- befriedigung ist es, rücksichtlich welcher wir von der Verfügung über ein concretes Gut der obigen Qualität thatsächlich ab- hängig sind. Können dagegen menschliche Bedürfnisse durch verschieden qualificirte Güter, wenngleich auch in qualitativ verschiedener Weise befriedigt werden, so zwar, dass Güter der einen Qualität durch solche einer andern, wenngleich auch nicht mit derselben Wirksamkeit, ersetzt werden können, so ist der Werth eines concreten bestimmt qualificirten Gutes, oder einer solchen Theil- quantität, gleich der Bedeutung der am wenigsten wichtigen Bedürfnissbefriedigung, für welche durch Güter der in Rede stehenden Qualität vorgesorgt ist, abzüglich einer um so grössern Werthquote, je geringer der Werth der Güter minderer Qualität

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Zitationshilfe: Menger, Carl: Grundsätze der Volkswirthschaftslehre. Wien, 1871, S. 118. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/menger_volkswirtschaftslehre_1871/136>, abgerufen am 24.11.2024.