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Menger, Carl: Die Irrthümer des Historismus in der deutschen Nationalökonomie. Wien, 1884.

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genannten Wissenschaften bezeichnete ich der näheren
Erklärung willen aber als ein solches, wie etwa jenes
der Anatomie und Physiologie zur Chirurgie und Thera-
pie. *) Die theoretische Volkswirthschaftslehre sei in
ähnlicher Weise die theoretische Grundlage der prak-
tischen Wissenschaften von der Volkswirthschaft, wie
die Anatomie und die Physiologie die theoretische Grund-
lage jener Wissenschaften, welche uns die Grundsätze
und Vorgangsweisen zum zweckmässigen Eingreifen
in den menschlichen Organismus lehren.

Ich glaubte nach dem Gesagten mich für Alle,
für welche wissenschaftliche Werke überhaupt ge-
schrieben sind, verständlich genug ausgedrückt zu
haben. Zum Ueberflusse fügte ich indess zu den obigen
Ausführungen noch die Bemerkung hinzu, dass die
praktischen Wissenschaften von der Volkswirthschaft
selbst wieder praktischer Anwendung fähig seien, und die
obigen Wissenschaften und die Praxis der Volkswirth-
schaftspolitiker und der Finanzmänner desshalb nicht
verwechselt werden dürfen, zwischen welchen vielmehr
der nämliche Unterschied bestehe, wie etwa zwischen der
Chirurgie und der Therapie, (welche ja auch praktische
Wissenschaften seien!) und der Praxis wissenschaft-
lich gebildeter Aerzte, oder wie zwischen der chemi-
schen und der mechanischen Technologie und der Thätig-
keit der praktischen Chemiker und Mechaniker. **)

Hören wir nun, was Schmoller gegen diese
Ausführungen zu bemerken hat.

Derselbe schreibt wörtlich: "Gewiss wollen diese
Disciplinen (die Volkswirthschaftspolitik und die Finanz-
wissenschaft), so wie sie gewöhnlich vorgetragen werden

*) A. a. O. S. 246.
**) Ebend., S. 245 ff.

genannten Wissenschaften bezeichnete ich der näheren
Erklärung willen aber als ein solches, wie etwa jenes
der Anatomie und Physiologie zur Chirurgie und Thera-
pie. *) Die theoretische Volkswirthschaftslehre sei in
ähnlicher Weise die theoretische Grundlage der prak-
tischen Wissenschaften von der Volkswirthschaft, wie
die Anatomie und die Physiologie die theoretische Grund-
lage jener Wissenschaften, welche uns die Grundsätze
und Vorgangsweisen zum zweckmässigen Eingreifen
in den menschlichen Organismus lehren.

Ich glaubte nach dem Gesagten mich für Alle,
für welche wissenschaftliche Werke überhaupt ge-
schrieben sind, verständlich genug ausgedrückt zu
haben. Zum Ueberflusse fügte ich indess zu den obigen
Ausführungen noch die Bemerkung hinzu, dass die
praktischen Wissenschaften von der Volkswirthschaft
selbst wieder praktischer Anwendung fähig seien, und die
obigen Wissenschaften und die Praxis der Volkswirth-
schaftspolitiker und der Finanzmänner desshalb nicht
verwechselt werden dürfen, zwischen welchen vielmehr
der nämliche Unterschied bestehe, wie etwa zwischen der
Chirurgie und der Therapie, (welche ja auch praktische
Wissenschaften seien!) und der Praxis wissenschaft-
lich gebildeter Aerzte, oder wie zwischen der chemi-
schen und der mechanischen Technologie und der Thätig-
keit der praktischen Chemiker und Mechaniker. **)

Hören wir nun, was Schmoller gegen diese
Ausführungen zu bemerken hat.

Derselbe schreibt wörtlich: „Gewiss wollen diese
Disciplinen (die Volkswirthschaftspolitik und die Finanz-
wissenschaft), so wie sie gewöhnlich vorgetragen werden

*) A. a. O. S. 246.
**) Ebend., S. 245 ff.
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[52/0068] genannten Wissenschaften bezeichnete ich der näheren Erklärung willen aber als ein solches, wie etwa jenes der Anatomie und Physiologie zur Chirurgie und Thera- pie. *) Die theoretische Volkswirthschaftslehre sei in ähnlicher Weise die theoretische Grundlage der prak- tischen Wissenschaften von der Volkswirthschaft, wie die Anatomie und die Physiologie die theoretische Grund- lage jener Wissenschaften, welche uns die Grundsätze und Vorgangsweisen zum zweckmässigen Eingreifen in den menschlichen Organismus lehren. Ich glaubte nach dem Gesagten mich für Alle, für welche wissenschaftliche Werke überhaupt ge- schrieben sind, verständlich genug ausgedrückt zu haben. Zum Ueberflusse fügte ich indess zu den obigen Ausführungen noch die Bemerkung hinzu, dass die praktischen Wissenschaften von der Volkswirthschaft selbst wieder praktischer Anwendung fähig seien, und die obigen Wissenschaften und die Praxis der Volkswirth- schaftspolitiker und der Finanzmänner desshalb nicht verwechselt werden dürfen, zwischen welchen vielmehr der nämliche Unterschied bestehe, wie etwa zwischen der Chirurgie und der Therapie, (welche ja auch praktische Wissenschaften seien!) und der Praxis wissenschaft- lich gebildeter Aerzte, oder wie zwischen der chemi- schen und der mechanischen Technologie und der Thätig- keit der praktischen Chemiker und Mechaniker. **) Hören wir nun, was Schmoller gegen diese Ausführungen zu bemerken hat. Derselbe schreibt wörtlich: „Gewiss wollen diese Disciplinen (die Volkswirthschaftspolitik und die Finanz- wissenschaft), so wie sie gewöhnlich vorgetragen werden *) A. a. O. S. 246. **) Ebend., S. 245 ff.

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Zitationshilfe: Menger, Carl: Die Irrthümer des Historismus in der deutschen Nationalökonomie. Wien, 1884, S. 52. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/menger_historismus_1884/68>, abgerufen am 21.11.2024.