Mendelssohn, Moses: Jerusalem oder über religiöse Macht und Judenthum. Berlin, 1783.ten lebten, hatten ihren Unterhalt von Gott. Und nun auch die Verbrechen. Jeder Fre- Ewige
ten lebten, hatten ihren Unterhalt von Gott. Und nun auch die Verbrechen. Jeder Fre- Ewige
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ten lebten, hatten ihren Unterhalt von Gott.
Sie ſollten kein Eigentum im Lande haben,
den Gott iſt ihr Eigentum. Wer auſſer-
halb Landes herumtreiben muß, der dienet
fremden Goͤttern. Dieſes kann in verſchiede-
nen Stellen der Schrift nicht im buchſtaͤblichen
Verſtande genommen werden, und bedeutet im
Grund nicht mehr, als er iſt fremden politi-
ſchen Geſetzen unterworfen, die nicht, wie
die vaterlaͤndiſchen, zugleich gottesdienſt-
lich ſind.
Und nun auch die Verbrechen. Jeder Fre-
vel wider das Anſehen Gottes, als des Geſetz-
gebers der Nation, war ein Verbrechen wider
die Majeſtaͤt, und alſo ein Staatsverbrechen.
Wer Gott laͤſterte, war ein Majeſtaͤtsſchaͤnder;
wer den Sabbath freventlich entheiligte, hob,
in ſo weit es an ihm lag, ein Grundgeſetz der
buͤrgerlichen Geſellſchaft auf, denn auf der Ein-
ſetzung dieſes Tages beruhete ein weſentlicher
Theil der Verfaſſung. Der Sabbath ſey ein
ewiger Bund zwiſchen mir und den
Kindern Iſraels, ſpricht der Herr, ein
immerwaͤhren des Zeichen, daß der
Ewige
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