Mendelssohn, Moses: Jerusalem oder über religiöse Macht und Judenthum. Berlin, 1783."fällig seyn kann. Indessen ist es wahr, daß Mo- "ner B 3
„faͤllig ſeyn kann. Indeſſen iſt es wahr, daß Mo- „ner B 3
<TEI> <text> <body> <div n="1"> <p><pb facs="#f0123" n="21"/> „faͤllig ſeyn kann. Indeſſen iſt es wahr, daß Mo-<lb/> „ſes Zwang und poſitive Strafen — an Nicht-<lb/> „beobachtung gottesdienſtlicher Pflichten bindet.<lb/> „Sein ſtatuariſches Kirchenrecht befiehlt den<lb/> „Sabbathsuͤbertreter, den Laͤſterer des goͤttli-<lb/> „chen Namens und andere Abweichende von<lb/> „ſeinem Geſetze mit Steinigung und Tode<lb/> „zu beſtrafen.“ — — „Das ganze Kirchen-<lb/> „ſyſtem Moſe,“ ſpricht er an einer andern<lb/> Stelle, „war nicht nur Unterricht und Anwei-<lb/> „ſung zu Pflichten, ſondern es war zugleich<lb/> „mit dem ſtrengſten Kirchenrechte verbunden.<lb/> „Der Arm der Kirche war mit dem Schwerdt<lb/> „des Fluchs bewafnet. — Verflucht, heißt<lb/> „es, wer nicht haͤlt alle Worte dieſes Geſe-<lb/> „tzes, daß er darnach thue u. ſ. w. — Und<lb/> „dieſer Fluch war in den Haͤnden der erſten Die-<lb/> „ner der Kirche. — Das bewafnete Kirchenrecht<lb/> „iſt immer einer der vorzuͤglichſten Grundſteine<lb/> „der juͤdiſchen Religion ſelbſt, und ein Haupt-<lb/> „artikel in dem Glaubensſyſtem Ihrer Vaͤ-<lb/> „ter. In wiefern koͤnnen Sie, mein Theurer<lb/> „Herr Mendelsſohn, bey dem Glauben Ihrer<lb/> „Vaͤter beharren, und durch Wegraͤumung ſei-<lb/> <fw place="bottom" type="sig">B 3</fw><fw place="bottom" type="catch">„ner</fw><lb/></p> </div> </body> </text> </TEI> [21/0123]
„faͤllig ſeyn kann. Indeſſen iſt es wahr, daß Mo-
„ſes Zwang und poſitive Strafen — an Nicht-
„beobachtung gottesdienſtlicher Pflichten bindet.
„Sein ſtatuariſches Kirchenrecht befiehlt den
„Sabbathsuͤbertreter, den Laͤſterer des goͤttli-
„chen Namens und andere Abweichende von
„ſeinem Geſetze mit Steinigung und Tode
„zu beſtrafen.“ — — „Das ganze Kirchen-
„ſyſtem Moſe,“ ſpricht er an einer andern
Stelle, „war nicht nur Unterricht und Anwei-
„ſung zu Pflichten, ſondern es war zugleich
„mit dem ſtrengſten Kirchenrechte verbunden.
„Der Arm der Kirche war mit dem Schwerdt
„des Fluchs bewafnet. — Verflucht, heißt
„es, wer nicht haͤlt alle Worte dieſes Geſe-
„tzes, daß er darnach thue u. ſ. w. — Und
„dieſer Fluch war in den Haͤnden der erſten Die-
„ner der Kirche. — Das bewafnete Kirchenrecht
„iſt immer einer der vorzuͤglichſten Grundſteine
„der juͤdiſchen Religion ſelbſt, und ein Haupt-
„artikel in dem Glaubensſyſtem Ihrer Vaͤ-
„ter. In wiefern koͤnnen Sie, mein Theurer
„Herr Mendelsſohn, bey dem Glauben Ihrer
„Vaͤter beharren, und durch Wegraͤumung ſei-
„ner
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