Mendelssohn, Moses: Jerusalem oder über religiöse Macht und Judenthum. Berlin, 1783.Mit weiser Mäßigung hat er zwar die Vorrechte sie um einem Manne nach seinem Tode Gerechtigkeit wiederfahren zu lassen, der in seinem Leben so all- gemein gerecht gewesen. "Der Verfasser der "Eyhemeriden der Menschheit stimmet auch mit "Herrn Mendelssohn gänzlich in demjenigen "überein, was er von den gesetzgebenden Rech- "ten der Obrigkeit über die Meinung der Bür- "ger und von den Verkommnissen sagt, welche "einzelne Menschen unter einander über solche "Meinungen eingehen können. Und diese Den- "kungsart hat er nicht erst seit Herrn Dohm "und Herrn Leßing angenommen; sondern er hat "sich schon vor mehr als dreyßig Jahren dazu be- "kannt. Auf die gleiche Weise hat er auch schon "lange anerkannt, daß dasienige, was man Re- "ligionsduldung nennet, nicht eine Gnade, son- "dern eine Pflicht der Regierung sey. Deutlicher "konnte man sich nicht ausdrücken, als folgen- "dermaßen *): Wenn also eine oder mehrere "Religionen in seinem Staate eingeführt sind; "so erlaubt ein weiser und gerechter Landesherr "sich nicht, die Rechte derselben zu dem Be- "sten der seinigen anzugreifen. Jede Kirche, "jede Vereinigung, welche den Gottesdienst zur Ab- *) Träume eines Menschenfreundes, Band 2. S. 12. und 13. A 4
Mit weiſer Maͤßigung hat er zwar die Vorrechte ſie um einem Manne nach ſeinem Tode Gerechtigkeit wiederfahren zu laſſen, der in ſeinem Leben ſo all- gemein gerecht geweſen. „Der Verfaſſer der „Eyhemeriden der Menſchheit ſtimmet auch mit „Herrn Mendelsſohn gaͤnzlich in demjenigen „uͤberein, was er von den geſetzgebenden Rech- „ten der Obrigkeit uͤber die Meinung der Buͤr- „ger und von den Verkommniſſen ſagt, welche „einzelne Menſchen unter einander uͤber ſolche „Meinungen eingehen koͤnnen. Und dieſe Den- „kungsart hat er nicht erſt ſeit Herrn Dohm „und Herrn Leßing angenommen; ſondern er hat „ſich ſchon vor mehr als dreyßig Jahren dazu be- „kannt. Auf die gleiche Weiſe hat er auch ſchon „lange anerkannt, daß dasienige, was man Re- „ligionsduldung nennet, nicht eine Gnade, ſon- „dern eine Pflicht der Regierung ſey. Deutlicher „konnte man ſich nicht ausdruͤcken, als folgen- „dermaßen *): Wenn alſo eine oder mehrere „Religionen in ſeinem Staate eingefuͤhrt ſind; „ſo erlaubt ein weiſer und gerechter Landesherr „ſich nicht, die Rechte derſelben zu dem Be- „ſten der ſeinigen anzugreifen. Jede Kirche, „jede Vereinigung, welche den Gottesdienſt zur Ab- *) Traͤume eines Menſchenfreundes, Band 2. S. 12. und 13. A 4
<TEI> <text> <body> <div n="1"> <p><pb facs="#f0109" n="7"/> Mit weiſer Maͤßigung hat er zwar die Vorrechte<lb/> der aͤußern Religion geſchont, in deren Beſitz er<lb/> <fw place="bottom" type="sig">A 4</fw><fw place="bottom" type="catch">ſie</fw><lb/><note next="#seg2pn_6_3" xml:id="seg2pn_6_2" prev="#seg2pn_6_1" place="foot" n="*)"><p>um einem Manne nach ſeinem Tode Gerechtigkeit<lb/> wiederfahren zu laſſen, der in ſeinem Leben ſo all-<lb/> gemein gerecht geweſen. „Der Verfaſſer der<lb/> „Eyhemeriden der Menſchheit ſtimmet auch mit<lb/> „Herrn Mendelsſohn gaͤnzlich in demjenigen<lb/> „uͤberein, was er von den geſetzgebenden Rech-<lb/> „ten der Obrigkeit uͤber die Meinung der Buͤr-<lb/> „ger und von den Verkommniſſen ſagt, welche<lb/> „einzelne Menſchen unter einander uͤber ſolche<lb/> „<hi rendition="#fr">Meinungen</hi> eingehen koͤnnen. Und dieſe Den-<lb/> „kungsart hat er nicht erſt ſeit Herrn Dohm<lb/> „und Herrn Leßing angenommen; ſondern er hat<lb/> „ſich ſchon vor mehr als dreyßig Jahren dazu be-<lb/> „kannt. Auf die gleiche Weiſe hat er auch ſchon<lb/> „lange anerkannt, daß dasienige, was man Re-<lb/> „ligionsduldung nennet, nicht eine Gnade, ſon-<lb/> „dern eine Pflicht der Regierung ſey. Deutlicher<lb/> „konnte man ſich nicht ausdruͤcken, als folgen-<lb/> „dermaßen <note place="foot" n="*)">Traͤume eines Menſchenfreundes, Band 2. S. 12.<lb/> und 13.</note>: Wenn alſo eine oder mehrere<lb/> „Religionen in ſeinem Staate eingefuͤhrt ſind;<lb/> „ſo erlaubt ein weiſer und gerechter Landesherr<lb/> „ſich nicht, die Rechte derſelben zu dem Be-<lb/> „ſten der ſeinigen anzugreifen. Jede Kirche,<lb/> „jede Vereinigung, welche den Gottesdienſt zur</p><lb/> <fw place="bottom" type="catch">Ab-</fw></note><lb/></p> </div> </body> </text> </TEI> [7/0109]
Mit weiſer Maͤßigung hat er zwar die Vorrechte
der aͤußern Religion geſchont, in deren Beſitz er
ſie
*)
*) um einem Manne nach ſeinem Tode Gerechtigkeit
wiederfahren zu laſſen, der in ſeinem Leben ſo all-
gemein gerecht geweſen. „Der Verfaſſer der
„Eyhemeriden der Menſchheit ſtimmet auch mit
„Herrn Mendelsſohn gaͤnzlich in demjenigen
„uͤberein, was er von den geſetzgebenden Rech-
„ten der Obrigkeit uͤber die Meinung der Buͤr-
„ger und von den Verkommniſſen ſagt, welche
„einzelne Menſchen unter einander uͤber ſolche
„Meinungen eingehen koͤnnen. Und dieſe Den-
„kungsart hat er nicht erſt ſeit Herrn Dohm
„und Herrn Leßing angenommen; ſondern er hat
„ſich ſchon vor mehr als dreyßig Jahren dazu be-
„kannt. Auf die gleiche Weiſe hat er auch ſchon
„lange anerkannt, daß dasienige, was man Re-
„ligionsduldung nennet, nicht eine Gnade, ſon-
„dern eine Pflicht der Regierung ſey. Deutlicher
„konnte man ſich nicht ausdruͤcken, als folgen-
„dermaßen *): Wenn alſo eine oder mehrere
„Religionen in ſeinem Staate eingefuͤhrt ſind;
„ſo erlaubt ein weiſer und gerechter Landesherr
„ſich nicht, die Rechte derſelben zu dem Be-
„ſten der ſeinigen anzugreifen. Jede Kirche,
„jede Vereinigung, welche den Gottesdienſt zur
Ab-
*) Traͤume eines Menſchenfreundes, Band 2. S. 12.
und 13.
A 4
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien im Double-Keying-Verfahren von Nicht-Muttersprachlern erfasst und in XML/TEI P5 nach DTA-Basisformat kodiert.
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |