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Meißner, August Gottlieb: Kriminal Geschichten. Wien, 1796.

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und beim Streite nicht selten (troz einem Rous-
seau und Hobbes) die scheinbarsten Jrrsäzze
vertheidigen. Ein solcher Brausekopf befand
sich auch in dem Bar**ischen Dorfe L--n.
Er hatte sich schon oft einige Zweifel über die
hohe Gerechtigkeit in der Marggräflichen
Hauptstadt erlaubt; hatte schon über dieses
und jenes Gesez, diese und jene freiwillige
Steuer gespöttelt; und würde, wenn er in
gegenwärtigen verderbten Zeiten lebte, sicher
für das abscheulichste aller Ungeheuer, für
einen -- Demokraten gegolten haben. Jezt,
als er hörte: daß man jene Kindsmörderin
die nächste Woche abermals in die Marterkam-
mer bringen werde; war er laut der Meinung,
daß ihm dies nicht gefalle, und führte seinen
Beweis folgendermaßen: "Das Mensch ist
"entweder schuldig, oder unschuldig. Jm er-
"stern Fall hat sie freilich Strafe verdient;
"aber auch schon erhalten. Den Kopf schlägt
"man den Leuten nur einmal ab. Es muß
"verdamt albern zugehn, wenn das über eine

und beim Streite nicht ſelten (troz einem Rouſ-
ſeau und Hobbes) die ſcheinbarſten Jrrſaͤzze
vertheidigen. Ein ſolcher Brauſekopf befand
ſich auch in dem Bar**iſchen Dorfe L—n.
Er hatte ſich ſchon oft einige Zweifel uͤber die
hohe Gerechtigkeit in der Marggraͤflichen
Hauptſtadt erlaubt; hatte ſchon uͤber dieſes
und jenes Geſez, dieſe und jene freiwillige
Steuer geſpoͤttelt; und wuͤrde, wenn er in
gegenwaͤrtigen verderbten Zeiten lebte, ſicher
fuͤr das abſcheulichſte aller Ungeheuer, fuͤr
einen — Demokraten gegolten haben. Jezt,
als er hoͤrte: daß man jene Kindsmoͤrderin
die naͤchſte Woche abermals in die Marterkam-
mer bringen werde; war er laut der Meinung,
daß ihm dies nicht gefalle, und fuͤhrte ſeinen
Beweis folgendermaßen: „Das Menſch iſt
„entweder ſchuldig, oder unſchuldig. Jm er-
„ſtern Fall hat ſie freilich Strafe verdient;
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[90/0098] und beim Streite nicht ſelten (troz einem Rouſ- ſeau und Hobbes) die ſcheinbarſten Jrrſaͤzze vertheidigen. Ein ſolcher Brauſekopf befand ſich auch in dem Bar**iſchen Dorfe L—n. Er hatte ſich ſchon oft einige Zweifel uͤber die hohe Gerechtigkeit in der Marggraͤflichen Hauptſtadt erlaubt; hatte ſchon uͤber dieſes und jenes Geſez, dieſe und jene freiwillige Steuer geſpoͤttelt; und wuͤrde, wenn er in gegenwaͤrtigen verderbten Zeiten lebte, ſicher fuͤr das abſcheulichſte aller Ungeheuer, fuͤr einen — Demokraten gegolten haben. Jezt, als er hoͤrte: daß man jene Kindsmoͤrderin die naͤchſte Woche abermals in die Marterkam- mer bringen werde; war er laut der Meinung, daß ihm dies nicht gefalle, und fuͤhrte ſeinen Beweis folgendermaßen: „Das Menſch iſt „entweder ſchuldig, oder unſchuldig. Jm er- „ſtern Fall hat ſie freilich Strafe verdient; „aber auch ſchon erhalten. Den Kopf ſchlaͤgt „man den Leuten nur einmal ab. Es muß „verdamt albern zugehn, wenn das uͤber eine

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Zitationshilfe: Meißner, August Gottlieb: Kriminal Geschichten. Wien, 1796, S. 90. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/meissner_krimi_1796/98>, abgerufen am 28.04.2024.