Schandthaten auch, gleichsam als Zugabe be- trachtet: daß er auf Maßerinens und Har- courts Bitte die Gemalin des Leztern vergiftet habe. Noch hätte man vielleicht darauf nicht, wie man solte, geachtet. Doch sonderbar ge- nug muste grade damals auch jener Kammer- diener erkranken, dessen Rechtschaffenheit Har- court vergebens auf die Probe gestellt hatte, und auch dieser erzälte in der Fieber-Hizze jenen Antrag, der ihm zu Vimories Ermordung gemacht worden sei. Auf diese doppelte An- klage, von noch andern Umständen begleitet, wurde unser Ehpaar plözlich in seiner schön- sten Sicherheit verhaftet; gestand auf der Fol- ter alles; und ward wenige Tage drauf, von Niemanden bedauert, zum Tode geschleift.
Schandthaten auch, gleichſam als Zugabe be- trachtet: daß er auf Maßerinens und Har- courts Bitte die Gemalin des Leztern vergiftet habe. Noch haͤtte man vielleicht darauf nicht, wie man ſolte, geachtet. Doch ſonderbar ge- nug muſte grade damals auch jener Kammer- diener erkranken, deſſen Rechtſchaffenheit Har- court vergebens auf die Probe geſtellt hatte, und auch dieſer erzaͤlte in der Fieber-Hizze jenen Antrag, der ihm zu Vimories Ermordung gemacht worden ſei. Auf dieſe doppelte An- klage, von noch andern Umſtaͤnden begleitet, wurde unſer Ehpaar ploͤzlich in ſeiner ſchoͤn- ſten Sicherheit verhaftet; geſtand auf der Fol- ter alles; und ward wenige Tage drauf, von Niemanden bedauert, zum Tode geſchleift.
<TEI><text><body><divn="1"><divn="2"><p><pbfacs="#f0378"n="370"/>
Schandthaten auch, gleichſam als Zugabe be-<lb/>
trachtet: daß er auf Maßerinens und Har-<lb/>
courts Bitte die Gemalin des Leztern vergiftet<lb/>
habe. Noch haͤtte man vielleicht darauf nicht,<lb/>
wie man ſolte, geachtet. Doch ſonderbar ge-<lb/>
nug muſte grade damals auch jener Kammer-<lb/>
diener erkranken, deſſen Rechtſchaffenheit Har-<lb/>
court vergebens auf die Probe geſtellt hatte,<lb/>
und auch dieſer erzaͤlte in der Fieber-Hizze<lb/>
jenen Antrag, der ihm zu Vimories Ermordung<lb/>
gemacht worden ſei. Auf dieſe doppelte An-<lb/>
klage, von noch andern Umſtaͤnden begleitet,<lb/>
wurde unſer Ehpaar ploͤzlich in ſeiner ſchoͤn-<lb/>ſten Sicherheit verhaftet; geſtand auf der Fol-<lb/>
ter alles; und ward wenige Tage drauf, von<lb/>
Niemanden bedauert, zum Tode geſchleift.</p></div><lb/><milestonerendition="#hr"unit="section"/><lb/></div></body></text></TEI>
[370/0378]
Schandthaten auch, gleichſam als Zugabe be-
trachtet: daß er auf Maßerinens und Har-
courts Bitte die Gemalin des Leztern vergiftet
habe. Noch haͤtte man vielleicht darauf nicht,
wie man ſolte, geachtet. Doch ſonderbar ge-
nug muſte grade damals auch jener Kammer-
diener erkranken, deſſen Rechtſchaffenheit Har-
court vergebens auf die Probe geſtellt hatte,
und auch dieſer erzaͤlte in der Fieber-Hizze
jenen Antrag, der ihm zu Vimories Ermordung
gemacht worden ſei. Auf dieſe doppelte An-
klage, von noch andern Umſtaͤnden begleitet,
wurde unſer Ehpaar ploͤzlich in ſeiner ſchoͤn-
ſten Sicherheit verhaftet; geſtand auf der Fol-
ter alles; und ward wenige Tage drauf, von
Niemanden bedauert, zum Tode geſchleift.
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Meißner, August Gottlieb: Kriminal Geschichten. Wien, 1796, S. 370. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/meissner_krimi_1796/378>, abgerufen am 20.05.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.