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Meißner, August Gottlieb: Kriminal Geschichten. Wien, 1796.

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wodurch er doch einen gewissen innern Mismuth
verrieth, war, daß er nie wieder von dem
Weine trank, den Falk noch zweimal ihm schik-
te; und kaum ein paar Worte mit ihm sprach,
als er noch einmal ihn besuchte. -- Man hielt
ihm von Seiten der Gerichte pünktlich, was
jener ihm versprochen hatte. Auch einigen sei-
ner ehmaligen Freunde gestattete man den Zu-
tritt zu ihm. Oft versicherte er ihnen, im ganzen
Leben keiner wissentlich schlechten That außer
jener einzigen sich bewußt zu seyn. Seine
Angabe von Vergrabung der übrigen Habsee-
ligkeiten ward richtig befunden. Wenigstens
der größre Theil davon kam in die Hände der
rechtmäßigen Erben. Der Unglückliche selbst
erlitt vier Monate nach seinem Geständniße
die Srafe des Rades von oben herab.



Es ist mir unmöglich diese Geschichte zu
schließen, ohne noch ein paar Bemerkungen ihr
beizufügen. Vielleicht zwar, daß manche mei-

wodurch er doch einen gewiſſen innern Mismuth
verrieth, war, daß er nie wieder von dem
Weine trank, den Falk noch zweimal ihm ſchik-
te; und kaum ein paar Worte mit ihm ſprach,
als er noch einmal ihn beſuchte. — Man hielt
ihm von Seiten der Gerichte puͤnktlich, was
jener ihm verſprochen hatte. Auch einigen ſei-
ner ehmaligen Freunde geſtattete man den Zu-
tritt zu ihm. Oft verſicherte er ihnen, im ganzen
Leben keiner wiſſentlich ſchlechten That außer
jener einzigen ſich bewußt zu ſeyn. Seine
Angabe von Vergrabung der uͤbrigen Habſee-
ligkeiten ward richtig befunden. Wenigſtens
der groͤßre Theil davon kam in die Haͤnde der
rechtmaͤßigen Erben. Der Ungluͤckliche ſelbſt
erlitt vier Monate nach ſeinem Geſtaͤndniße
die Srafe des Rades von oben herab.



Es iſt mir unmoͤglich dieſe Geſchichte zu
ſchließen, ohne noch ein paar Bemerkungen ihr
beizufuͤgen. Vielleicht zwar, daß manche mei-

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[315/0323] wodurch er doch einen gewiſſen innern Mismuth verrieth, war, daß er nie wieder von dem Weine trank, den Falk noch zweimal ihm ſchik- te; und kaum ein paar Worte mit ihm ſprach, als er noch einmal ihn beſuchte. — Man hielt ihm von Seiten der Gerichte puͤnktlich, was jener ihm verſprochen hatte. Auch einigen ſei- ner ehmaligen Freunde geſtattete man den Zu- tritt zu ihm. Oft verſicherte er ihnen, im ganzen Leben keiner wiſſentlich ſchlechten That außer jener einzigen ſich bewußt zu ſeyn. Seine Angabe von Vergrabung der uͤbrigen Habſee- ligkeiten ward richtig befunden. Wenigſtens der groͤßre Theil davon kam in die Haͤnde der rechtmaͤßigen Erben. Der Ungluͤckliche ſelbſt erlitt vier Monate nach ſeinem Geſtaͤndniße die Srafe des Rades von oben herab. Es iſt mir unmoͤglich dieſe Geſchichte zu ſchließen, ohne noch ein paar Bemerkungen ihr beizufuͤgen. Vielleicht zwar, daß manche mei-

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Zitationshilfe: Meißner, August Gottlieb: Kriminal Geschichten. Wien, 1796, S. 315. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/meissner_krimi_1796/323>, abgerufen am 23.06.2024.