Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Meißner, August Gottlieb: Kriminal Geschichten. Wien, 1796.

Bild:
<< vorherige Seite

du Moulin wollte der Verdacht (wenigstens
bei vielen im Volk) noch nicht verschwinden.
Daß jene später Verhafteten schuldig wären,
zweifelte man keinesweges; aber daß die An-
klage gegen sie blos angestellt worden sei, um
den eben so schuldigen du Moulin zu retten,
glaubte man allerdings. Den Umstand, daß
man falsches Gold nicht nur zerstreut, son-
dern auch in ganzen Haufen bei ihm ange-
troffen, konnte er noch zur Noth durch den
Vorwand entkräften: daß er es in Geldzah-
lungen von Unbekannten, an welche er sich nicht
mehr zu halten wisse, empfangen, und nach-
her ausgeklaubt habe. Doch der üble Um-
stand, daß man Stempel und andre Präg-
werkzeuge bei ihm so wohl verwahrt gefun-
den, konnte durch seine, immer im allgemein-
sten Ausdruck gemachte Versicherung: daß er
nicht wisse noch begreifen könne, wo sie her-
gekommen? nicht widerlegt werden. Auch
hatte man von der Betrügerei seines Bedien-
ten immer noch kein recht gültiges Zeugniß.

du Moulin wollte der Verdacht (wenigſtens
bei vielen im Volk) noch nicht verſchwinden.
Daß jene ſpaͤter Verhafteten ſchuldig waͤren,
zweifelte man keinesweges; aber daß die An-
klage gegen ſie blos angeſtellt worden ſei, um
den eben ſo ſchuldigen du Moulin zu retten,
glaubte man allerdings. Den Umſtand, daß
man falſches Gold nicht nur zerſtreut, ſon-
dern auch in ganzen Haufen bei ihm ange-
troffen, konnte er noch zur Noth durch den
Vorwand entkraͤften: daß er es in Geldzah-
lungen von Unbekannten, an welche er ſich nicht
mehr zu halten wiſſe, empfangen, und nach-
her ausgeklaubt habe. Doch der uͤble Um-
ſtand, daß man Stempel und andre Praͤg-
werkzeuge bei ihm ſo wohl verwahrt gefun-
den, konnte durch ſeine, immer im allgemein-
ſten Ausdruck gemachte Verſicherung: daß er
nicht wiſſe noch begreifen koͤnne, wo ſie her-
gekommen? nicht widerlegt werden. Auch
hatte man von der Betruͤgerei ſeines Bedien-
ten immer noch kein recht guͤltiges Zeugniß.

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div n="1">
        <div n="2">
          <p><pb facs="#f0197" n="189"/>
du Moulin wollte der Verdacht (wenig&#x017F;tens<lb/>
bei vielen im Volk) noch nicht ver&#x017F;chwinden.<lb/>
Daß jene &#x017F;pa&#x0364;ter Verhafteten &#x017F;chuldig wa&#x0364;ren,<lb/>
zweifelte man keinesweges; aber daß die An-<lb/>
klage gegen &#x017F;ie blos ange&#x017F;tellt worden &#x017F;ei, um<lb/>
den eben &#x017F;o &#x017F;chuldigen du Moulin zu retten,<lb/>
glaubte man allerdings. Den Um&#x017F;tand, daß<lb/>
man fal&#x017F;ches Gold nicht nur zer&#x017F;treut, &#x017F;on-<lb/>
dern auch in ganzen Haufen bei ihm ange-<lb/>
troffen, konnte er noch zur Noth durch den<lb/>
Vorwand entkra&#x0364;ften: daß er es in Geldzah-<lb/>
lungen von Unbekannten, an welche er &#x017F;ich nicht<lb/>
mehr zu halten wi&#x017F;&#x017F;e, empfangen, und nach-<lb/>
her ausgeklaubt habe. Doch der u&#x0364;ble Um-<lb/>
&#x017F;tand, daß man Stempel und andre Pra&#x0364;g-<lb/>
werkzeuge bei ihm &#x017F;o wohl verwahrt gefun-<lb/>
den, konnte durch &#x017F;eine, immer im allgemein-<lb/>
&#x017F;ten Ausdruck gemachte Ver&#x017F;icherung: daß er<lb/>
nicht wi&#x017F;&#x017F;e noch begreifen ko&#x0364;nne, wo &#x017F;ie her-<lb/>
gekommen? nicht widerlegt werden. Auch<lb/>
hatte man von der Betru&#x0364;gerei &#x017F;eines Bedien-<lb/>
ten immer noch kein recht gu&#x0364;ltiges Zeugniß.<lb/></p>
        </div>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[189/0197] du Moulin wollte der Verdacht (wenigſtens bei vielen im Volk) noch nicht verſchwinden. Daß jene ſpaͤter Verhafteten ſchuldig waͤren, zweifelte man keinesweges; aber daß die An- klage gegen ſie blos angeſtellt worden ſei, um den eben ſo ſchuldigen du Moulin zu retten, glaubte man allerdings. Den Umſtand, daß man falſches Gold nicht nur zerſtreut, ſon- dern auch in ganzen Haufen bei ihm ange- troffen, konnte er noch zur Noth durch den Vorwand entkraͤften: daß er es in Geldzah- lungen von Unbekannten, an welche er ſich nicht mehr zu halten wiſſe, empfangen, und nach- her ausgeklaubt habe. Doch der uͤble Um- ſtand, daß man Stempel und andre Praͤg- werkzeuge bei ihm ſo wohl verwahrt gefun- den, konnte durch ſeine, immer im allgemein- ſten Ausdruck gemachte Verſicherung: daß er nicht wiſſe noch begreifen koͤnne, wo ſie her- gekommen? nicht widerlegt werden. Auch hatte man von der Betruͤgerei ſeines Bedien- ten immer noch kein recht guͤltiges Zeugniß.

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
TCF (tokenisiert, serialisiert, lemmatisiert, normalisiert)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien im Double-Keying-Verfahren von Muttersprachlern erfasst und in XML/TEI P5 nach DTA-Basisformat kodiert.




Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/meissner_krimi_1796
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/meissner_krimi_1796/197
Zitationshilfe: Meißner, August Gottlieb: Kriminal Geschichten. Wien, 1796, S. 189. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/meissner_krimi_1796/197>, abgerufen am 03.05.2024.