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Meißner, August Gottlieb: Kriminal Geschichten. Wien, 1796.

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weislich hatte er auch Niemanden sich zu er-
kennen gegeben; denn die Denkart damaliger
Zeiten entfernte noch Gerichtsdiener und Frei-
männer beinahe von jeder bürgerlichen Gesell-
schaft. Einsam und still saß er in einem Win-
kel bei seinem Kruge Bier. -- Doch eben die-
ser Freimann war selbst, ein Jahr vorher, zur
Nachtszeit völlig ausgeraubt worden; und
jezt, so wie er den Hundssattler eintreten sah,
erkante er den Rock desselben für eines seiner
ehmaligen Kleider, und den Anzug seiner Be-
gleiterin für einen Sonntagshabit seiner eignen
Frau. Daß er gegen ein also gekleidetes Paar
aufmerksam ward, ergiebt sich von selbst; und
gleich aus den ersten Reden sah er noch deut-
licher: mit wem er zu thun habe! Er ent-
fernte sich daher leise aus dem Zimmer, rief
aber den Wirth bei Seite und sagte: "Herr,
"mit seinem Haus und Vermögen haftet er
"mir, oder vielmehr der Gerechtigkeit für den
"Mann dort. Jn einer halben Stunde aufs
"späteste bin ich, und zwar hoffentlich mit

weislich hatte er auch Niemanden ſich zu er-
kennen gegeben; denn die Denkart damaliger
Zeiten entfernte noch Gerichtsdiener und Frei-
maͤnner beinahe von jeder buͤrgerlichen Geſell-
ſchaft. Einſam und ſtill ſaß er in einem Win-
kel bei ſeinem Kruge Bier. — Doch eben die-
ſer Freimann war ſelbſt, ein Jahr vorher, zur
Nachtszeit voͤllig ausgeraubt worden; und
jezt, ſo wie er den Hundsſattler eintreten ſah,
erkante er den Rock deſſelben fuͤr eines ſeiner
ehmaligen Kleider, und den Anzug ſeiner Be-
gleiterin fuͤr einen Sonntagshabit ſeiner eignen
Frau. Daß er gegen ein alſo gekleidetes Paar
aufmerkſam ward, ergiebt ſich von ſelbſt; und
gleich aus den erſten Reden ſah er noch deut-
licher: mit wem er zu thun habe! Er ent-
fernte ſich daher leiſe aus dem Zimmer, rief
aber den Wirth bei Seite und ſagte: „Herr,
„mit ſeinem Haus und Vermoͤgen haftet er
„mir, oder vielmehr der Gerechtigkeit fuͤr den
„Mann dort. Jn einer halben Stunde aufs
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[158/0166] weislich hatte er auch Niemanden ſich zu er- kennen gegeben; denn die Denkart damaliger Zeiten entfernte noch Gerichtsdiener und Frei- maͤnner beinahe von jeder buͤrgerlichen Geſell- ſchaft. Einſam und ſtill ſaß er in einem Win- kel bei ſeinem Kruge Bier. — Doch eben die- ſer Freimann war ſelbſt, ein Jahr vorher, zur Nachtszeit voͤllig ausgeraubt worden; und jezt, ſo wie er den Hundsſattler eintreten ſah, erkante er den Rock deſſelben fuͤr eines ſeiner ehmaligen Kleider, und den Anzug ſeiner Be- gleiterin fuͤr einen Sonntagshabit ſeiner eignen Frau. Daß er gegen ein alſo gekleidetes Paar aufmerkſam ward, ergiebt ſich von ſelbſt; und gleich aus den erſten Reden ſah er noch deut- licher: mit wem er zu thun habe! Er ent- fernte ſich daher leiſe aus dem Zimmer, rief aber den Wirth bei Seite und ſagte: „Herr, „mit ſeinem Haus und Vermoͤgen haftet er „mir, oder vielmehr der Gerechtigkeit fuͤr den „Mann dort. Jn einer halben Stunde aufs „ſpaͤteſte bin ich, und zwar hoffentlich mit

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Zitationshilfe: Meißner, August Gottlieb: Kriminal Geschichten. Wien, 1796, S. 158. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/meissner_krimi_1796/166>, abgerufen am 23.11.2024.