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Meißner, August Gottlieb: Kriminal Geschichten. Wien, 1796.

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nur alzugut sich gemerkt hatte, unterbrach er
sogleich seine Erzälung und rief hastig. --
"Ei seht da! Unser Highwaymann! Greift
ihn! greift ihn!" -- Seine Gefährten, ge-
täuscht wie er, legten sofort Hand an. Eh
der arme bestürzte Jüngling ein Wort nur
reden konnte, war er auch schon vom Pferde
herunter gezogen. Es half nichts, daß er
sich zu erkennen gab; nichts, daß der Zollein-
nehmer selbst nun für ihn und seine Unschuld
Leib und Leben zu verpfänden sich erbot;
nichts, daß von allen geraubten Stücken auch
nicht ein einziges bei ihm zu finden war. Der
Wollhändler blieb dabei, er erkenne seinen
Räuber in ihm. Das Begehren der Verhaf-
tung mußt' ihm gewilfahrt werden, und der
peinliche Prozeß nahm seinen gewöhnlichen
Lauf.

Der Sachwalter des jungen Esquire that
alles mögliche, um die Schuldlosigkeit seines
Klienten ins helle Licht zu sezzen. Man gab
ihm durchgängig das vortheilhafteste Zeug-

H 5

nur alzugut ſich gemerkt hatte, unterbrach er
ſogleich ſeine Erzaͤlung und rief haſtig. —
„Ei ſeht da! Unſer Highwaymann! Greift
ihn! greift ihn!“ — Seine Gefaͤhrten, ge-
taͤuſcht wie er, legten ſofort Hand an. Eh
der arme beſtuͤrzte Juͤngling ein Wort nur
reden konnte, war er auch ſchon vom Pferde
herunter gezogen. Es half nichts, daß er
ſich zu erkennen gab; nichts, daß der Zollein-
nehmer ſelbſt nun fuͤr ihn und ſeine Unſchuld
Leib und Leben zu verpfaͤnden ſich erbot;
nichts, daß von allen geraubten Stuͤcken auch
nicht ein einziges bei ihm zu finden war. Der
Wollhaͤndler blieb dabei, er erkenne ſeinen
Raͤuber in ihm. Das Begehren der Verhaf-
tung mußt' ihm gewilfahrt werden, und der
peinliche Prozeß nahm ſeinen gewoͤhnlichen
Lauf.

Der Sachwalter des jungen Esquire that
alles moͤgliche, um die Schuldloſigkeit ſeines
Klienten ins helle Licht zu ſezzen. Man gab
ihm durchgaͤngig das vortheilhafteſte Zeug-

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[121/0129] nur alzugut ſich gemerkt hatte, unterbrach er ſogleich ſeine Erzaͤlung und rief haſtig. — „Ei ſeht da! Unſer Highwaymann! Greift ihn! greift ihn!“ — Seine Gefaͤhrten, ge- taͤuſcht wie er, legten ſofort Hand an. Eh der arme beſtuͤrzte Juͤngling ein Wort nur reden konnte, war er auch ſchon vom Pferde herunter gezogen. Es half nichts, daß er ſich zu erkennen gab; nichts, daß der Zollein- nehmer ſelbſt nun fuͤr ihn und ſeine Unſchuld Leib und Leben zu verpfaͤnden ſich erbot; nichts, daß von allen geraubten Stuͤcken auch nicht ein einziges bei ihm zu finden war. Der Wollhaͤndler blieb dabei, er erkenne ſeinen Raͤuber in ihm. Das Begehren der Verhaf- tung mußt' ihm gewilfahrt werden, und der peinliche Prozeß nahm ſeinen gewoͤhnlichen Lauf. Der Sachwalter des jungen Esquire that alles moͤgliche, um die Schuldloſigkeit ſeines Klienten ins helle Licht zu ſezzen. Man gab ihm durchgaͤngig das vortheilhafteſte Zeug- H 5

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Zitationshilfe: Meißner, August Gottlieb: Kriminal Geschichten. Wien, 1796, S. 121. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/meissner_krimi_1796/129>, abgerufen am 05.05.2024.